Menschen auf einer Demonstration. Auf einem Demo-Schild steht: Nur Ja heißt Ja. (Archivbild)
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Der Bundesrat hat sich für eine Neuregelung im Sexualstrafrecht ausgesprochen: "Nur Ja heißt Ja". (Archivbild)
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Der Bundesrat hat sich für eine Neuregelung im Sexualstrafrecht ausgesprochen: "Nur Ja heißt Ja". (Archivbild)

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"Nur Ja heißt Ja": Was bedeutet das in der Praxis?

"Nur Ja heißt Ja": Was bedeutet das in der Praxis?

Der Bundesrat hat sich für eine Änderung im Sexualstrafrecht ausgesprochen: "Nur Ja heißt Ja" statt "Nein heißt Nein". Was sich damit ändern könnte und welche Knackpunkte Juristen sehen.

Über dieses Thema berichtet: BR24 am .

Wann ist man mit einer sexuellen Handlung einverstanden? Wenn man ihr offensichtlich zustimmt? Oder wenn man sie nicht ablehnt? Über diese Grundfrage im Sexualstrafrecht wird schon lange diskutiert.

Wenn es nach den Bundesländern geht, soll das deutsche Sexualstrafrecht nun reformiert werden. In einem Entschließungsantrag im Bundesrat stimmte die Mehrheit der Länder vergangene Woche für die Einführung des Prinzips "Nur Ja heißt Ja".

Was ist der Unterschied?

Das Prinzip bedeutet: Nur wenn eine Person einer sexuellen Handlung erkennbar zustimmt, gilt das als Einverständnis. Ohne eine solche Zustimmung könnte die Handlung strafrechtlich relevant werden, also etwa als Übergriff oder Vergewaltigung bewertet werden.

Bislang funktioniert es andersherum, nach dem Prinzip "Nein heißt Nein". Hat eine Person nicht erkennbar ausgedrückt, dass sie zum Beispiel keinen Geschlechtsverkehr will, gilt das als Zustimmung.

"Doch es gibt Opfer, die ein 'Nein' nicht verbalisieren können", sagt Gabriele Kett-Straub, Professorin am Institut für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU). Das können etwa Personen sein, die "aus Angst völlig passiv bleiben".

Was bedeutet "Nur Ja heißt Ja" in der Praxis?

"Natürlich bedeutet die Gesetzesänderung nicht, dass im Alltag vor sexuellen Handlungen eine Art Vertrag geschlossen werden müsste", so Kett-Straub.

Die Zustimmung könne durch schlüssiges Verhalten erfolgen, etwa durch Erwiderung von Berührungen. "Kritisch wird es dort, wo keinerlei Anhaltspunkte für eine Zustimmung vorliegen – wenn eine Person zum Beispiel schläft, stark berauscht ist oder schlicht völlig regungslos verharrt."

Bislang könne der Täter argumentieren, dass das Opfer nicht "Nein" gesagt habe und er davon ausgehen durfte, dass sein Handeln in Ordnung sei. Diese Perspektive würde sich umkehren: "Das Opfer hat nichts getan, was auf eine Zustimmung hindeutet, also durfte ich nicht handeln."

Was bedeutet "Nur Ja heißt Ja" für Ehe und Partnerschaft?

Das Prinzip "Nur Ja heißt Ja" würde auch in Partnerschaften und Ehen zum Tragen kommen. Für Ehepartner gelten dieselben strafrechtlichen Hürden wie für Fremde oder flüchtige Bekanntschaften, sagt Kett-Straub. "Es gibt beispielsweise keinen 'Generalkonsens' durch eine Eheschließung. Jede einzelne sexuelle Interaktion erfordert das Einvernehmen beider Partner."

Zugleich seien die Anforderungen daran, was in regulären Situationen als Zustimmung gelte, in eingespielten Partnerschaften niedriger als unter Fremden, so Hans Kudlich, Professor und Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie der FAU.

Welche Probleme kann es geben?

Eric Hilgendorf, Professor und Lehrstuhlinhaber für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtstheorie, Informationsrecht und Rechtsinformatik an der Universität Würzburg, sieht eine mögliche Gesetzesänderung hin zum Prinzip "Nur Ja heißt Ja" kritisch.

"Meines Erachtens ist das Beweisrecht mit dem Konsensprinzip überfordert. Gerichte erhalten zu viel Ermessensspielraum, Rechtsstreitigkeiten wären die Folge." Hilgendorf plädiert dafür, stärker auf Präventionsstrategien zu setzen, statt das Sexualstrafrecht zu verschärfen.

Wie lässt sich fehlende Zustimmung beweisen?

Auch Kett-Straub weist auf die Frage nach der Beweisbarkeit einer fehlenden Zustimmung hin. Oft seien Opfer die einzigen Zeugen, es stehe Aussage gegen Aussage. Der Staat müsse die Tat auch beim "Nur Ja heißt Ja"-Prinzip beweisen können, sonst sei der Täter mangels Beweisen freizusprechen.

"Aber das Problem stellt sich schon bisher ja ähnlich, weil auch der Widerspruch bewiesen werden musste", sagt Kudlich. "Man kann ganz sicher keine Beweisregel der Art einführen, dass es immer zur Strafbarkeit kommt, wenn keine Zustimmung bewiesen ist."

Wie ist die Lage in anderen Ländern?

In 14 europäischen Ländern gilt das "Nur Ja heißt Ja"-Prinzip bereits, etwa in Schweden und Spanien. Bislang gebe es allerdings kaum belastbare Erkenntnisse, was die Einführung des Modells dort bewirkt habe, sagt Kett-Straub. In Spanien seien die Verurteilungsraten bislang nicht auffällig gestiegen. In Schweden, wo das Prinzip schon länger gilt, sei eine Steigerung feststellbar.

Kommt "Nur Ja heißt Ja" auch in Deutschland?

Hält bald auch in Deutschland das "Nur Ja heißt Ja"-Modell Einzug ins deutsche Sexualstrafrecht? Das hängt davon ab, wie es mit der Entschließung des Bundesrats weitergeht.

Ob die Bundesregierung den Vorschlag der Länder aufnimmt, liegt in ihrem Ermessen. Bundesjustizministerin Hubig setzt sich für eine Einführung des "Nur Ja heißt Ja"-Prinzips ein. Sie will in der Koalition mit der Union darüber beraten.

Dieser Artikel ist erstmals am 14. Juli 2026 auf BR24 erschienen. Das Thema ist weiterhin aktuell. Daher haben wir diesen Artikel erneut publiziert.

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