Archivbild von 2009: Josef Fritzl.
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"Monster von Amstetten": Josef Fritzl soll in Normalvollzug

"Monster von Amstetten": Josef Fritzl soll in Normalvollzug

Er hatte seine Tochter im Keller eingesperrt und tausendfach vergewaltigt. Die lebenslange Haft verbrachte Josef Fritzl bisher in einem besonderen Vollzug. Nun soll er in den Normalvollzug wechseln.

Der als "Monster von Amstetten" bekannt gewordene Inzest-Täter Josef Fritzl darf vom Maßnahmenvollzug in den Normalvollzug wechseln. Das hat ein Senat aus drei Richtern am Landgericht Krems entschieden. 

Der 89-Jährige leidet unter fortschreitender Demenz

Von dem mittlerweile 89 Jahre alten Mann gehe keine Gefährlichkeit mehr aus, die eine Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum erforderlich mache, teilte das Gericht mit. Der Häftling leide unter fortschreitender Demenz und habe körperlich so abgebaut, dass die der Einweisung zugrunde liegende Persönlichkeitsstörung inzwischen "begraben" sei, hieß es. Der Beschluss ist nicht rechtskräftig. 

Richter: Entlassung aber nicht möglich

Zugleich entschieden die Richter, dass eine bedingte Entlassung aus dem Normalvollzug – somit eine Entlassung in Freiheit – aus spezialpräventiven Gründen derzeit nicht möglich sei. Zwar sei Fritzl nicht mehr gefährlich, aber es sei immer noch fraglich, ob der inzwischen unter anderem Namen lebende Häftling künftig keine Straftaten mehr begehen würde. 

"Demnach ist – angesichts der beispiellosen kriminellen Energie anlässlich der verurteilten Taten – von einer zukünftigen Deliktsfreiheit mangels Erprobung im Entlassungsvollzug, einer erforderlichen Auseinandersetzung mit den Taten sowie mangels einer Wohnmöglichkeit samt sozialem Umfeld nicht auszugehen", hieß es.  

Tochter 24 Jahre lang gefangen gehalten

In der österreichischen Kleinstadt Amstetten hatte Fritzl 1984 seine damals 18-jährige Tochter in den schalldicht ausgekleideten Keller seines Hauses gesperrt. In den folgenden 24 Jahren vergewaltigte er sie tausendfach und zeugte sieben Kinder mit ihr. Er habe Macht über eine Frau und ihre allzeitige Verfügbarkeit gewollt, so die damalige Gerichtsgutachterin zum Motiv.

Fritzl wurde im März 2009 zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Anklage im Prozess lautete auf Mord durch Unterlassen, Vergewaltigung, Freiheitsberaubung, schwere Nötigung, Sklaverei und Blutschande.

Sollten Verteidigung oder Staatsanwaltschaft gegen den aktuellen Beschluss nicht akzeptieren, müsste das Oberlandesgericht Wien über das Vorgehen entscheiden. 

Mit Informationen von dpa

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