An einem Hängeregister steht der Schriftzug "Abschiebungen" (Symbolbild).
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Wer Terror verherrlicht, soll schneller Ausweisung erhalten

Wer Terror verherrlicht, soll schneller Ausweisung erhalten

Die Bundesregierung will eine schärfere Gangart gegen Hetze im Internet fahren. Ausländer, die mit einem Post zur "Terror-Verherrlichung" in den sozialen Netzwerken erwischt werden, riskieren Ausweisung und Abschiebung.

Über dieses Thema berichtet: BR24 im Radio am .

Vor drei Wochen sagte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) im Bundestag, Menschen, die Terror bejubeln, hätten "keinen Platz in unserem Land". Deutschland stand stark unter dem Eindruck des Messerattentats von Mannheim, bei dem ein Polizist starb. Ein Afghane mit Duldung hatte den Anschlag verübt. Und wurde im Netz von manchen dafür gefeiert.

Am heutigen Mittwoch ist eine Gesetzesverschärfung zur "Terror-Verherrlichung" im Bundeskabinett beschlossen worden. Worum es geht – ein Überblick.

Terror-Verherrlichung: Was ist damit gemeint?

Ein weiteres, besonders krasses Beispiel von Terror-Verherrlichung sind viele Hass-Kommentare seit dem 7. Oktober letzten Jahres. Im Zusammenhang mit dem Terrorangriff der Hamas auf Israel gab es im Netz regelrechten Jubel. Die Hamas wurde, so Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD), auf "widerwärtigste Weise" in sozialen Netzwerken gefeiert. Und nicht nur dort. In Berlin etwa verteilten Anhänger der Hamas Süßigkeiten auf der Sonnenallee im Stadtteil Neukölln, wo viele arabischstämmige Migranten wohnen.

Ausweisung nach Hass-Posting

Die Gesetzesänderung sieht vor, dass schon ein einziger Kommentar im Netz, der Terrortaten bejubelt, ein Grund zur Ausweisung sein kann. Das Sicherheitsinteresse Deutschlands wiegt dann höher als das individuelle Bleiberecht eines Ausländers. "Islamistische Hetzer müssen ausgewiesen und abgeschoben werden", sagt Bundesinnenministerin Faeser.

Eine Verurteilung durch ein Gericht muss nicht abgewartet werden. Zuständig für die Ausweisungsverfügungen sind die Ausländerbehörden. Gegen deren Bescheide kann bei Gerichten Beschwerde eingelegt werden. Die Ausweisungsverfügung bleibt eine Abwägung, trotz der Gesetz-Verschärfung. "Keine Behörde wird sich die Entscheidung leicht machen", betont ein Sprecher des Bundesinnenministeriums.

Terror-Verherrlichung – auch in Bayern sprunghafter Anstieg

Auch die bayerische Justiz bestätigt, dass seit dem Angriff der Hamas vermehrt wegen Terror-Verherrlichung ermittelt wird. Oberstaatsanwalt Andreas Franck, der Antisemitismusbeauftragte der bayerischen Justiz, spricht im Interview mit BR24 von einem "sprunghaften Anstieg" dieser Straftaten, sowohl im analogen als auch im digitalen Raum. 250 Verfahren im Kontext des Terrorangriffs der Hamas seien derzeit allein in Bayern anhängig.

Der Tatbestand im Gesetz lautet: Billigung von Straftaten (wie einem Terroranschlag) in öffentlicher Art und Weise. Manche Täter würden sogar unter ihren Klarnamen posten. Aber auch wer seinen Namen verschleiere, könne von der Polizei ermittelt werden.

Neues Gesetz: Es drohen Ausweisung und Abschiebung

Von dem neuen Gesetz wären vor allem Ausländer betroffen, deren Aufenthaltsstatus nicht sicher ist. Die zum Beispiel in einer Duldung leben, obwohl ihr Asylantrag bereits abgelehnt wurde. Auch ein laufendes Asylverfahren würde damit negativ entschieden. Durch das Aussprechen einer Ausweisung durch die Behörden wird ein Ausländer ausreisepflichtig. Die Abschiebung erfolgt dann im nächsten Schritt.

Abschiebungen bleiben schwierig

Dabei bleiben allerdings die bekannten Schwierigkeiten, die generell Abschiebungen verhindern oder erschweren. Die Bundesregierung betont zwar, dass 2023 mehr Menschen abgeschoben wurden als in den Vorjahren, nämlich 16.430. Tatsächlich wurden 2021 knapp 12.000 und 2022 knapp 13.000 Personen abgeschoben.

Zur Wahrheit gehört aber auch, dass seit 2015 jedes Jahr deutlich mehr als 20.000 Personen abgeschoben worden waren. Im ersten Coronajahr 2020 gab es dann eine deutliche Verringerung mit 10.800 Abschiebungen. Die Aussage, dass es gelingt, mehr ausreisepflichtige Menschen abzuschieben, muss also im Kontext mehrerer Jahre betrachtet werden.

Die meisten Ausreisen erfolgen nach Georgien, Albanien, Nordmazedonien und Serbien. Allesamt Länder, die kooperationswillig sind. Und viele Personen werden nicht in das Heimatland abgeschoben, sondern in andere EU-Staaten überstellt, vor allem nach Österreich, Frankreich und Spanien.

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