(Symbolbild) Ein hölzerner Weg schlängelt sich durch einen sonnigen Moorwald mit einer Bank am Wegesrand, Schwarzes Moor, Fladungen, Rhön, Bayern.
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(Symbolbild) Zuletzt haben vielerorts Eigentümer ihre Sitzbänke aus Haftungsgründen abgebaut.
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Bald wieder mehr Bänke in Wäldern? So reagieren Betroffene

Bald wieder mehr Bänke in Wäldern? So reagieren Betroffene

Zuletzt haben vielerorts Eigentümer ihre Sitzbänke aus Haftungsgründen abgebaut. Die Bayerische Staatsregierung will jetzt ändern, dass Sitzen auf Bänken künftig auf eigene Gefahr erfolgt – so sollen Eigentümer von Haftungsrisiken entlastet werden.

Über dieses Thema berichtet: BR24 Radio Bayern am .

Wer in Bayerns Wäldern unterwegs ist, bewegt sich grundsätzlich auf eigene Gefahr. Das gilt etwa für umstürzende Bäume oder herabfallende Äste. Schwieriger wird die Rechtslage allerdings dort, wo Menschen die Natur verändert haben – etwa mit einer Sitzbank, einer Informationstafel oder einem begehbaren Aussichtspunkt.

Denn solche selbstgeschaffenen Gefahrenquellen können eine sogenannte Verkehrssicherungspflicht auslösen. Wenn dort etwas passiert, müssten die Eigentümer haften. Vielen war dieses Risiko zu groß – und sie haben ihre Bänke vorsorglich wieder abgebaut.

Beliebter Aussichtspunkt seit Monaten gesperrt

Wie weit die Folgen reichen können, zeigt der Adlerstein in der Fränkischen Schweiz. Der Aussichtsfelsen auf dem Grundstück von Michael Endres war, wie er erzählt, mehr als 100 Jahre lang frei zugänglich. Sein Urgroßvater habe dort 1905 eine Metallleiter angebracht. Zehn bis zwanzig Personen seien jeden Tag dort gewesen. Inzwischen ist der Felsen gesperrt. "Damit wäre ich als Waldbesitzer haftbar bei Unfällen", sagt Endres.

Staatsregierung will Haftungsrisiken entschärfen

Genau das soll sich nun ändern. Nach den Plänen der Bayerischen Staatsregierung sollen Besucher Sitzbänke und Informationstafeln künftig ebenfalls auf eigene Gefahr nutzen. Damit sollen Waldbesitzer und Ehrenamtliche rechtlich entlastet werden.

Für Michael Endres ist das zwar ein Schritt in die richtige Richtung. Ob davon aber auch begehbare Aussichtspunkte wie der Adlerstein profitieren, sei aus dem Gesetzentwurf bislang nicht eindeutig erkennbar. "Für mich ist fraglich, ob auch diese Aussichtspunkte betroffen sind. Das kann ich dem Gesetzentwurf im Moment noch nicht entnehmen", sagt er. Solange diese Frage offen bleibt, will er den Aussichtspunkt geschlossen lassen.

Ehrenamtliche würden Bänke sofort wieder aufstellen

Große Hoffnung weckt die geplante Gesetzesänderung dagegen im oberbayerischen Isen. Dort hatte der Ortsverschönerungs- und Gartenbauverein sieben Sitzbänke entlang von Spazierwegen aufgestellt – und später wegen der Haftungsfrage wieder entfernt.

Sollte das Gesetz wie geplant kommen, würden die Bänke wieder aufgebaut, sagt Vereinsvertreter Reinhold Krüger: "Wenn das Gesetz tatsächlich kommt und in unserem Sinne ist, werden wir natürlich die Bänke wieder aufbauen."

Für die Ehrenamtlichen war der Abbau schwer nachvollziehbar. Sie engagierten sich freiwillig dafür, dass Menschen die Landschaft genießen könnten. "Wir arbeiten hier für alle, wir setzen unsere Freizeit und unsere Kraft ein, wollen, dass die Menschen hier etwas genießen können. Aber wir können das nicht leisten", sagt Vereinsvorsitzende Petra Forstmaier mit Blick auf mögliche Haftungsansprüche.

Spaziergänger haben längst improvisiert

Ganz verschwunden sind die Sitzgelegenheiten in Isen allerdings nie. Die Betonfundamente ließ der Verein stehen – in der Hoffnung auf eine bessere Rechtslage.

Diese Hoffnung teilen offenbar auch viele Spaziergänger. Sie legen einfach Äste auf die Fundamente und nutzen sie weiter als provisorische Bank. "Schon legen die Leute Äste drauf und benutzen's nach wie vor als Bank", sagt Krüger. Wenn der Gesetzentwurf im Landtag eine Mehrheit findet, könnten daraus bald wieder ganz offizielle Rastplätze werden.

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