Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Stefanie Hubig (SPD) hält eine Rede im Bundestag
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Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Stefanie Hubig (SPD) will gegen hohe Mieten vorgehen
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Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Stefanie Hubig (SPD) will gegen hohe Mieten vorgehen

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Mietrechtsreform: Hubig plant strengere Vorgaben für Vermieter

Mietrechtsreform: Hubig plant strengere Vorgaben für Vermieter

Justizministerin Stefanie Hubig hat einen Entwurf für eine Mietrechtsreform vorgelegt. Darin vorgesehen sind strengere Regeln für möblierte Wohnungen, Kurzzeitmietverträge und Indexmieten, um Mieter besser vor steigenden Wohnkosten zu schützen.

Über dieses Thema berichtet: BAYERN 3-Nachrichten am .

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat einem Bericht des ARD-Hauptstadtstudios zufolge ihre Pläne für eine Reform des Mietrechts mit strengeren Regeln für die Vermietung möblierter Wohnungen und Kurzzeitmietverträgen konkretisiert. Ein erster Referentenentwurf für eine entsprechende Gesetzesänderung soll demnach am Sonntag an relevante Verbände verschickt werden, damit diese Stellung nehmen können. Der Entwurf liegt dem BR vor. "Wer eine bezahlbare Wohnung sucht, hat es an vielen Orten heute extrem schwer", sagt Hubig. Ein Grund dafür seien Probleme im Mietrecht. 

Transparente Regeln für Möblierungszuschläge angedacht

Wie das ARD-Hauptstadtstudio berichtet, sollen dem Entwurf entsprechend Vermieter in angespannten Wohnungsmärkten künftig unaufgefordert offenlegen müssen, welchen Zuschlag sie wegen einer Möblierung verlangen. Dies soll bereits vor einer Mietzusage erfolgen. Unterbleibt diese Angabe, sollen Mieter nach dem Entwurf nur die Miete zahlen müssen, die ohne Möblierung zulässig wäre. 

Der Möblierungszuschlag muss demnach "angemessen" sein und sich am Anschaffungswert sowie am Abnutzungsgrad der Einrichtung orientieren. Für vollständig möblierte Wohnungen sieht das Justizministerium eine Pauschale von fünf Prozent der Nettokaltmiete vor.

Kurzzeitmietverträge sollen stärker begrenzt werden

Befristete Mietverträge sollen den Plänen zufolge nur noch dann von der Mietpreisbremse ausgenommen sein, wenn sie für höchstens sechs Monate abgeschlossen werden. Voraussetzung für eine Befristung soll außerdem ein besonderer Grund auf Seiten des Mieters sein, etwa berufliche Umstände.

Geplante Obergrenze bei Indexmieten und mehr Kündigungsschutz

Ein weiterer Vorschlag betrifft sogenannte Indexmieten, die sich an der Inflationsrate orientieren. In Phasen starker Preissteigerungen soll die Miete dem Entwurf zufolge künftig um maximal 3,5 Prozent erhöht werden dürfen. Außerdem soll bei Zahlungsverzug eine ordentliche Kündigung einmalig abgewendet werden können, sofern die ausstehende Miete vollständig beglichen wird.

Bereits vor der Veröffentlichung des Entwurfs gab es zwischen den Verbänden der Mieter und Vermieter Diskussionen über die von Hubig ebenfalls geplante Deckelung von Indexmieten. Die jährliche Steigerung von maximal 3,5 Prozent der bisherigen Nettokaltmiete hält der Mieterbund noch für zu hoch.

Reformpläne noch in Regierungsabstimmung

Wie das ARD-Hauptstadtstudio weiter berichtet, entsprechen die Vorschläge dem Justizministerium zufolge den Ankündigungen im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD. Der Entwurf wird aktuell zwischen den verschiedenen Ressorts der Bundesregierung abgestimmt. Hubig hatte bereits im Dezember neue Regeln zu Indexmieten, möblierten Wohnungen und Kurzzeitvermietungen angekündigt. 

Mit Informationen von AFP und dpa

Im Video: Hubig legt Entwurf für Mietrechtsreform vor

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Hubig legt Entwurf für Mietrechtsreform vor

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