Archivfoto: Andrea Tandler kommt zur Sitzung des Masken-Untersuchungsausschusses im bayerischen Landtag zur Zeugenvernehmung
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Andrea Tandler muss sich ab Oktober vor Gericht verantworten - wegen Steuerbetrugs in Millionenhöhe (Archivfoto)

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Maskenaffäre: Verhandlung gegen Andrea Tandler zugelassen

Maskenaffäre: Verhandlung gegen Andrea Tandler zugelassen

In der bayerischen Maskenaffäre hat das Landgericht München die Anklage zugelassen. Das Verfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung in Millionenhöhe gegen Andrea Tandler, Tochter des ehemaligen CSU-Generalsekretärs, startet Anfang Oktober.

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Die Wirtschaftskammer des Landgerichts München 1 hat die Anklage gegen Andrea Tandler unverändert zugelassen. Die Unternehmerin soll demnach Steuern in Höhe von insgesamt 23,5 Millionen Euro hinterzogen haben. Wie aus der Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft München 1 vom 30. Mai 2023 hervorgeht, geht es dabei um Einkommens-, Schenkungs- und Gewerbesteuer.

Provisionen von Bund, Bayern und Nordrhein-Westfalen

Nach dem Beginn der Corona-Pandemie und dem Maskenmangel war es Andrea Tandler mithilfe einer Schweizer Firma gelungen, für einen hohen dreistelligen Millionenbetrag Masken und Schutzkleidung zu organisieren. Provisionszahlungen gab es dafür vom Bund, sowie den Ländern Bayern und Nordrhein-Westfalen. Der im Zuge der Masken-Affäre eingesetzte Untersuchungsausschuss im bayerischen Landtag brachte kaum neue Erkenntnisse.

Staatsanwaltschaft: Scheinsitz in Grünwald

Als Betriebsstätte hatten Tandler und ihr Geschäftspartner Darius M. Grünwald angegeben. Der Ort gilt als eine Art Steueroase in Bayern mit einem besonders niedrigen Gewerbesteuerhebesatz. Laut Staatsanwaltschaft hatten aber im gleichen Zeitraum über 20 weitere Gesellschaften die 15 Quadratmeter großen Büroräume in Grünwald gemietet. Daher geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass hier Gewerbesteuer hinterzogen wurde.

Prozess im Herbst

Andrea Tandler und Darius M. sitzen seit Anfang Januar in Untersuchungshaft. Der Prozess gegen die beiden Angeklagten soll am 4. Oktober beginnen, bisher sind acht Verhandlungstage vorgesehen, der letzte am 17. November. Gegen einen dritten Mitbeschuldigten wird separat verhandelt. In allen Fällen gilt die Unschuldsvermutung.

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