Briefe, Fotos und Spenden an inhaftierte IS-Unterstützer stehen im Mittelpunkt eines Prozesses vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf. Kurz vor Weihnachten 2019 erreicht ein solcher Brief die JVA München-Stadelheim.
Zwei vollverschleierte Frauen umarmen sich auf einem Foto, das dem Schreiben beiliegt. "Liebe Schwester – meine starke Löwin", steht in dem Begleitbrief an die inhaftierte Jennifer W. Die Deutsche ist eine sogenannte IS-Rückkehrerin; sie war für die Terrororganisation Islamischer Staat in Syrien und im Irak. 2023 verurteilte das Oberlandesgericht München sie zu 14 Jahren Haft. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Jennifer W. nicht eingegriffen hatte, als ihr Mann ein fünfjähriges jesidisches Mädchen in der Sonne ankettete und das versklavte Kind verdursten ließ.
IS-Rückkehrerin Jennifer W. und die Briefe aus dem Gefängnis
Die Post, die Jennifer W. in der Haft erreicht haben soll, stammt laut Ermittlern aus dem Umfeld der Social-Media-Plattform "Free Our Sisters", die auch bayerischen Verfassungsschützern seit Jahren bekannt ist. Im Zentrum dieser Plattform steht nach Auffassung der Bundesanwaltschaft die 42-jährige Nadine D.
Der Deutschen wird vorgeworfen, spätestens seit 2019 gezielt Mitglieder, Unterstützer und Sympathisanten des IS unterstützt zu haben – unter anderem mit Spendenaktionen. Ein Teil des eingesammelten Geldes soll bei Angehörigen von inhaftierten IS-Unterstützern in Deutschland und Österreich gelandet sein. Ein weiterer Teil war offenbar für inhaftierte IS-Frauen in kurdischen Gefangenenlagern in Nordsyrien bestimmt, wo die humanitäre Lage seit Jahren als prekär gilt und es immer wieder Berichte über Radikalisierung, Gewalt und unzureichende Versorgung gibt.
Der Düsseldorfer Prozess und die Frage nach Terrorunterstützung
Genau darin liegt die besondere Signalwirkung des Prozesses, der ab Donnerstag vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf beginnt: Wann wird Hilfe für Angehörige und Gefangene zur Unterstützung einer Terrororganisation?
Die Bundesanwaltschaft sieht in "Free Our Sisters" weit mehr als bloße Gefangenenhilfe. Über verschiedene Online-Profile soll Nadine D. bis Sommer 2024 fast 15.000 Euro gesammelt und an Inhaftierte oder deren Angehörige weitergeleitet haben. Außerdem soll sie dazu aufgerufen haben, Briefe und Fotobeiträge mit Durchhalteparolen des IS an Gefangene zu schicken. Seit September 2025 sitzt die vierfache Mutter Nadine D. in Untersuchungshaft. Auch "Spiegel" und Deutschlandfunk Kultur haben über den Fall berichtet.
Verteidigung sieht reine Hilfe für Frauen und Familien
Der Verteidiger der Angeklagten, Serkan Alkan, spricht von einem Novum. Der Generalbundesanwalt wolle "austesten, wie weit man gehen kann". Hilfszahlungen an Angehörige von Inhaftierten seien keine Terrorunterstützung, sondern humanitäre Hilfe für Bedürftige. Mit dem Geld seien Lebensmittel und Windeln für Kinder gekauft worden. Genau das sei immer das Ziel von "Free Our Sisters" gewesen: Frauen und Familien zu unterstützen, wenn die Männer im Gefängnis säßen.
Propaganda, Spendennetzwerke und langjährige Ermittlungen
Welche Gesinnung die Kanäle von "Free Our Sisters" verbreiteten, offenbart etwa ein Eintrag, der den Pariser Eiffelturm mit einem darauf zufliegenden Flugzeug zeigt. Zudem lag den Ermittlern nach BR-Informationen IS-Propagandamaterial vor. Zu sehen war etwa eine IS-Flagge als Hintergrundbild eines sogenannten Hinrichtungszimmers, also eines Raums, der mutmaßlich für Exekutionen durch den IS in Syrien genutzt wurde.
Die Betreiberin von "Free Our Sisters", die Angeklagte Nadine D., lebte bis zu ihrer Festnahme von staatlicher Unterstützung und erhielt nach Angaben aus Ermittlerkreisen monatlich mehr als 2.300 Euro vom Jobcenter. Die Deutsche ist Mutter von vier Kindern, ihr türkischer Ehemann betreibt in Nordrhein-Westfalen einen Imbiss. Sicherheitsbehörden hatten sie schon seit Jahren im Blick.
Juristische Grauzone zwischen Fürsorge und Terrorfinanzierung
Nadine D. habe nie den Eindruck gehabt, etwas Strafbares zu tun, sagt Anwalt Alkan. Die Plattform sei offen betrieben worden, jeder habe sie gekannt.
Der Terrorismus-Experte Hans-Jakob Schindler von der transatlantischen Denkfabrik Counter Extremism Project hält den Fall für hochkomplex. Vieles spreche dafür, dass die von Nadine D. eingetriebenen Spenden bewusst verschleiert worden seien. Konten und PayPal-Zugänge seien nicht auf die Namen der Beteiligten gelaufen, zudem habe es Anweisungen gegeben, bei Überweisungen nur unverfängliche Begriffe wie "Hilfe" oder "Kleidung" zu verwenden. Für Schindler deutet das auf mögliche Terrorismusfinanzierung hin.
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