Seit Dezember 2021 gibt es in Deutschland ein Recht auf eine Mindestversorgung mit einer gewissen Internetbandbreite. So steht es im Telekommunikationsgesetz. Jeder Haushalt hat Anspruch auf eine Downloadrate von mindestens 10 Mbit/s und eine Uploadrate von mindestens 1,7 Mbit/s hat. Diese Werte legte die Bundesnetzagentur im Juni 2022 fest.
Einige niedersächsische Haushalte haben gar keinen Internetanschluss
Am Donnerstag stellte die Bundesnetzagentur nun erstmals offiziell eine Unterversorgung mit Telekommunikationsdiensten fest - und zwar für einige Grundstücke in den niedersächsischen Gemeinden Mittelstenahe, Halvesbostel, Brackel und Stuhr. Es handelt sich um "neue Häuser, die inmitten einer vorhandenen, teilweise jahrzehntealten Wohnbebauung errichtet wurden", wie die Bundesnetzagentur auf BR24-Anfrage mitteilt. Jedoch wurde keines der neuen Häuser an das in der Umgebung vorhandene Leitungsnetz angeschlossen. Es geht in diesen Fällen also nicht darum, dass die Internetverbindung zu langsam ist, sondern dass es überhaupt keinen Anschluss gibt.
Bundesnetzagentur kann Telekom-Firmen zum Ausbau verpflichten
Nach dieser Feststellung haben Telekommunikationsanbieter nun einen Monat Zeit, sich gegenüber der Bundesnetzagentur zu verpflichten, die betroffenen Haushalte an ihr Netz anzuschließen. Für den Fall, dass kein Unternehmen ein Angebot macht, kündigte die Bundesnetzagentur an, innerhalb von spätestens vier Monaten eines oder mehrere Telekommunikations-Unternehmen dazu zu verpflichten, einen Telekommunikationsanschluss zu den betroffenen Haushalten zu legen. In Frage kommen dabei Unternehmen, die in der Nähe bereits Telekommunikationsnetze betreiben, in den betroffenen Regionen sind das nach Angaben der Bundesnetzagentur die deutsche Telekom, EWE Tel und Glasfaser NordWest.
Die verpflichteten Anbieter müssten dann spätestens nach drei Monaten mit den Vorbereitungen beginnen und den Anschluss dann innerhalb von weiteren drei Monaten legen. Wie lange es dauert, bis ein Anschluss zur Verfügung steht, hängt zum Beispiel davon ab, ob erhebliche Baumaßnahmen erforderlich sind.
Bayern fordert eine höhere Mindestversorgungsrate
Der Fall der nicht ans Netz angeschlossen Häuser in Niedersachsen ist kurios, denn die Debatte um die Mindestversorgung mit Internet drehte sich eher um die Frage, wie schnell beziehungsweise leistungsfähig eine Mindestversorgung ist. Während die Bundesregierung eine Downloadrate von 10 MBit/s für ausreichend hält, forderten Bayern und Niedersachsen einen Wert von mindestens 30 MBit/s. Dieser Wert entspricht aktuell auch der EU-Definition von "schnellem Internet". Selbst dieser Wert ist schnell zu niedrig, wenn in einem Haushalt mehrere Personen gleichzeitig telefonieren, surfen, streamen oder Online-Games spielen.
Die Bundesnetzagentur überprüft diese Download-Werte jährlich. Sie geht selbst davon aus, dass diese Werte steigen werden. Die Bundesnetzagentur ist die zentrale Infrastrukturbehörde Deutschlands. Zu ihren Aufgaben zählt es, den Wettbewerb in den Märkten für Telekommunikation, Energie, Post und Eisenbahnen zu fördern und dort die Interessen der Verbraucher zu schützen.
Es ist aber wohl nur eine Frage der Zeit, bis die Bundesnetzagentur zum ersten Mal feststellt, dass die Bandbreite in einem Haushalt nicht die Mindeststandards erfüllt.
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