Aufträge des Bundes nur noch für Betriebe mit guten Arbeitsbedingungen: Das ist das Ziel eines Gesetzes, über das heute der Bundestag abgestimmt hat. Öffentliche Aufträge des Bundes am Bau und bei Dienstleistungen soll es künftig nur für Firmen geben, die Tarifverträge oder ähnlich gute Bedingungen für ihre Beschäftigten einhalten.
Die Koalitionsfraktionen waren sich erst diese Woche über die Details der Vorlage einig geworden. Der Kompromiss sieht vor, die Geltung des Gesetzes auf bestimmte Aufträge einzuschränken. Es soll ab einem Auftragsvolumen ab 50.000 Euro greifen, in bestimmten Fällen erst ab 100.000 Euro. Lieferverträge sowie alle Aufträge der Bundeswehr sollen außen vor bleiben.
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Tariftreuegesetz: Verabschiedung im Bundestag
Ein zentrales Projekt der SPD
Das Gesetz war ein Anliegen der SPD, die dies – auch vor dem Hintergrund milliardenschwerer Investitionen aus dem sogenannten Sondervermögen für Infrastruktur – bereits in den Koalitionsvertrag mit der Union hineinverhandelte. Die SPD-Abgeordnete Annika Klose sagte, damit werde ein einfaches Prinzip durchgesetzt: "Wer öffentliche Aufträge bekommt, muss auch ordentlich bezahlen." Mit Steuergeld dürfe kein Lohndumping gefördert werden.
AfD stimmt dagegen
Der Bundestag beschloss das Tariftreuegesetz mit der Mehrheit von Union und SPD. Grüne und Linke unterstützen das Tariftreuegesetz grundsätzlich, doch geht ihnen der Kompromiss der Koalition nicht weit genug. Die Grünen stimmten am Ende dafür, die Linke enthielt sich.
Die AfD lehnt das Vorhaben generell ab. Es handele sich um ein "Tarifanwendungszwangsgesetz", so der AfD-Abgeordnete Peter Bohnhof in der Debatte. Im März soll sich der Bundesrat damit befassen.
Lohndumping vermeiden
Der Bund hat in den nächsten Jahren viele öffentliche Aufträge zu vergeben. Mit dem schuldenfinanzierten Sondervermögen sollen zum Beispiel Brücken und Autobahntunnel saniert werden. Den Zuschlag dafür soll nur bekommen, wer nach Tarif bezahlt und sich an Regeln aus dem branchenüblichen Tarifvertrag hält, etwa zu Urlaubs- und Pausenzeiten. So soll Lohndumping vermieden werden. Unternehmen, die über Löhne und Arbeitszeiten die Kosten drücken, sollen nicht mit Steuergeld für Bundesaufträge belohnt werden.
Andere Regeln für Verteidigung
Die neuen Regeln sollen aber nicht für alle öffentlichen Aufträge gelten. Berücksichtigt werden Aufträge mit einem Umfang von über 50.000 Euro im Bau- und Dienstleistungssektor. Ausgenommen sind der Verteidigungs- und Sicherheitsbereich – hier hatte sich die Koalition schon früh geeinigt, dass die schnelle Beschaffung im Vordergrund steht. Auf Drängen der Union sollen außerdem Lieferleistungen ausgenommen werden.
SPD: Arbeitnehmer profitieren
Das Tariftreuegesetz ist ein Herzensprojekt der SPD, für das die Sozialdemokraten schon in der Ampel gekämpft haben. Das Vorhaben scheiterte am Widerstand der FDP. Der unterfränkische SPD-Bundestagsabgeordnete Bernd Rützel ist deswegen "sehr glücklich", dass das Gesetz endlich auf der Zielgeraden ist. "Wir wollen, dass die Unternehmen, die nach Tarif bezahlen, nicht die Doofen sind, weil sie keinen Zuschlag bekommen, sondern irgendwelche, die Billigheimer sind", so Rützel im Gespräch mit BR24.
Immer weniger Tariflöhne
Die SPD will, dass insgesamt wieder mehr Menschen in Deutschland nach Tarif bezahlt werden. Seit Ende der 90er Jahre arbeiten in Deutschland immer weniger Beschäftigte in einem Betrieb, in dem ein Branchentarifvertrag gilt. Ein Branchentarifvertrag regelt Arbeitsbedingungen und Löhne für eine gesamte Branche. Für Arbeitnehmer bedeutet das in der Regel: mehr Lohn, mehr Urlaub, mehr Sonderzahlungen. Das zeigen verschiedene Studien.
Doch arbeiteten 1996 noch 67 Prozent der Arbeitnehmer in einem Betrieb mit Branchentarifvertrag, waren es 2024 nur noch 41 Prozent. Besonders niedrig ist die Quote in den ostdeutschen Bundesländern. Bayern liegt mit 44 Prozent im westdeutschen Durchschnitt. So zeigen es Daten des Nürnberger Instituts für Arbeitsmarktforschung.
Arbeitgeberverbände: "Bürokratiemonster"
Bei Arbeiterverbänden kommt das Tariftreuegesetz allerdings nicht gut an. Sie fürchten viel zusätzliche Bürokratie. Der Verband der Bayerischen Wirtschaft nennt das Vorhaben ein "bürokratisches Zwangsgesetz" und ein "Bürokratiemonster". Staatliche Vergaben würden dadurch verlangsamt und letztlich auch verteuert. Besonders kleinere Unternehmen hätten dabei das Nachsehen. Andere Verbände wie der Arbeitgeberverband Gesamtmetall äußern sich ähnlich.
Union: Gesetz muss evaluiert werden
Der Regensburger CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Aumer kann die Sorgen der Unternehmen verstehen. Die Unionsfraktion habe noch für Nachbesserungen gesorgt und etwa Dokumentationspflichten reduziert, betont er im Gespräch mit BR24. Wichtig für die Unionsfraktion sei es außerdem, dass das Gesetz evaluiert werde und die Regierung nachsteuere, wenn das Gesetz nicht so funktioniere wie gedacht. Letztlich stehe die Union aber zum Koalitionsvertrag, in dem das Tariftreuegesetz nun mal vorgesehen ist.
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