Martina Renner (Die Linke) bei einer Rede im Bundestag
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Software-Test des BKA: Linken-Abgeordnete fordert Aufklärung

Software-Test des BKA: Linken-Abgeordnete fordert Aufklärung

Das Bundeskriminalamt hat für einen großangelegten Softwaretest Bilder von drei Millionen Menschen genutzt – offenbar mit fraglicher Rechtsgrundlage. Nun gibt es erste Reaktionen auf die BR-Recherche.

Über dieses Thema berichtet: BR24 am .

Schon seit Jahren nutzt die Polizei Software zur Gesichtserkennung, um Tatverdächtige zu identifizieren. Dafür verwenden die Ermittlerinnen und Ermittler INPOL-Z, eine zentrale Datenbank des Bundeskriminalamts (BKA). Darin gespeichert sind Fotos von Millionen Menschen, die in Deutschland erkennungsdienstlich erfasst wurden.

Eigentlich sind diese Bilder nur für die Polizeiarbeit bestimmt. BR-Recherchen haben nun gezeigt, dass das BKA die Fotos genutzt hat, um Gesichtserkennungsalgorithmen verschiedener Hersteller zu testen. Offenbar mit fraglicher Rechtsgrundlage, wie Experten kritisieren.

Renner: Exemplarischer Vorgang

Die Linken-Abgeordnete Martina Renner sagte in einer Reaktion auf die BR-Recherchen: "Der Vorgang steht exemplarisch für den Umgang der Sicherheitsbehörden mit den Anforderungen des Datenschutzes." Entweder werde der Datenschutzbeauftragte gar nicht erst eingebunden, seine Zuständigkeit bestritten oder die Notwendigkeit einer gesetzlichen Grundlage geleugnet. "Ich erwarte Auskunft zu der Frage, ob im Vorfeld bei den Betroffenen eine Zustimmung eingeholt wurde und wer für diesen fragwürdigen Test die Verantwortung trägt", forderte die Politikerin der Linkspartei.

Peglow: Polizei auf moderne Technologien angewiesen

Der Bundesvorsitzende vom Bund Deutscher Kriminalbeamter Dirk Peglow sagte dem BR: "Wir sind als Polizei darauf angewiesen, moderne Technologien zu nutzen, um den Bedrohungen für unsere Gesellschaft durch vielfältige Kriminalitätsphänomene zu begegnen." Hierfür müssten Befugnisse, sofern sie noch nicht vorhanden sind, schnellstmöglich geschaffen werden.

Peglow forderte IT-Anwendungen, die die Polizei in die Lage versetzen, Straftaten zu verhindern und aufzuklären. "Man kann in diesem Zusammenhang nicht genug darauf hinweisen, dass der Datenschutz natürlich beachtet werden muss, aber auch nicht zum Täterschutz werden darf", sagte er.

BKA beruft sich auf Datenschutzgrundverordnung

Auf BR-Anfrage hatte sich das BKA auf die Datenschutzgrundverordnung berufen. Die Testung sei "angesichts der hohen Bedeutung der Gesichtserkennung für die Strafverfolgung und Gefahrenabwehr" notwendig gewesen. Eine Einbindung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) sei gesetzlich nicht vorgegeben und fachlich auch nicht erforderlich gewesen. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber forderte im BR-Interview die Schaffung einer eigenen Rechtsgrundlage für solche Tests.

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