Meist denkt man bei Blitzen an die direkten Einschläge. Doch indirekt wirkt die ungeheure Energie eines Blitzes: Noch in rund zwei Kilometern Entfernung kann ein Blitz Daten- und Elektroleitungen, empfindliche elektronische Anlagen und Geräte durch enorme Überspannung zerstören.
Bei dem indirekten Blitzeinschlag schlägt der Blitz mit einer Spannung von über einer Million Volt in den Boden ein. Dort trifft er auf eine Leitung, über die die Spannung bis zu einem Verteilerkasten oder einem elektrischen Gerät weitergeleitet wird. Dadurch gelangen Spannungen, die sich im Bereich von mehreren tausend Volt bewegen, in die elektrischen Geräte. Diese sind aber nur auf eine Spannung von 220 bis 240 Volt ausgelegt. Durch die viel zu hohe Spannung werden die Geräte beschädigt, im Extremfall werden sie sogar in Brand gesetzt.
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Ein Blitzeinschlag - und der Computer ist futsch
Glück hat, wer zum Zeitpunkt des Gewitters zu Hause ist, denn der kann dann zumindest teure elektronische Geräte vom Netz nehmen. Das gilt auch für Telefon, Antennen- und Internetkabel. Denn: Sollte ein Blitz in der näheren Umgebung einschlagen, überträgt sich die hohe Spannung sowohl über Strom- als auch über Telefonleitungen. Doch das ist keine dauerhafte Lösung. Gegen Blitzschäden an den Elektroleitungen hilft am besten ein spezielles Blitzschutzsystem im Haus.
Teure Elektronik vor Blitzschäden schützen
Hauseigentümer oder Bauherren sollten die Kosten für die Installation eines Blitzschutzsystems gegen den Wert der zu schützenden Geräte abwägen: Trockner, Waschmaschine, Heizungsanlage, Fernseher, Herd, Waschmaschine, , PC usw. Der Wert der Elektrogeräte kann leicht über 15.000 Euro und mehr liegen - je nach Ausstattung. Da kann sich ein Basisschutz gegen Blitzschäden rentieren: "Wird ein Blitzschutzsystem bereits beim Bau mit eingeplant, ist es für ein Einfamilienhaus ab 2.500 Euro zu realisieren. Wird ein Blitzschutzsystem nachträglich eingebaut, sind die Kosten in der Regel höher", schreibt der Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V.
Ist Blitzschutz gesetzlich verpflichtend vorgeschrieben?
Eine allgemeine gesetzliche Verpflichtung für einen Blitzschutz gibt es nicht, von einigen Ausnahmen abgesehen. So müssen Hochhäuser und öffentliche Gebäude wie Krankenhäuser auf jeden Fall gesichert werden. Zudem können Bauämter Baugenehmigungen mit speziellen Auflagen wie der Installation einer Blitzschutzanlage erteilen, etwa beim Bau besonders brandgefährdeter Gebäude wie Scheunen.
Bei Neubauten ist es mittlerweile Standard, äußeren und inneren Blitzschutz gemeinsam zu installieren: Wer heute ein Haus baut und bei seinem Neubau einen äußeren Blitzschutz installiert, ist nach der VDE-Norm 0185-305-1-4 seit Oktober 2006 verpflichtet, auch für einen inneren Blitzschutz zu sorgen. Alle Schutzvorrichtungen müssen von Fachleuten des Elektrohandwerks installiert und regelmäßig gewartet werden. Der TÜV Süd empfiehlt Kontrollen im Abstand von fünf Jahren.
Äußerer und innerer Blitzschutz
Experten unterscheiden beim Blitzschutz zwischen äußerem und innerem Blitzschutz. Ersterer ist das, was Laien unter "Blitzableiter" verstehen - bestehend aus Fangeinrichtung, Ableitung und Erdungsanlage: Diese Schutzvorrichtungen fangen Blitze, die ins Gebäude einschlagen, ein, leiten die Energie der Blitze in die Erde und verteilen sie dort. So wird verhindert, dass das Gebäude Feuer fängt oder Personen im Haus einen Stromschlag erleiden.
Der innere Blitzschutz dagegen schützt durch einen dreistufigen Überspannungsschutz im Hausinnern die elektrischen Leitungen. Er besteht aus Sicherungen, die am Hausverteiler, den Unterverteilern und an den Steckdosen installiert sind.
Im Audio: Wieso schlägt der Blitz immer in die höchste Stelle ein?
Blitz am Brocken
Wichtig: Versicherungsschutz prüfen
Bei einem direkten Blitzeinschlag sind Schäden in der Regel durch Hausrat- oder Gebäudeversicherung gedeckt: Die Gebäudeversicherung greift bei Schäden am Dach oder Mauerwerk und bei zum Gebäude gehörenden Anlagen. Die Hausratversicherung zahlt bei Schäden am beweglichen Eigentum in der Wohnung - also bei Schäden am Inventar. Manche Versicherungen schreiben allerdings einen Blitzableiter am Haus vor, auch wenn der gesetzlich bei vielen Gebäuden nicht verpflichtend ist.
Nicht standardmäßig gedeckt sind hingegen Schäden, die durch einen indirekten Blitzeinschlag entstehen. Nicht alle Hausratsversicherungen haften bei Überspannungsschäden. Sie müssen zusätzlich versichert werden. Deshalb ist es ratsam, den bestehenden Vertrag genau anzuschauen und gegebenenfalls diese Schäden zusätzlich abzusichern. Versicherungen, die haften, verpflichten den Versicherungsnehmer oft durch eine separate Klausel zu Blitzschutz-Vorkehrungen.
Im Audio: Sicher bei Blitz und Donner
Sicher bei Blitz und Donner
Dieser Artikel ist erstmals am 12. Juli 2023 auf BR24 erschienen. Das Thema ist weiterhin aktuell. Daher haben wir diesen Artikel erneut publiziert.
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