Eine Tierärztin behandelt einen Hund - ab November bekommt sie dafür mehr Geld.
Bildrechte: MEV/Karl Holzhauser
Bildbeitrag

Eine Tierärztin behandelt einen Hund - ab November bekommt sie dafür mehr Geld.

Bildbeitrag
> Wirtschaft >

Tierärzte teurer, Streaming günstiger: Das bringt der November

Tierärzte teurer, Streaming günstiger: Das bringt der November

Ab November werden Tierarzt-Leistungen teurer. Bei den Grundversorgern hingegen gibt es Preis-Gerechtigkeit für Bestands- und Neukundschaft. Und Netflix bietet erstmals ein Billig-Abo mit Werbung an. Alle Änderungen im Überblick.

Über dieses Thema berichtet: Das Verbrauchermagazin am .

Wer über den örtlichen Grundversorger seinen Strom oder seine Wärme beziehen will, hat ab November ein Recht darauf, den gleichen Preis zu zahlen wie Kundschaft, die schon länger bei dem Energieversorger ist. Das war bisher nicht so klar geregelt. Außerdem steigen die Kosten für Tierarzt-Leistungen um etwa 20 Prozent und Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung haben Anspruch auf Krankengeld, wenn sie zur Betreuung mit ins Krankenhaus müssen. Im November erwarten uns zudem noch einige andere Neuerungen – und ein großes Event.

Neukunden bei Grundversorgern zahlen dasselbe wie Bestandskunden

Wer bei seinem örtlichen Grundversorger einen neuen Vertrag abschließt, um zum Beispiel Strom oder Wärme geliefert zu bekommen, hat im Laufe des Jahres teilweise ziemliche Ungerechtigkeiten hinnehmen müssen – so beurteilt das zumindest Eva-Maria Traupe vom Verbraucherservice Bayern.

Denn dieses sogenannte 'Tarif-Splitting' zwischen Neu- und Bestandskunden hat teilweise erhebliche Ausmaße angenommen. In einem Fall aus Pforzheim, der auch vor Gericht verhandelt wurde, sollte ein Neukunde fast 340 Prozent mehr zahlen als Bestandskunden. "Aus wirtschaftlicher Sicht verstehe ich dieses Vorgehen vielleicht noch", so die Juristin Traupe, "aber für die Verbraucherinnen und Verbraucher geht das natürlich gar nicht."

Nun gilt ab 1. November: Alle Kundinnen und Kunden, die Energie von den Grundversorgern beziehen, zahlen dieselben Preise – und zwar auch rückwirkend. Es kann sich also lohnen, beim jeweiligen Anbieter nachzufragen, ob eine Rückforderung der zu viel gezahlten Abschläge möglich ist.

Tierarztkosten steigen

Wer Hund, Katze oder Pferd besitzt, hat es vermutlich schon mitbekommen: Am 22. November tritt die neue Gebührenordnung der Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) in Kraft. "Im Durchschnitt steigen die Kosten für unsere Leistungen so um etwa 20 Prozent", erklärt Karl Eckart, der Präsident der bayerischen Landestierärzte-Kammer. "Allerdings hat das nichts mit den allgemeinen Teuerungsraten zu tun und auch nicht mit Corona oder dem Krieg in der Ukraine."

Die Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte wird geändert, weil sie bereits seit 1999 gilt. In der Zwischenzeit wurde sie einige Male angepasst, aber die Leistungen des sogenannten "einfachen Satzes" – also zum normalen Preis – wurden seitdem immer gleich hoch bewertet. Ärztinnen und Ärzte konnten diesen Satz unter bestimmten Voraussetzungen zwar verdreifachen, doch nun wurden die Leistungssätze neu geregelt: So kosten viele Impfungen jetzt das Doppelte.

Außerdem werden bei der Behandlung von Katzen und Hunden keine generellen Unterschiede mehr gemacht. Egal ob kleines Kätzchen oder große Dogge: Der Grundpreis für eine Untersuchung ist nun 23,62 Euro bei einfacher Abrechnung. Vorher waren es bei Katzen nur knapp neun Euro und bei Hunden mit 13,47 Euro mehr als zehn Euro weniger als ab 22. November. Zusätzlich wurden in die Gebührenordnung moderne Leistungen wie MRT oder CT aufgenommen.

  • Zum Artikel: "Tierärzte teurer: Was der Preisschock für Halter bedeutet"

Für Tierbesitzerinnen und -besitzer lohnt es sich also vielleicht, standardisierte Behandlungen wie die Wurmkur oder eine Kastration noch vor dem 22. November durchführen zu lassen. Ansonsten aber rät der Tierarzt-Präsident dazu, sich über Haustierversicherungen zu informieren. Hier gibt es ein immer breiter werdendes Angebotsspektrum.

Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung bekommen Krankengeld bei Krankenhausaufenthalt

Wer einen Menschen mit Behinderung ins Krankenhaus begleitet, hat ab dem 1. November Anspruch auf Krankengeld. Bisher war das nicht rechtssicher geregelt. Damit die Begleitperson bei der Entlassung die entsprechende Bescheinigung ausgestellt bekommt, muss bei der Person mit Einschränkung mindestens eine von drei Bedingungen erfüllt sein:

  • Er oder sie benötigt die Begleitung, um sich selbst gut verständlich zu machen und auch um bestmöglich die Therapieansätze zu verstehen.
  • Er oder sie braucht die Begleitung, um sich besser zurechtzufinden und die emotionale Belastung im stationären Aufenthalt besser auszuhalten.
  • Er oder sie braucht die Begleitung, damit die Behandlung nach der Entlassung reibungslos und bestmöglich vonstattengehen kann.

Allerdings sind für die Definition der Begleitperson recht enge Grenzen gesetzt: Es muss ein naher Angehöriger oder Verwandter sein, oder jemand "aus dem engsten persönlichen Umfeld, zu der die gleiche persönliche Bindung wie zu einem nahen Angehörigen besteht", wie es beim Gemeinsamen Bundesausschuss heißt, dem Selbstverwaltungsorgan im Gesundheitswesen. Antworten auf weitere Fragen zur Neuregelung gibt es auf der Homepage des G-BA.

  • Zum Artikel: "Augsburg - Wirbel um Medizin-Zentrum für Menschen mit Behinderung"

Und das bringt der November sonst noch:

  • Der Streamingdienst Netflix führt sein erstes Billig-Abo ein: Für 4,99 € kann dann geschaut werden - allerdings mit Werbung.
  • Hauptversammlungen sind nun dauerhaft virtuell möglich: Bisher hatten Aktieninhaber wegen der Pandemie die Möglichkeit, sich zur Hauptversammlung ihrer Unternehmen zuschalten zu lassen. Das wurde jetzt verstetigt.
  • Tank&Rast verteuert seine Toilettennutzung an den Autobahnen von 70 Cent auf einen Euro.
  • Am 20.11. beginnt die Fußball-WM in Katar. BR24 hat dazu ein eigenes Rechercheprojekt gestartet.
  • Die Kfz-Versicherung kann in der Regel noch bis zum 30.11. gekündigt werden. Es kann sich sehr lohnen, nachzuschauen, wie es um die eigene Risiko-Bewertung steht.
  • Wollen Sie erste Weihnachtsgeschenke beim Single’s Day, Black Friday oder Cyber Monday ergattern? Vielleicht bringt ja doch eher der Kaufnix-Tag am 26. November Freude.

"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht's zur Anmeldung!

Das ist die Europäische Perspektive bei BR24.