Bundesverwaltungsgericht kippt "Hammerskins"-Verbot

Das Verbot der rechtsextremen Gruppierung "Hammerskins" ist aufgehoben: Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Die damalige Bundesinnenministerin Faeser hatte die Neonazi-Gruppierung im September 2023 verboten. Zur Begründung hieß es, der Verein richte sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung und gegen den Gedanken der Völkerverständigung. Mehrere Mitglieder und Verbände der "Hammerskins" hatten gegen das Verbot geklagt, auch das so genannte Chapter Bayern. Das Bundesverwaltungsgericht gab diesen Klagen Recht. Es gebe keine bundesweite Dachorganisation der Hammerskins, sondern nur regionale Verbände. Die "Hammerskins" wurden in den USA gegründet, sie gelten als gewalttätig, gut vernetzt in der rechtsextremen Szene und gut organisiert. In Bayern waren die "Hammerskins" vor allem im Raum Hof mit Veranstaltungen aufgefallen.

Sendung: Bayern 3 Nachrichten, 19.12.2025 11:00 Uhr

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