Was deutsche Urlauber und Geschäftsreisende schon seit einer Weile aus den USA oder Kanada kennen, das wird jetzt auch in Großbritannien Pflicht. Egal ob Kurztrip nach London oder Urlaubstour durch Schottland: Für die Einreise auf die britischen Inseln ist mit dem 2. April neben einem gültigen Reisepass zusätzlich auch eine kostenpflichtige elektronische Einreisegenehmigung nötig. Und zwar egal, ob man per Flugzeug, Fähre oder mit dem Zug durch den Eurotunnel einreist.
ETA ist kostenpflichtig
Die Electronic Travel Authorisation – kurz ETA – kostet 10 britische Pfund, das sind umgerechnet etwa 12 Euro. Sie ist dann zwei Jahre lang gültig. In diesem Zeitraum kann man auch mehrmals nach Großbritannien einreisen. Die Genehmigung muss für alle Reisenden beantragt werden, auch für Kleinkinder. Schon jetzt ist abzusehen, dass die britische Regierung bald mehr Geld für die ETA-Dokumente verlangen wird. Der Preis soll von 10 auf 16 Pfund steigen, das sind umgerechnet etwa 19 Euro. Die Erhöhung tritt am 9. April in Kraft.
Ein paar Tage Vorlauf einplanen
Der Antrag für das elektronische Dokument läuft über die "UK ETA" Smartphone-App (in den Stores bei Google Play und Apple) oder das Online-Portal der britischen Regierung, wo auch ein ausführliches FAQ hinterlegt ist (externer Link). Dort müssen einige Fragen beantwortet werden, außerdem müssen ein Passbild und ein Foto des Reisepasses hochgeladen werden. Die britischen Behörden weisen darauf hin, dass die Bearbeitung bis zu 72 Stunden dauern kann. Deswegen sollte man die Registrierung rechtzeitig in Angriff nehmen. Verschickt wird die ETA dann per E-Mail.
Ausnahmen für Transitreisende
Auf Druck der Luftfahrtindustrie hat die britische Regierung allerdings auch eine Ausnahme beschlossen, die viele Flugreisende betrifft. Passagiere, die an einem britischen Airport umsteigen und dort den Transitbereich nicht verlassen, brauchen keine ETA. Wer zum Beispiel von München aus über London in die Karibik reist, muss die Einreisegenehmigung nicht beantragen. Allerdings darf er den Transitbereich nicht verlassen.
Dieser Artikel ist erstmals am 5. März 2025 auf BR24 erschienen. Das Thema ist weiterhin aktuell. Daher haben wir diesen Artikel erneut publiziert.
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