Am Straßenrand geparkte Wohnwagen und Wohnmobile
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Einfach an der Straße? Wo Camper geparkt werden dürfen

Einfach an der Straße? Wo Camper geparkt werden dürfen

Camping nimmt in Deutschland seit Jahren an Beliebtheit zu. Das zeigt sich in den Zulassungszahlen von Wohnmobilen und Caravans und anhand der Übernachtungen auf Campingplätzen. Doch wohin mit Wohnwagen und Camper zwischen den Urlauben?

Kurztrip oder Urlaub mit dem eigenen Bett und Hausstand im Gepäck sind in den vergangenen Jahren in Deutschland immer beliebter geworden. Besonders die Tatsache, dass während der Corona-Pandemie Hotels und anderen Urlaubsunterkünfte geschlossen wurden, führte zu einem regelrechten Ansturm auf ausgebaute Kastenwagen, Wohnmobile und Wohnwagen. Wo Parken erlaubt ist und welche Regeln es gibt, haben wir hier zusammengefasst.

Urlaub mit Camper und Wohnwagen boomt in Deutschland

Im April waren in Deutschland erstmals mehr als eine Million Reisemobile zugelassen. Das meldet der Caravaning Industrie Verband (CIVD). Damit liegt die Branche mit den Verkaufszahlen nach wie vor deutlich über dem Niveau der Vor-Corona-Jahre. Auch gebrauchte Fahrzeuge sind stark nachgefragt.

Von der Beliebtheit profitieren auch Campingplätze in Deutschland: 2023 zählten Camping- und Reisemobilstellplätze gemeinsam knapp 68 Millionen Übernachtungen. Das ergab eine Untersuchung des Deutschen Wirtschaftswissenschaftlichen Instituts für Fremdenverkehr (dwif). 54,5 Millionen Übernachtungen entfielen dabei auf Campingplätze, 13,5 Millionen auf Reisemobilstellplätze.

Urlaub vorbei: Wohin mit dem Camper und Wohnwagen

Für Camper gilt die Straßenverkehrsordnung (externer Link) natürlich wie für alle anderen vergleichbaren Verkehrsteilnehmer auch. Sie dürfen also grundsätzlich in der Innenstadt auf normalen Parkplätzen geparkt werden. Voraussetzung ist ein gültiges Kennzeichen samt Plakette der Hauptuntersuchung. Wer Saisonkennzeichen verwendet, muss für die Parkdauer auf deren Gültigkeit achten.

Außerdem, so die StVO, darf das Wohnmobil, wenn es "regelmäßig in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen" zum Beispiel innerorts in reinen Wohngebieten oder Naherholungszonen geparkt wird, nicht schwerer als 7,5 Tonnen sein.

Auch für Wohnwagen, die innerorts abgestellt werden, gilt eine Gewichtsgrenze von zwei Tonnen. Hier gibt es aber noch eine Besonderheit: Anhänger ohne Zugfahrzeug dürfen auf normalen Parkplätzen (ohne gesonderte Kennzeichnung) nicht länger als zwei Wochen geparkt werden – danach muss der Wohnwagen umgeparkt werden. Ansonsten kann ein Bußgeld von 20 Euro anfallen. Ist der Hänger am Zugfahrzeug angekuppelt, entfällt diese Frist. Für Anhänger über zwei Tonnen gilt dieselbe Regel wie für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen.

Überall parken? Diese Ausnahmen gelten für Wohnmobile

In den meisten bayerischen Innenstädten ist das Parken mit gebührenpflichtigen Anwohnerausweisen geregelt – auch Wohnmobile müssten also gegebenenfalls einen Parkausweis besitzen. Ansonsten "ist platzsparend zu parken", heißt es in der Straßenverkehrsordnung (§12, Abs. 6). Bedeutet: Wer mit einem zu langen Fahrzeug mehr als eine markierte Lücke blockiert, kann ein Knöllchen über 10 Euro bekommen.

Auch gegenüber von Grundstücksein- und ausfahrten und über Gullideckeln ist das Parken verboten und bei höheren Fahrzeugen ist darauf zu achten, dass keine Verkehrsschilder verdeckt werden. Außerdem muss genug Platz bleiben, um an geparkten Wohnmobilen vorbeizukommen – parken an engen oder unübersichtlichen Straßenstellen kann bis zu 55 Euro kosten, werden Rettungsdienste behindert, sogar 100 Euro. Ist das Zusatzzeichen "nur für Pkw" an den Parkplätzen angebracht, dürfen dort keine Wohnmobile stehen.

Wer sein Wohnmobil zwar legal, aber länger auf öffentlichen Straßen parkt, sollte dennoch regelmäßig nach seinem Fahrzeug schauen: Denn mobile Halteverbote, wie sie für Umzüge oder kurzfristige Straßenarbeiten aufgestellt werden, brauchen nur drei Kalendertage Vorlauf. Auch setzt der sogenannte "Gemeingebrauch" voraus, dass das abgestellte Fahrzeug fahrtüchtig ist. Steht ein Wohnmobil ortsfest über Monate, kann einem das von der jeweiligen Parkraumüberwachung auch als "Sondernutzung" ausgelegt werden. In beiden Fällen kann man schlimmstenfalls kostenpflichtig abgeschleppt werden.

Keine größeren Probleme mit Wohnmobilen

Auf BR-Anfrage teilt das Mobilitätsreferat der Landeshauptstadt München mit, dass es keine nennenswerten Beschwerden zu geparkten Wohnmobilen gebe. "In wenigen Straßen empfinden einzelne Anwohner und Anwohnerinnen die Fahrzeuge als optisch störend", so die Presseauskunft. Meist würden Camper und Wohnwagen deswegen vermehrt am Stadtrand und außerhalb von Wohngebieten abgestellt.

Auch in Regensburg bewegen sich nach Auskunft des Verkehrsüberwachungsdienstes die Beschwerden über Wohnwagen und Wohnmobile auf niedrigem Niveau und auch in Memmingen ist das kein Thema.

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