Gutachten: Schutz vor sexueller Belästigung in Deutschland gering
Berlin: Beim Schutz vor sexueller Belästigung hinkt Deutschland im europaweiten Vergleich hinterher. In den meisten Ländern sei dies sowohl im Zivil- als auch im Arbeitsrecht ausdrücklich verboten, heißt es in einem Rechtsgutachten der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, aus der das Redaktionsnetzwerk Deutschland zitiert. Hierzulande gibt es nur einen Paragrafen im Arbeitsrecht. So hätten Betroffene kaum eine rechtliche Handhabe, wenn sie beispielsweise von Vermietern, im Fitnessstudio oder beim Fahrunterricht sexuell belästigt würden. Die Bundesbeauftragte Ataman sagte dem RND, das Gutachten zeige deutlich, dass besonders Frauen besser vor sexueller Belästigung geschützt werden müssen.
Sendung: BR24 Nachrichten, 03.02.2026 02:00 Uhr
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