Die Bundesregierung plant offenbar weitere Maßnahmen, um Kommunen finanziell zu entlasten. Familienministerin Karin Prien (CDU) hat nun eine Kürzung des sogenannten Unterhaltsvorschusses angekündigt. Dabei geht es um staatliche Zahlungen an Elternteile, deren Ex-Partner eigentlich zu Unterhalt verpflichtet wären, diesen aber nicht erbringen. Zahlen diese nicht, legt der Staat das Geld aus.
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Unterhaltsvorschuss nur noch bis zum 15. Lebensjahr
Künftig soll der staatliche Unterhaltsvorschuss nur noch bis einschließlich zum 15. Lebensjahr gezahlt werden. Sie möchte dazu schnellstmöglich einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen, wie Prien der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) sagte. Aktuell können Alleinerziehende den Vorschuss ohne weitere zeitliche Begrenzung bis zum 18. Geburtstag erhalten.
Vor der Ausweitung des Vorschusses im Jahr 2017 sei dieser jedoch nur bis zum 12. Geburtstag und nur für maximal 72 Monate gezahlt worden, erklärte Prien. Der Vorschuss habe sich zu "einem der größten Kostenfaktoren für die Kommunen" entwickelt. Die Kosten hätten sich seit der jüngsten Reform vervierfacht.
Auch härtere Sanktionen für säumige Zahler geplant
Bund und Länder hätten verabredet, die Kommunen stärker zu entlasten und säumige Zahler härter zu verfolgen, sagte die Ministerin. So solle zum Beispiel der Entzug des Führerscheins bei falschen Angaben oder fehlender Auskunft möglich werden. Wichtig sei, dass Länder und Kommunen gebündelt die Eintreibung ausstehender Unterhalte verfolgten: "Das ist eine Frage der Gerechtigkeit."
Die von Betroffenen geforderte Änderung bei der Anrechnung des Kindergelds auf den Unterhaltsvorschuss wird nach Priens Worten dagegen wohl zunächst nicht kommen. Es werde vorläufig bei der vollständigen Anrechnung bleiben. "Eine Änderung wie die hälftige Anrechnung ist zurzeit einfach nicht finanzierbar", so die Ministerin. CDU/CSU und SPD hatten sich darauf eigentlich im Koalitionsvertrag verständigt.
Ruf nach Mindeststandards für Kitas in den jeweiligen Ländern
Daneben will Prien Kinder im Kita-Alter gezielter fördern. Die Länder sollen dazu zu verbindlichen Standards verpflichtet werden. "Spätestens bei den Vierjährigen soll der Sprachstand erhoben werden und diese Kinder sollen dann gefördert werden", so die CDU-Politikerin. Sie hoffe, in den kommenden Tagen dazu einen Gesetzentwurf vorlegen zu können, der dann innerhalb der Bundesregierung abgestimmt werden solle.
Einige Bundesländer erheben die Sprach- und Entwicklungsstände von Kitakindern bereits systematisch. Prien hatte ein Gesetz zur Qualitätsentwicklung für Kitas bis zum kommenden Jahr angekündigt und davon gesprochen, dass es ein "Gamechanger in der Bildungspolitik" werde.
Prien sagt gut neun Milliarden Euro Unterstützung des Bundes zu - auf zehn Jahre
Der Bund werde die Länder in den kommenden acht Jahren mit insgesamt 9,25 Milliarden Euro unterstützen, erklärte Prien. Bislang habe es eine Förderung immer nur befristet für zwei Jahre und ohne verbindliche Standards gegeben. "Wir wollen aber, dass die Länder Planungssicherheit haben und überall im Bundesgebiet mindestens diese Maßnahmen umsetzen."
Mit Informationen von KNA
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