Münzen liegn auf einem Einkommenssteuerbescheid, der auch den Solidaritätszuschlag enthält
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Der Soli bleibt: viele zahlen ihn also weiter

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Der Solidaritätszuschlag bleibt: Auch Sparer müssen weiterzahlen

Der Solidaritätszuschlag bleibt: Auch Sparer müssen weiterzahlen

Der Solidaritätszuschlag ist verfassungsgemäß. Das Bundesverfassungsgericht hat Beschwerden dagegen heute zurückgewiesen. Das heißt für etliche Bürger und viele Unternehmen, dass sie den Soli weiter entrichten müssen. Auch viele Anleger trifft es.

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Der Solidaritätszuschlag auf die Steuer darf nach dem jüngsten Urteil aus Karlsruhe weiter erhoben werden. Der 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts ist nämlich der Ansicht, dass ein offensichtlicher Wegfall des Mehrbedarfs wegen des Beitritts der ehemals neuen Länder noch nicht festgestellt werden könne. Unternehmen, reiche Privatmenschen, aber auch viele Sparer und Anlegerinnen müssen auch in Zukunft den Soli entrichten.

90 Prozent der Menschen zahlen den Soli nicht

Seit einer Reform im Jahr 2021 sind 90 Prozent der Steuerzahlenden vom Solidaritätszuschlag ausgenommen. Da es sich beim Soli um eine Ergänzungsabgabe handelt, ist entscheidendes Kriterium die tatsächlich zu bezahlende Einkommensteuer. Und diese liegt bei Alleinstehenden viel höher als bei einem Paar mit Kindern.

Für Alleinstehende wurde die Freigrenze von 972 auf 16.956 Euro erhöht, bei Paaren entsprechend doppelt so hoch. Diese wurde dann weiter angepasst und liegt im Jahr 2025 für Alleinstehende bei 19.950 Euro und wird 2026 auf 20.350 Euro steigen.

Milderungszone verhindert ungerechte Belastung

Recht schnell war klar, dass Steuerzahlende übermäßig belastet würden, wenn der volle Soli (5,5 Prozent) ab dem ersten Euro über der Grenze verlangt würde. So entstand eine Milderungszone. Ein kinderloser Single mit 90.000 Euro brutto zahlt rund 1,2 Prozent bei 110.000 Euro sind es 4,3 Prozent. Ab einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 114.300 Euro wird momentan der volle Soli fällig. Ob und wie viel Soli fällig wird, berechnet das Finanzamt.

Wer Geld anlegt, zahlt häufig auch Soli

Wer Zinsen, Dividenden und Gewinne aus Wertpapier- und Fondsverkäufen einnimmt, muss darauf Kapitalertragsteuer zahlen. Diese wird direkt von den inländischen Geldinstituten abgeführt. Auf diese Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent kommt der Soli (und gegebenenfalls Kirchensteuer) noch obendrauf. Allerdings haben Sparer einen Freibetrag von 1.000 Euro pro Jahr. Damit zahlen viele Anlegende weiterhin den Soli, der im Übrigen bei Kapitaleinkünften auch keine Milderungszone kennt.

Unternehmen und Unternehmer tragen die Hauptlast

Nach früheren Berechnungen sind die Unternehmen am stärksten vom Soli betroffen und tragen rund 60 Prozent zum Aufkommen bei. Insgesamt nahm der Bund 2024 mit dem Soli 12,7 Milliarden Euro ein. Sie zahlen den Soli als Personengesellschaft über die Einkommensteuererklärung oder als Kapitalgesellschaft (GmbH oder AG) über die Körperschaftsteuer. Entsprechend enttäuscht haben Wirtschaftsverbände reagiert und die Politik aufgefordert, den Soli abzuschaffen.

Der Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der bayerischen Wirtschaft, Bertram Brossardt, forderte, die im internationalen Vergleich deutlich übermäßige Steuerbelastung der Unternehmen müsse sinken. Es sei widersinnig, dass Unternehmen, die für Wertschöpfung und Arbeitsplätze stehen, durch den Solidaritätszuschlag geschwächt werden, während er für andere Teile der Bevölkerung längst abgeschafft wurde.

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