Verfassungs-Beschwerde gegen US-Drohneneinsätze via Ramstein hat keinen Erfolg

Karlsruhe weist Beschwerde zu US-Drohnenangriffen via Ramstein ab: Deutschland verletze nicht das Völkerrecht, wenn es Drohneneinsätze der USA, die vom rheinland-pfälzischen Stützpunkt Ramstein aus gesteuert werden, nicht schärfer kontrolliert oder unterbindet, urteilte das Bundesverfassungsgericht. Geklagt hatten zwei Jemeniten, die 2012 bei einem Drohnenangriff der US-Armee zwei Familienangehörige verloren hatten. Der Einsatz war technisch über den Militärstützpunkt Ramstein gesteuert worden. Deutschland, so hieß es zur Begründung, habe zwar einen Schutzauftrag auch im Ausland. Im vorliegenden Fall seien die Voraussetzungen dafür jedoch nicht erfüllt gewesen.

Sendung: BR24 Nachrichten, 15.07.2025 10:45 Uhr

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