Ein geparktes Kinderfahrrad vor dem Gebäude einer Kindertageseinrichtung in München
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Kita-Plätze sind rar. (Für wen) Lohnen sich private Kindertagesstätten?
Bildrechte: picture alliance / dpa | Matthias Balk
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Kita-Plätze sind rar. (Für wen) Lohnen sich private Kindertagesstätten?

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Private Kita-Konzerne: Rendite auf Kosten der Kinder?

Private Kita-Konzerne: Rendite auf Kosten der Kinder?

Immer mehr privatwirtschaftliche Unternehmen entdecken die Kinderbetreuung als Geschäftsmodell – auch in Bayern. Investoren steigen ein, die Kommunen zahlen häufig mit. Doch was bedeutet das für Qualität, Personal – und vor allem für die Kinder?

Über dieses Thema berichtet: BR24 Radio am .

Die Betreuung kleiner Kinder galt lange als kommunale Kernaufgabe. Seit einigen Jahren wächst jedoch der Anteil freier Träger – von privat-gewerblichen Anbietern bis hin zu gemeinnützigen Organisationen. Große, private Betreibergruppen wie Babilou oder AcadeMedia betreiben bundesweit viele Einrichtungen; auch die gemeinnützigen Kinderzentren Kunterbunt sind ein großer, bundesweit aktiver Träger. Finanziert wird das System – je nach Bundesland und Modell – über Elternbeiträge sowie öffentliche Mittel. In Zeiten knapper Betreuungsplätze stellt sich die Frage: Wie gut funktioniert Kinderbetreuung in großen Trägerstrukturen – und unter welchen Anreizen?

Was "private Kinderbetreuung als Geschäftsmodell" bedeutet

Private Kitas werden nicht von Kommunen oder klassischen Wohlfahrtsverbänden wie AWO oder Caritas getragen, sondern von gewerblichen Unternehmen – von kleinen GmbHs bis hin zu internationalen Konzernen. Anders als gemeinnützige Träger dürfen sie Gewinne erwirtschaften. Grundlage ist eine Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII sowie die Einhaltung der Landesvorgaben, in Bayern des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG).

Ohne staatliche Förderung wäre dieses Modell kaum tragfähig. Diese bemisst sich gemäß BayKiBiG – egal ob öffentlich, gemeinnützig oder privat – nach einer einheitlichen Formel: Maßgeblich ist ein Basiswert von derzeit gut 1.560 Euro pro Kind und Jahr*. Dieser wird mit einem Buchungsfaktor (Betreuungszeit pro Tag) und einem Gewichtungsfaktor (etwa Alter, Muttersprache oder möglicher Grad der Behinderung der Kinder) multipliziert.

In Bayern tragen Kommunen und Land je nach Betreuungsform rund 70 bis 90 Prozent der laufenden Kosten. Diese Zuschüsse ermöglichen es privaten Anbietern, die Gebühren auf dem Niveau städtischer Kitas zu halten – begrenzen aber zugleich ihre unternehmerische Freiheit.

Ein Drittel der Münchner Kitas sind privat-gewerblich

Bundesweit sind privat-gewerbliche Träger weiterhin eine Minderheit. In München jedoch betreiben sie inzwischen rund 30 Prozent der Kitas. Die Stadt setzt bewusst auf private Partner, weil der Ausbau allein mit städtischen Einrichtungen kaum zu bewältigen ist. Private Anbieter sichern sich so Kita-Standorte in besonders nachfragestarken Stadtteilen und profitieren dort von einer dauerhaft hohen Auslastung.

Das Angebot reicht von geförderten "normalen" Kitas bis zu hochpreisigen Einrichtungen mit langen Öffnungszeiten, Bio-Verpflegung oder zusätzlichen Services, etwa mehrsprachiger Betreuung. Ohne städtische Förderung liegen die Elternbeiträge schnell bei über 1.000 Euro im Monat – ein Angebot vor allem für Besserverdienende oder Firmenkunden.

Unterschiede zu öffentlichen und gemeinnützigen Kita-Trägern

Städtische Kitas und Einrichtungen von AWO, Caritas oder Diakonie arbeiten in der Regel gemeinnützig. Überschüsse müssen reinvestiert werden – in Personal, Qualität oder Ausbau. Private Träger dagegen stehen unter Renditedruck. Gewinne entstehen vor allem durch hohe Auslastung, das Ausreizen gesetzlicher Personalschlüssel oder Mietkonstruktionen mit verbundenen Immobiliengesellschaften.

In der Vergangenheit berichteten Beschäftigte und Aufsichtsbehörden wiederholt von ähnlichen Folgen: Kostendruck beim Essen, Material und Personal, hohe Fluktuation sowie eine wachsende Belastung für Erzieherinnen und Erzieher.

Kita-Personal: Lösung oder Verschärfung des Mangels?

Der Fachkräftemangel ist das zentrale Risiko aller Modelle. In Bayern fehlen zehntausende pädagogische Fachkräfte. Private Träger können flexiblere Arbeitsbedingungen bieten und ziehen damit Personal von kommunalen oder kirchlichen Kitas ab. Punktuell bieten sie zudem höhere Löhne. Wenn eine private Kita mit einer staatlichen Förderung kalkuliert, ist sie dabei allerdings an Gehaltsobergrenzen gebunden, die sich an den Gehältern im öffentlichen Dienst orientieren.

Wie schnell eine Einrichtung bei Personalausfällen unter Druck geraten kann, zeigte zuletzt die Situation in der durch die Stadt München geförderte Kita Paula & Max: Der Betrieb musste dort wegen personellen Engpässen und krankheitsbedingten Ausfällen vorübergehend geschlossen werden. Inzwischen läuft die Betreuung nach Angaben des Trägers wieder regulär. Der Fall steht damit vor allem für die Anspannung am Personalmarkt, die von Eltern in der Konsequenz individuelle Lösungen erfordern kann.

(Für wen) Lohnt sich das Kita-Geschäftsmodell?

In wirtschaftlicher Hinsicht kann sich ein privates Modell vor allem für große Anbieter durchaus lohnen. Einige Konzerne betreiben bundesweit Hunderte Kitas, verteilen Verwaltungskosten und erzielen stabile Renditen im niedrigen einstelligen Prozentbereich. Besonders lukrativ sind sogenannte High-End-Modelle mit umfangreichen Zusatzangeboten und flexiblen Öffnungszeiten, die allerdings aufgrund geringer oder fehlender Förderung meist hohe Elternbeiträge verlangen.

Private Kinderbetreuung kann helfen, dringend benötigte Plätze zu schaffen. Als dauerhaftes Massenmodell ist sie für breite Nutzergruppen jedoch nur geeignet, solange der Staat massiv mitfinanziert und streng kontrolliert. Gesellschaftlich sind solche Modelle riskant. Wo öffentliche Millionen auf private Rendite treffen, entstehen Fehlanreize – häufig zulasten von Personal und Kindern.

*In der ursprünglichen Fassung des Artikels hatten wir geschrieben, für die Förderung maßgeblich sei ein "Basiswert von derzeit gut 1.560 Euro pro Kind und Monat". Diesen Fehler haben wir korrigiert.

Dieser Artikel ist erstmals am 10. Februar 2026 auf BR24 erschienen. Das Thema ist weiterhin aktuell. Daher haben wir diesen Artikel aktualisiert und erneut publiziert.

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