Schriftzug Europäischer Gerichtshof EuGH
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Betrug am Konto: Was das EuGH-Urteil für Bankkunden heißt

Betrug am Konto: Was das EuGH-Urteil für Bankkunden heißt

Eine Frau kommt über einen Link auf eine gefälschte Webseite, gibt ihre Kontodaten ein und verliert 700 Euro. Ihre Bank verweigert die Erstattung. Das ist nicht zulässig, urteilte der EuGH diese Woche. Was das Urteil für Bankkunden bedeutet.

Über dieses Thema berichtet: BR24 Radio am .

Nach einem Betrug muss die Bank dem Kunden den verlorenen Betrag sofort erstatten – auch wenn der Kunde womöglich unvorsichtig handelte. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH/externer Link) am Donnerstag in Luxemburg (Az. C-70/25). Was das für Opfer von Betrügern bedeutet?

Um welchen Fall ging es?

In Polen wurde eine Bankkundin Opfer von Phishing. Sie wollte etwas über einen Online-Marktplatz verkaufen, ein angeblicher Interessent schickte ihr einen betrügerischen Link. Die Frau klickte darauf und kam auf eine Website, die dem Internetauftritt ihrer Bank ähnelte. Dort gab sie ihre Zugangsdaten für das Online-Banking ein. Der Betrüger stahl 700 Euro von ihrem Konto. Am folgenden Tag meldete die Kundin ihrer Bank den Vorgang. Diese weigerte sich, den Betrag des nicht autorisierten Zahlungsvorgangs zu erstatten. Die Bank warf der Kundin grobe Fahrlässigkeit vor. Die Kundin wandte sich an ein polnisches Gericht, das den EuGH fragte.

Was genau hat der EuGH entschieden?

Im Fall eines nicht autorisierten Zahlungsvorgangs ist der Zahlungsdienstleister demnach grundsätzlich verpflichtet, den Betrag unverzüglich, spätestens aber bis zum Ende des folgenden Geschäftstags, nachdem er von dem Zahlungsvorgang Kenntnis erhalten hat oder dieser ihm angezeigt wurde, zu erstatten. Wichtig: Kunden müssen ihre Bank unverzüglich unterrichten.

Gibt es Ausnahmen?

Nur wenn es Gründe für den Verdacht gibt, dass Betroffene selbst betrügen und die Bank dies der zuständigen nationalen Behörde schriftlich mitteilt. Dass der Zahlungsdienstleister der Ansicht ist, der Kunde habe den nicht autorisierten Zahlungsvorgang durch grobe Fahrlässigkeit ermöglicht, berechtige ihn nicht dazu, die Erstattung zu verweigern.

Welche Möglichkeiten hat die Bank?

Auch wenn die Bank zur Erstattung verpflichtet ist – in einem zweiten Schritt kann die Bank gegebenenfalls vom Kunden die Erstattung der entstandenen Verluste verlangen. Und zwar, wenn sie nachweisen kann, dass der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig seine Pflichten (z.B. Schutz der Daten vor unbefugtem Zugriff) verletzt hat. Den Nachweis einer groben Fahrlässigkeit muss die Bank erbringen.

Wie reagiert die Kreditwirtschaft?

Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken verweist darauf, dass in Deutschland nach der BGH-Rechtsprechung bislang anerkannt sei, dass die Bank dem Erstattungsanspruch des Zahlers wegen unautorisierter Zahlung ihren Schadensersatzanspruch wegen grob fahrlässiger Verletzung von Sorgfaltspflichten durch den Kunden entgegenhalten kann (Urteil des BGH vom 22. Juli 2025 – XI ZR 107/24 – externer Link). Welche Auswirkungen das EuGH-Urteil auf die Rechtsprechung in Deutschland haben werde, müsse man noch prüfen. Unabhängig davon sei die Feststellung des EuGH wichtig, dass das Kreditinstitut vom Kunden die Erstattung der Verluste verlangen kann, die auf dessen grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen seien.

Wie bewerten Verbraucherschützer das Urteil?

Das EuGH-Urteil stärke die Verbraucherrechte, betont die Verbraucherzentrale Bayern. Künftig gelte für Banken: "Erst erstatten, dann die Haftung prüfen!" Bislang hätten die Kreditinstitute dies andersherum gehandhabt, so dass Betrugsopfer oft viel Aufwand investieren mussten, um dann doch nur Vergleiche zu erhalten oder wegen des Prozesskostenrisikos ganz aufzugeben. Betroffene werden laut Verbraucherzentrale künftig viel seltener auf eigene Kosten gegen die Bank klagen müssen, um den abgebuchten Betrag zurückzubekommen.

Was müssen Betroffene nach einem Betrug am Konto tun?

Die Verbraucherzentrale Bayern betont, dass Betroffene unverzüglich nach Entdeckung des Betrugs das Onlinebanking, Karten und gegebenenfalls Wallets sperren lassen müssen. Gegenüber der Bank müsse jede betroffene Buchung ausdrücklich als "nicht autorisiert" gemeldet und die Erstattung verlangt werden. Phishing-Nachrichten, Links, Screenshots, TAN-Anzeigen, Anruflisten, Kontoauszüge und Bankkorrespondenz sollten als Beweise gesichert und Strafanzeige bei der Polizei erstattet werden.

Wie viele Menschen werden Opfer von Cyberkriminalität?

Wie Daten des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (externer Link/Mai 2026) zeigen, war in den vergangenen zwölf Monaten jeder Zehnte von einer Straftat im Internet betroffen (11 Prozent). Besonders häufig erlebten Betroffene Betrug beim Onlineshopping sowie -banking, Fremdzugriffe auf Online-Accounts und Phishing.

Im konkreten Rechtsstreit zwischen der Klägerin und ihrer Bank entscheidet nun das polnische Gericht. Es muss sich dabei am EuGH-Urteil orientieren.

Mit Informationen von AFP und dpa

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