Die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg hat ihre Ermittlungen im Fall der tödlichen Messerattacke im Aschaffenburger Park Schöntal im Januar abgeschlossen. Das hat die Leitende Oberstaatsanwältin heute mitgeteilt.
Sicherungsverfahren beim Landgericht Aschaffenburg beantragt
Demnach hat die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Aschaffenburg ein Sicherungsverfahren beantragt, unter anderem wegen Mordes – mit dem Ziel, den Beschuldigten in der Psychiatrie unterzubringen. Ein forensisch-psychiatrisches Gutachten lege nahe, dass der Mann aus Afghanistan wegen einer psychiatrischen Erkrankung schuldunfähig war.
Tödliche Attacke auf Kindergruppe und Erzieherinnen
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft haben ergeben, dass der Beschuldigte am 22. Januar dieses Jahres in dem Park in der Aschaffenburger Innenstadt eine Gruppe mit fünf Krippen-Kindern und zwei Erzieherinnen mit einem Messer attackiert haben soll. Die Kinder saßen zu diesem Zeitpunkt in einem Kindertransportwagen. Der damals 28-jährige Mann soll der Gruppe gefolgt sein, sie überholt haben und dann auf einen zwei Jahre alten Jungen und ein zweijähriges Mädchen eingestochen haben. Der Junge starb an den Verletzungen. Das kleine Mädchen überlebte schwer verletzt.
41-jähriger Helfer starb
Eine der Erzieherinnen, die eingreifen wollte, stieß der Beschuldigte laut Staatsanwaltschaft zu Boden. Zwei Passanten im Alter von 72 Jahren und 41 Jahren versuchten den Angreifer abzuhalten. Auch auf sie stach der Beschuldigte ein. Der 41 Jahre alte Mann starb an den Stichverletzungen. Der 72-Jährige wurde schwer verletzt. Der zweiten Erzieherin gelang es noch während dieser Auseinandersetzung, die Kinder in dem Wagen außer Reichweite zu bringen. Als weitere Passanten dazukamen, flüchtete der Beschuldigte in Richtung Bahngleise und konnte von der Polizei festgenommen werden.
Weiterer Vorfall mit Messer in Gemeinschaftsunterkunft
Ein weiterer Vorfall Ende August 2024 in einer Gemeinschaftsunterkunft in Alzenau ist ebenfalls Gegenstand des Antrags der Staatsanwaltschaft. Dort soll der Mann aus Afghanistan eine Mitbewohnerin mit einem Fleischermesser bedroht und verletzt haben. Aufgrund des psychiatrischen Gutachtens geht die Staatsanwaltschaft auch hier davon aus, dass der Mann aus Afghanistan wegen einer psychiatrischen Erkrankung schuldunfähig war.
Keine Hinweise auf Radikalisierung
Hinweise auf eine Radikalisierung des Beschuldigten, islamistische oder terroristische Hintergründe der Tat haben sich laut Staatsanwaltschaft nicht ergeben. Wann es zur Hauptverhandlung vor dem Landgericht Aschaffenburg kommt, steht noch nicht fest.
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