Eine 85-Jährige arbeitet im Homeoffice für den AfD-Abgeordneten Klaus Esser aus Nordrhein-Westfalen. Nach seinen Angaben bereitet sie etwa kleine Anfragen oder Anträge vor. So manches erinnert momentan stark an die "Verwandtenaffäre" im Bayerischen Landtag, die 2013 den Freistaat erschütterte. Auch damals fielen Mitarbeiter eines Abgeordneten durch ihr Alter auf – allerdings durch ihre Jugend.
Vorwürfe gegen AfD weisen Parallelen zur "Verwandtenaffäre" in Bayern auf
Der CSU-Abgeordnete Georg Winter hatte seine damals 13- und 14-jährigen Söhne auf Kosten des Steuerzahlers beschäftigt. Das fiel – da er sie noch im Jahr 2000 angestellt hatte – unter eine Altfall-Regelung, und war somit grundsätzlich zulässig. Die Beschäftigung verstieß allerdings gegen das Jugendschutzgesetz.
Die bislang bekannt gewordenen Beschäftigungsverhältnisse von Verwandten von AfD-Abgeordneten durch andere Abgeordnete sind rechtlich nicht verboten. Aber sie haben ein "Geschmäckle", wie auch Parteichef Tino Chrupalla eingeräumt hat. Für die AfD sind die Fälle auch deshalb so brisant, weil sie für sich in Anspruch nimmt, es besser zu machen als die anderen Parteien, denen sie immer wieder Filz vorwirft.
Niedersächsische AfD im Mittelpunkt der Affäre
Gravierende Anschuldigungen liegen gegen mehrere Funktionäre des niedersächsischen AfD-Landesverbands vor. Eine AfD-Europaabgeordnete erhebt den Vorwurf, wer sich in Niedersachsen um ein Bundestagsmandat bewerben wolle, werde gedrängt, Einfluss auf einen Teil der ihm zustehenden Mitarbeiterposten zu gewähren. Diese Posten würden dann durch den Landesvorstand mit Gefolgsleuten besetzt. In einer Stellungnahme des niedersächsischen AfD-Landesvorstands heißt es, man widerspreche "allen erhobenen Anschuldigungen".
Mitarbeiter von Abgeordneten werden aus öffentlichen Mitteln bezahlt. Sie dürfen während ihrer Arbeitszeit nur Tätigkeiten zur Unterstützung der parlamentarischen Arbeit erledigen, nicht zur Parteiarbeit. In ihrer Freizeit steht es ihnen dagegen frei, sich etwa an der Vorbereitung von Parteitagen oder Wahlkampf-Aktivitäten zu beteiligen.
SPD und Union planen Gesetzesverschärfung
Die SPD-Bundestagsfraktion hat bereits vergangene Woche einen Vorstoß für eine Verschärfung des Abgeordnetengesetzes gemacht, die Union zeigt sich dafür offen. Der parlamentarische Geschäftsführer der Unions-Bundestagsfraktion Steffen Bilger bestätigt, man sei im Gespräch mit der SPD.
Bundeskanzler Friedrich Merz würde lieber auf eine gesetzliche Regelung verzichten, aber angesichts des Ausmaßes des Missbrauchs werde man möglicherweise nicht darum herumkommen, sagte er in einem Interview der Zeitung "Rheinpfalz" [externer Inhalt, möglicherweise Bezahlinhalt]. Auf dem CDU-Parteitag sagte Merz, er beobachte bei der AfD "Vetternwirtschaft, Chaos, Grabenkämpfe, den Missbrauch öffentlicher Ämter und Gelder".
AfD-Spitze betont Bereitschaft für härtere Regeln - und kritisiert andere Parteien
Auf Anfrage von BR24 sagt AfD-Fraktionschefin Alice Weidel, auch wenn man bislang keine Kenntnisse rechtswidriger Vorgänge habe, sei auch ihre Fraktion bereit, gemeinsam mit den anderen Fraktionen eine Gesetzesnovelle zu erarbeiten, "mit welcher die Regelungen zur Beschäftigung von Familienangehörigen präziser und transparenter gestaltet werden können".
Diese Bereitschaft bestehe nicht zuletzt vor dem Hintergrund ähnlich gelagerter und zum Teil gravierenderer Vorfälle bei anderen Parteien, fügt Weidel hinzu: "Die einseitige Empörung des Friedrich Merz entbehrt von daher nicht einer gewissen Heuchelei." Die AfD-Ko-Vorsitzende fordert zugleich, die Beschäftigung von Verwandten und nahestehenden Personen unter anderem bei Ministerien und Ämtern schärfer zu regeln.
Transparency International: Parlamentarier sollten generell keine Verwandten beschäftigen
In Bayern waren 2013 insgesamt 79 Abgeordnete in die sogenannte "Verwandtenaffäre" verwickelt – sie hatten eine Übergangsregelung genutzt, um auch nach dem Verbot im Jahr 2000 weiter nahe Verwandte zu beschäftigen. Danach wurde das bayerische Abgeordnetengesetz drastisch verschärft. Es verbietet nicht nur die Beschäftigung eigener Verwandter bis zum vierten Grad, sondern auch Verwandter anderer Abgeordneter bis zum dritten Grad.
Die Anti-Korruptions-Organisation Transparency International sieht im bayerischen Abgeordnetengesetz ein Vorbild auch für andere Parlamente. Allerdings müsste darüber hinaus die Beschäftigung von beispielsweise Verwandten von Landtagsabgeordneten bei Bundestagsabgeordneten geregelt werden. "Die Gesetze müssten einfach so geändert werden, dass es genügt, wenn Mitglieder irgendeines Parlaments den verwandten Mitarbeiter beschäftigen", fordert Wolfgang Jäckle von Transparency Deutschland.
Zahlungen an AfD-Mitarbeiterin in NRW vorübergehend gestoppt
Der nordrhein-westfälische Landtag stoppte am Freitagnachmittag vorerst die Erstattung der Gehaltszahlungen für die 85-jährige Mitarbeiterin des AfD-Abgeordneten Klaus Esser. Anlass ist laut Landtagsverwaltung ein Bericht des "Spiegel" [externer Inhalt, möglicherweise Bezahlinhalt], der eine mögliche Scheinbeschäftigung der Seniorin in den Raum gestellt hatte. Der Abgeordnete wurde zur Stellungnahme aufgefordert.
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