Klage gegen Astrazeneca wird neu verhandelt

Klage gegen Astrazeneca wird neu verhandelt: Der BGH hat entschied, dass das Oberlandesgericht Koblenz den Fall neu aufrollen muss. Dabei ging es nicht um die Frage, ob es sich tatsächlich um einen Impfschaden handelte. Der BGH stellte fest, dass die Vorinstanz Rechtsfehler gemacht hatte, als sie die Klage abwies. - Eine Zahnärztin hatte vor dem Bundesgerichtshof geklagt, weil sie kurz nach einer Impfung gegen das Coronavirus einen Hörsturz erlitten hatte. Ihre Forderung: Auskunft über bekannte Nebenwirkungen des Impfstoffs und Schadenersatz von mindestens 150.000 Euro.

Sendung: BR24 Nachrichten, 09.03.2026 12:15 Uhr

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