Bayern erlaubt dem Einzelhandel ab Montag den Abholservice "Click & Collect".
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Online bestellen und Ware abholen: in Bayern nun doch erlaubt

Online bestellen und Ware abholen: in Bayern nun doch erlaubt

Der Freistaat erlaubt dem Einzelhandel ab Montag nun doch den Abholservice "Click & Collect". Online-Bestellungen dürfen dann auch in Läden angeboten werden, die bislang geschlossen bleiben mussten. Der Handelsverband Bayern begrüßt die Lockerung.

Bayern erlaubt dem Einzelhandel nun auch den Abholservice "Click & Collect". Online-Bestellungen dürfen damit ab Montag (11.1.) unter strikter Wahrung von Schutz- und Hygienekonzepten im Laden abgeholt werden – auch in Geschäften, die bislang geschlossen bleiben mussten.

Aiwanger: Nicht nur bei den großen Online-Plattformen bestellen

Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) erklärte am Mittwoch nach der Kabinettssitzung in München: "Das ist für viele Händler, gerade auch für den kleineren Einzelhandel, vielleicht der letzte Strohhalm."

Aiwanger appellierte an die Bürger, diese Angebote beim lokalen Einzelhandel anzunehmen und nicht nur "bei den großen internationalen Online-Plattformen" zu bestellen. "Wenn Corona rum ist, wollen wir nicht ein großes Ladensterben festgestellt sehen."

Hygienekonzepte und FFP2-Masken bei Abholung

Neben der Einhaltung der Hygienekonzepte, soll es laut Staatskanzlei insbesondere gestaffelte Zeitfenster zur Abholung geben. Bei der Abholung sollen demnach auch FFP2-Masken verwendet werden. "Bitte bestellt die Ware dort, lasst sie Euch liefern oder geht auch hin, holt sie ab, geht mit einer FFP2-Maske hin, um jede Debatte zu vermeiden", empfahl der Minister.

In anderen Bundesländern war "Click & Collect" schon erlaubt. Bayern hatte davon bislang aber aus Angst vor Kundenansammlungen vor den Geschäften Abstand genommen.

Handelsverband Bayern begrüßt Lockerung

Beim bayerischen Handel begrüßt man die Lockerung. "Wir haben lange beim bayerischen Wirtschaftsminister daraufhin gedrängt, dass wir diesen Abholservice auch in Bayern einführen können", sagte Bernd Ohlmann, der Pressesprecher des bayerischen Handelsverbands im BR Fernsehen.

Auch dass das Einkaufen nicht unter die 15-Kilometer-Bewegungsbeschränkungsregel falle, sei vor dem Hintergrund der neuen "Click & Collect"-Möglichkeit wichtig. Die Milliardenverluste für den bayerischen Einzelhandel könnten die Regelungen aber nicht kompensieren, so Ohlmann.

Bernd Ohlmann vom Handelsverband
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Bernd Ohlmann vom Handelsverband

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