Bahn muss Mehrkosten für Stuttgart 21 alleine tragen

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat einen Antrag der Bahn auf Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart abgelehnt. Das Gericht hatte im vergangenen Jahr geurteilt, dass die Bahn keinen Anspruch darauf hat, dass sich die Partner des Projektes an den Mehrkosten beteiligen. Dagegen hatte der Konzern Einspruch eingelegt. Die Mehrkosten liegen derzeit bei mindestens 6,5 Milliarden Euro. Die Regierung von Baden-Württemberg hat das heutige Urteil mit Zufriedenheit aufgenommen. Die Planungen für das Projekt Stuttgart 21 sind inzwischen fast 30 Jahre alt. Bei Baubeginn waren die Kosten auf drei Milliarden Euro beziffert und die Inbetriebnahme für Ende 2019 anvisiert worden. Wegen Verzögerungen stiegen die Kosten massiv an; insgesamt wird laut Verwaltungsgerichtshof mittlerweile von insgesamt 11,8 Milliarden Euro ausgegangen.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 05.08.2025 12:00 Uhr

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