Das BAföG für Studierende wird vorerst nicht weiter angehoben.
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BAföG wird nicht erhöht – dafür gibt es 1.000 Euro Starthilfe

BAföG wird nicht erhöht – dafür gibt es 1.000 Euro Starthilfe

Das BAföG für Studierende wird vorerst nicht weiter angehoben. Das geht aus einem Entwurf des Bundesbildungsministeriums hervor, der auf Kritik stößt. Bedürftige Studienanfänger aber sollen künftig einen Zuschuss von 1.000 Euro erhalten.

Über dieses Thema berichtet: BR24 im Radio am .

Der Studienstart ist teuer: die Kaution für das neue WG-Zimmer, Kosten für Bücher und Laptop oder der Semesterbeitrag. Viele schrecken die Ausgaben gleich zu Beginn eines Studiums ab – vor allem, wenn die Eltern nicht finanziell helfen können oder wollen.

1.000 Euro Starthilfe für ärmere Studienanfänger

Das Bundesbildungsministerium will das jetzt ändern, wie aus einem Referentenentwurf hervorgeht. Demnach plant Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) im Zuge der BAFöG-Reform eine Starthilfe für bedürftige Studienanfänger: Sie sollen einmalig 1.000 Euro erhalten, die sie laut Entwurf nicht zurückzahlen müssen. Damit verfolgt das Ministerium auch das Ziel, Bildungsgerechtigkeit voranzutreiben.

Auf BR24-Anfrage heißt es vom Bundesbildungsministerium: "Jungen Menschen aus einkommensschwachen Haushalten mit Sozialleistungsbezug soll dadurch die Entscheidung für eine Hochschulausbildung erleichtert werden." Wie viele Studierende davon profitieren, könne erst mit Einführung der Studienstarthilfe beziffert werden.

Studienabbrüche reduzieren: Weitere Erleichterungen beim BAFöG geplant

Doch aus dem Entwurf gehen weitere geplante Erleichterungen beim BAFöG ab dem Wintersemester 2024/25 hervor: Die Freibeträge sollen um fünf Prozent angehoben werden, damit sich Studierende mit Minijobs zusätzlich zur Förderung Geld dazu verdienen können. Künftig soll es für Studierende auch einfacher werden, das Studienfach zu wechseln, ohne – wie bisher – die Förderung zu verlieren.

In Zukunft soll es auch möglich sein, ein Semester länger ohne Begründung studieren zu können – und ohne auf die finanzielle Unterstützung verzichten zu müssen: mit dem sogenannten "Flexibilitätssemester" wird die Förderungshöchstdauer erweitert. Damit wolle man die Zahl der Studienabbrüche reduzieren, "die es auch vor dem Hintergrund der gestiegenen Herausforderungen für die Fachkräftesicherung in Deutschland zu verhindern gilt", wie es im Entwurf heißt.

Kritik: Fördersätze beim BAFöG werden nicht angehoben

Marlene Schönberger aus Bayern von den Grünen sitzt im Ausschuss für Bildung und Forschung im Bundestag – sie sieht die geplanten Änderungen auf BR24-Anfrage als einen Schritt in die richtige Richtung. Aber sie übt auch Kritik am vom Koalitionspartner FDP geführten Bildungsministerium: "Die Regelsätze im vorliegenden Entwurf orientieren sich immer noch am Preisniveau vor Putins Angriffskrieg auf die Ukraine. Gerade Studierende leiden aber massiv unter der hohen Inflation und den steigenden Wohnkosten. Eine Erhöhung der Regelsätze ist daher überfällig – gerade, auch wenn man sich die hohen Lebenshaltungskosten in bayerischen Universitätsstädten ansieht." Schönberger kündigte an, dass die Grünen im parlamentarischen Verfahren Verbesserungen erreichen wollen.

Ähnlich sieht das die bildungspolitische Sprecherin der CSU, Katrin Staffler aus Bayern, auf Anfrage – sie fordert eine Erhöhung der BAFöG-Sätze: "Die Pläne der Bundesregierung zur BAföG-Reform sind enttäuschend und haben nichts mit der von der Ampel lang angekündigten strukturellen Reform zu tun."

Deutsches Studierendenwerk: "Grundbedarf BAFöG liegt unter Bürgergeld"

Tatsächlich ist von einer generellen Anhebung der BAFöG-Regelsätze im Entwurf keine Rede. Das Deutsche Studierendenwerk weist schon länger darauf hin: "Zum Leben reicht die staatliche Studienfinanzierung vielfach nicht mehr aus. Der Satz für den Grundbedarf – für Essen, Trinken und Hygiene – liegt unterhalb des Bürgergelds."

Im Koalitionsvertrag hatte sich die Ampel-Regierung aus SPD, Grüne und FDP vorgenommen, das BAFöG "grundlegend" zu reformieren und "elternunabhängiger" zu machen. Angedacht war unter anderem eine regelmäßigere Anpassung von Freibeträgen und Bedarfssätzen.

Bildungsministerium weist Kritik zurück

Auf BR24-Anfrage heißt es hierzu vom Bundesbildungsministerium, dass die Bedarfssätze mit der letzten BAFöG-Änderung bereits um fast sechs Prozent, der Wohnkostenzuschlag um fast elf Prozent und die Elternfreibeträge um knapp 21 Prozent angehoben wurden. Das Ministerium weist zudem auf Heizkostenzuschüsse sowie Einmalzahlungen hin und rechnet vor: "Insgesamt können voll geförderte Studierende mit Kindergeldanspruch monatlich bis zu 1.184 Euro an staatlicher Unterstützung beziehen. Studien zufolge gibt ein großer Teil der Studierenden im Schnitt lediglich 986 Euro monatlich aus."

Zuletzt wurde der sogenannte Grundbedarfssatz im Wintersemester 2022/23 von 427 Euro auf 452 Euro pro Monat angehoben. Studierende, die nicht mehr bei den Eltern wohnen, bekommen zusätzlich 360 Euro für die Miete.

Noch sind die Pläne für die BAföG-Reform nicht final beschlossen: Sie müssen noch innerhalb der Regierung abgestimmt und dann im Bundestag von den Abgeordneten diskutiert werden.

Dieser Artikel ist erstmals am 12.01.2024 auf BR24 erschienen. Das Thema ist weiterhin aktuell. Daher haben wir diesen Artikel erneut publiziert.

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