Lachgas-Verkaufsverbot für Kinder ist in Kraft getreten
Berlin: Ab heute darf Lachgas nicht mehr an Kindern und Jugendliche verkauft werden. Ein entsprechendes Gesetz von Bundesgesundheitsministerin Warken ist in Kraft. Minderjährige dürfen nun kein Lachgas mehr erwerben oder besitzen. Auch der Online-Handel und der Verkauf an Automaten ist verboten. Lachgas gilt als Partydroge. Bei Kindern und Jugendlichen ist es laut Experten mit hohen Gesundheitsrisiken wie Bewusstlosigkeit oder Schäden im Nervensystem verbunden. Das Gesetz verbietet außerdem den Verkauf, Handel und die Herstellung zweier Chemikalien, die als K.o-Tropfen, etwa von Sexualstraftätern, verwendet werden.
Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 12.04.2026 06:00 Uhr
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