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Noch handelt es sich bei der Idee von CDU, CSU und SPD für eine ärztliche Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag lediglich um ein gemeinsames Vorhaben. Gesetzlich ist noch nichts beschlossen. Doch die grundsätzliche Ausrichtung in der schwarz-roten Koalition ist klar: Die Regeln für Krankschreibungen sollen verschärft werden.
Bei einer Pressekonferenz am Donnerstag stellten die Spitzen der Koalition die aktuellen Reformpläne vor. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) verwies auf die "exorbitant gewordenen Krankenstände" seit der Covid-Pandemie. So lautete Merz' Begründung für das Verschärfen bei Krankschreibung: "Wir können uns diesen Wettbewerbsnachteil durch lange Abwesenheiten in den Unternehmen nicht länger leisten."
Was gilt aktuell?
Bisher gilt: Wer krank wird und nicht arbeiten kann, muss den Arbeitgeber unverzüglich darüber informieren. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, kurz AU, ist gesetzlich grundsätzlich erst nötig, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Tage dauert. Neben persönlichen Arztterminen und Videogesprächen ist seit Ende 2023 auch eine telefonische Krankschreibung möglich. Bereits jetzt kann der Arbeitgeber verlangen, dass die AU schon früher vorliegen muss.
Die neuen Pläne sorgen für viele Fragen, wie etwa bei BR24-User "Hansderdampf": "Muss ich wirklich am ersten Tag der Krankheit in die Arztpraxis? Oder genügt es, wenn ich am zweiten Tag gehe und der Arzt schreibt rückwirkend krank? Ein Arzt würde doch sicher erkennen, ob es mir auch gestern schon schlecht ging?"
Was soll sich ändern?
Der Vorschlag der Koalition würde die bisherige Ausnahme zur Regel machen: Die AU müsste grundsätzlich bereits für den ersten Krankheitstag vorliegen. Nur wenn beispielsweise durch Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag davon abgewichen wird, gilt diese Regel nicht. Außerdem soll die telefonische Krankschreibung abgeschafft werden.
Was passiert, wenn ich am ersten Tag keinen Arzttermin bekomme?
BR24-User "AndiSeidl" kommentierte: "Ist diesen Leuten eigentlich klar, wie lange es heute schon dauert, einen Arzttermin zu bekommen?" – und spricht damit einen Aspekt an, der noch nicht genau geklärt ist.
Bisher sollten sich Arbeitnehmer bei Krankmeldung um einen zeitnahen Arzttermin kümmern, denn nach der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie dürfen Ärzte Krankschreibungen nicht automatisch rückwirkend ausstellen.
Dies ist nur nach sorgfältiger ärztlicher Prüfung im Ausnahmefall möglich. Einen Anspruch darauf gibt es nicht, denn Ärzte sind den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses verpflichtet. Wie eine neue gesetzliche Pflicht praxistauglich umgesetzt werden könnte, ist bislang noch unklar.
Wie häufig sind Krankschreibungen von ein bis drei Tagen?
Laut dem Gesundheitsreport der Techniker Krankenkasse aus diesem Jahr dauerten im Jahr 2025 40 Prozent aller Arbeitsunfähigkeitsmeldungen weniger als vier Tage. Der Anteil ist in den vergangenen Jahren gestiegen. Im Jahr 2024 lag er noch bei 37,7 Prozent, im Jahr 2023 bei 35,1 Prozent und im Jahr 2022 bei 28,8 Prozent. Im Vor-Corona-Jahr 2019 lag der Anteil bei 36 Prozent.
Die Techniker Krankenkasse weist selbst darauf hin, dass durch eine nicht einheitliche Meldeverpflichtung für Kurzerkrankungen der tatsächliche Anteil jeweils höher sein dürfte.
Welche Ausnahmen können Unternehmen jetzt schon machen?
Arbeitgeber können eine AU bereits heute ab dem ersten Krankheitstag verlangen. Einen konkreten Verdachtsfall braucht es dafür nicht. Sie müssen dies jedoch ausdrücklich gegenüber dem Arbeitnehmer verlangen. Zugunsten des Arbeitnehmers kann heute bereits von der Regelung abgewichen werden. So können Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbaren, dass die Vorlage einer AU beispielsweise erst ab dem fünften Krankheitstag erforderlich ist.
Wie fallen die Reaktionen aus?
Andreas Porsch, Fachanwalt für Arbeitsrecht, kritisiert das Vorhaben der Koalition: "Ich würde keinem Arbeitgeber raten, eine AU-Pflicht ohne spezielle Gründe anzuordnen. Denn in der praktischen Umsetzung besteht eine große Wahrscheinlichkeit, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gleich für eine ganze Woche krankgeschrieben werden, wenn sie sich beim Arzt vorstellen." Deshalb sei die geplante Änderung gerade aus Arbeitgebersicht nicht wirklich zu begrüßen, so Porsch.
Auch Wolfgang Ritter, Vorsitzender des Bayerischen Hausärzteverbandes, sieht die Pläne kritisch: "Das bedeutet für die Praxen, dass wir geflutet werden mit jungen, leicht kranken Patienten. Das ist eine Katastrophe. Gerade in den Zeiten, wo die Praxen hier am Anschlag arbeiten, macht es überhaupt keinen Sinn aufgrund eines bürokratischen Aktes, weil leicht kranke Patienten einfach nur eine Krankschreibung brauchen." Auch BR24-User "Peinlichists" sieht darin ein Problem und argumentiert: "Die Arztpraxen werden überquellen. Leute, die nur Rezepte holen, werden sich anstecken. Das Gesundheitssystem kollabiert noch mehr. Ein Irrsinn!"
Sollte die Koalition die AU-Pflicht ab Tag eins tatsächlich gesetzlich einführen, wird es noch mehr als bisher darauf ankommen, worauf sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer einigen.
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