Wer kann sich privat versichern?
Die gesetzliche Krankenversicherung ist für Arbeitnehmer, deren Einkommen unterhalb einer bestimmten Grenze liegt, eine Pflichtversicherung. Derzeit liegt diese Grenze bei 5.775 Euro im Monat. Nur wer als abhängig Beschäftigter mehr verdient, ist freiwillig versichert und kann gegebenenfalls in die Private Krankenversicherung wechseln. Freiwillig versichert sind nach Angaben von Kassenverbänden derzeit etwa sechs Millionen Menschen, das ist gut ein Zehntel aller GKV-Versicherten.
Auch Selbständige und Beamte können sich privat versichern oder in bestimmten Konstellationen eine freiwillige gesetzliche Versicherung wählen. Vor allem freiwillig gesetzlich Versicherte Selbstständige können gegebenenfalls in die PKV wechseln.
Nimmt die PKV jeden?
Nein. Hier unterscheidet sich die private Krankenversicherung grundlegend von der gesetzlichen. In der GKV gilt ein sogenannter Kontrahierungszwang. Wer in die Zuständigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung fällt, also vor allem pflichtversicherte Arbeitnehmer, kann sich seinen Versicherer frei aussuchen. Vorerkrankungen, Alter, Einkommen spielen keine Rolle. Es gelten zwar gegebenenfalls bestimmte Bindungsfristen, aber innerhalb der GKV herrscht große Wahlfreiheit.
Die Private Krankenversicherung arbeitet nach einem ganz anderen Prinzip: Sie bewertet das statistische Kostenrisiko, das ein Antragsteller mit sich bringt und bietet dementsprechend einen Tarif an. Wer jung und gesund ist, und beispielsweise nicht raucht, bekommt daher oft vergleichsweise günstige Tarife angeboten. Wer älter ist, und vielleicht an einer chronischen Krankheit leidet, müsste einen sehr hohen Tarif zahlen oder bekommt möglicherweise gar keine Police.
Wie viel kann ein Wechsel sparen?
Ob jemand durch einen Wechsel von der GKV in die PKV Geld spart, kommt auf den Einzelfall an und lässt sich eigentlich erst nach vielen Jahren im Nachhinein sagen. Als Faustformel gilt: Wenn freiwillig gesetzlich Versicherte in jungen Jahren von der GKV in die PKV wechseln, zahlen sie möglicherweise jeden Monat erst einmal weniger. Das kann auch längerfristig so bleiben, wenn ihre Prämien in der PKV nur langsam steigen. Es kann aber auch anders ausgehen: Wenn die Prämien im jeweiligen Tarif schneller steigen als erwartet oder wenn Kinder in Spiel kommen. Kinder sind in der gesetzlichen Krankenversicherung ohne eigenen Beitrag mitversichert, in der PKV werden für sie eigene Prämien fällig.
Ist eine Rückkehr in die GKV möglich?
Hier gilt, was schon immer galt: Wer einmal von der GKV in die PKV wechselt, muss in aller Regel dort bleiben. PKV-Versicherte können in bestimmten Fällen in günstigere Tarife wechseln, wenn ihnen ihr zunächst gewählter Tarif zu teuer wird. Aber eine Rückkehr in die GKV ist meist sehr schwierig bis unmöglich.
Welche Prämien-Entwicklung wird in der PKV erwartet?
Auch bei den Privatversicherern steigen die Ausgaben, deswegen erhöhen auch sie die Prämien. Der Branchenverband erwartet, dass zum Jahreswechsel für etwa zwei Drittel der Privatversicherten der monatliche Beitrag steigt. In welchem Umfang die Prämien steigen, lässt sich nicht allgemein sagen. Das hängt vom jeweiligen PKV-Tarif ab.
Wie groß sind die Unterschiede im Leistungsangebot?
Es heißt oft, Privatversicherte seien Patienten erster Klasse, GKV-Versicherte seien eher in der zweiten Klasse. Solche Aussagen stimmen nach Einschätzung von Fachleuten so nicht. Denn welche Leistung eine Privatversicherung zahlt, hängt von der konkreten Police ab, die jemand abgeschlossen hat. Selbstbeteiligungen, die in der PKV üblich sind, gibt es in der GKV nur indirekt, etwa über Zuzahlungen bei Medikamenten. Auch etwa bei Psychotherapie stehen gesetzliche Versicherte oft besser da als Privatversicherte. Bei Zahnbehandlungen wiederum gilt die PKV oft als deutlich großzügiger.
Was sich sagen lässt: Nachgewiesen wirksame neue Therapien erhalten gesetzlich Versicherte genauso schnell wie Privatversicherte. Es ist ein Irrtum, zu glauben, dass etwa wirksame neue Medikamente nur Privatpatienten verschrieben werden.
Bei Krankenhausbehandlungen ist die Vergütung für gesetzlich und privat Versicherte gleich. Kliniken erhalten jeweils identische Fallpauschalen für die Behandlung und für Untersuchungen. Zusätzliche Leistungen wie Einbett-Zimmer oder Chefarzt-Behandlung zahlen Private Krankenversicherer dann, wenn der gewählte Tarif das vorsieht. Das ist bei vielen PKV-Tarifen so, aber nicht bei allen. Gesetzlich Versicherte können solche Leistungen gegen einen Aufpreis erhalten. Sie können auch eine entsprechende private Zusatzversicherung abschließen.
Wann entscheiden gesetzliche Kassen mit vielen bayerischen Versicherten über ihren Beitragssatz?
Die Entscheidung über den Beitragssatz im Jahr 2025 fällen gesetzliche Krankenkassen zum Jahresende, im November und Dezember. Dann stimmen Verwaltungsräte als Kontrollgremien der Selbstverwaltung über den jeweiligen Haushalt ab. Außerdem prüfen Kontrollbehörden auf Bundes- und Landesebene, ob die Berechnungen der Kassen realistisch sind.
Dieser Artikel ist erstmals am 17.10.2024 auf BR24 erschienen. Das Thema ist weiterhin aktuell. Daher haben wir diesen Artikel aktualisiert und erneut publiziert.
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