ARCHIV - 13.03.2025, Berlin: Lars Klingbeil (l), SPD Fraktionschef und Bundesvorsitzender, spricht mit Friedrich Merz, CDU/CSU Fraktionsvorsitzender und CDU Bundesvorsitzender, in den hinteren Sitzreihen der Union während der 213. Plenarsitzung der 20. Legislaturperiode im Deutschen Bundestag. In dieser und einer noch folgenden Sondersitzung des alten Bundestages sollen nach dem Willen von Union und SPD ein milliardenschweres Sondervermögen und eine Reform der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse beschlossen werden. Ziel sind Investitionen in Infrastruktur und Verteidigung. (zu dpa: «Klingbeil: Vertrauen zu Merz wächst») Foto: Michael Kappeler/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
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Haben das Sondervermögen vorangetrieben: SPD-Chef Klingbeil und Unions-Chef Merz.

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Womöglich nicht EU-konform: Scheitert deutsches Finanzpaket?

Womöglich nicht EU-konform: Scheitert deutsches Finanzpaket?

Ein Milliardenpaket für Verteidigung und Infrastruktur bringt Deutschland laut einer Analyse in Konflikt mit den EU-Schuldenregeln. Die Experten einer Brüsseler Denkfabrik sehen nur zwei Wege.

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Trotz des von der designierten Bundesregierung geplanten Milliardenpakets für Verteidigung und Infrastruktur kann Deutschland nach einer Analyse der Brüsseler Denkfabrik Bruegel die EU-Schuldenregeln voraussichtlich nicht einhalten. Laut Berechnungen der Experten lassen die aktuellen EU-Finanzvorgaben die vorgesehenen Ausgaben nicht zu – "es sei denn, sie werden durch Haushaltseinsparungen an anderer Stelle ausgeglichen", heißt es in der Analyse. Selbst eine von der EU-Kommission eingeräumte Ausnahmeregel für Investitionen in Rüstungsgüter würde den Berliner Plänen demnach nicht gerecht – sie seien mit dem Regelwerk nicht vereinbar.

Schuldenregeln gelten für alle EU-Mitgliedsländer

Die Experten der Denkfrabrik bezeichnen die Situation als ein Dilemma. Denn zwar sei es aus europäischer Sicht eine gute Nachricht, "dass Deutschland endlich die Fesseln seiner Schuldenbremse abgeworfen hat". Gleichzeitig dürfe es bei der Einhaltung der Schuldenregeln, dem sogenannten Stabilitäts- und Wachstumspakt, keine Ausnahme nur für Deutschland geben.

Die europäischen Schuldenregeln gelten für alle Mitgliedsländer der EU. Sie schreiben unter anderem vor, dass der Schuldenstand eines Mitgliedstaates 60 Prozent der Wirtschaftsleistung nicht überschreiten darf. Gleichzeitig muss das gesamtstaatliche Finanzierungsdefizit unter drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) gehalten werden. Wer die Grenzen übertritt, riskiert ein Strafverfahren. Der Pakt war im vergangenen Jahr reformiert worden – vor allem Deutschland hatte sich für vergleichsweise strenge Regeln starkgemacht. 

Wie kommt Deutschland raus aus dem Dilemma? Das schlagen Experten vor

Um für solide Finanzen zu sorgen, muss jedes Land zusammen mit der EU-Kommission einen vierjährigen Haushaltsplan aufstellen. In diesen haben sich einige Länder zu einer erheblichen Haushaltskonsolidierung verpflichtet. Der Plan aus Deutschland steht derzeit noch aus. Die neue Regierung könne sich aber nicht leisten, in diesem deutlich geringere Ausgaben für etwa Infrastruktur zu planen, als sie zugesagt hat, schreiben die Autoren.

Als eine "saubere" Lösung des "Dilemmas" sehen die Bruegel-Experten eine erneute Reform der EU-Schuldenregeln, "nicht nur zum Vorteil Deutschlands, sondern auch aller anderen EU-Länder, insbesondere derjenigen, die derzeit harte Einschnitte bei den öffentlichen Investitionen planen". Im Zuge von Europas Aufrüstungsbemühungen hatte die EU-Kommission bereits eine Ausnahmeregel für Verteidigungsausgaben vorgeschlagen.

Anfang März hatte sich die wohl künftige neue Regierungskoalition aus CDU, CSU und SPD auf ein Finanzpaket von historischem Ausmaß für Verteidigung und Infrastruktur geeinigt. Zusammen mit den Grünen verabschiedete der alte Bundestag mit der notwendigen Zwei-Drittel-Mehrheit Änderungen im Grundgesetz, um die dort verankerte Schuldenbremse für Verteidigungsausgaben zu lockern und ein Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz im Umfang von 500 Milliarden Euro zu schaffen.

Mit Informationen von dpa.

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