Mit einer Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes will die Staatsregierung zur Rettung von Sitzbänken in Wäldern, auf Wiesen und an Seen beitragen. Das Kabinett beschloss am Starnberger See in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause: Für das Betreten der freien Landschaft werde klargestellt, "dass das Verweilen an einfachen Einrichtungen wie Sitzbänken und Informationstafeln auf eigene Gefahr erfolgt".
Rastmöglichkeiten in der freien Natur seien in der Bevölkerung beliebt, teilte die Staatskanzlei mit. Die geplante Klarstellung solle verhindern, dass Kommunen, Vereine und andere private Initiativen aus Sorge vor "übermäßigen Verkehrssicherungspflichten" auf das Aufstellen von Sitzbänken verzichten oder diese gar abbauen.
Sitzbank: Keine "waldtypische" Gefahr
Insbesondere in Wäldern hatten Kommunen oder Waldbesitzer vielerorts in Deutschland Sitzbänke abgebaut oder erst gar nicht aufgebaut – aus Angst vor möglichen Schadensersatzforderungen. Zwar geschieht laut Bundeswaldgesetz Erholung im Wald auf eigene Gefahr, aber nur sofern es um "waldtypische Gefahren" geht. Dazu zählen Gerichtsurteilen zufolge beispielsweise herabfallende Äste, mit denen Spaziergänger auch auf Wegen rechnen müssen.
Wenn der Waldbesitzer oder ein Dritter aber selbst eine potenzielle Gefahrenquelle schafft, handelt es sich um eine atypische Gefahr, zum Beispiel: Kinderspielplätze, Parkplätze und auch Sitzgelegenheiten im Wald. Dort haftet für Schäden wie herabfallende Äste der Waldeigentümer: Er hat eine sogenannte Verkehrssicherungspflicht und müsste eigentlich regelmäßig die Sicherheit überprüfen, was personell und finanziell oft nicht möglich ist.
Petitionen kämpfen für Sitzbänke
In Niedersachsen sollen Schätzungen zufolge bereits bis zu 30 Prozent aller Bänke abgebaut worden sein. Wanderverbände fordern seit Monaten in Online-Petitionen eine Änderung des Bundeswaldgesetzes oder ein Moratorium für Rückbaumaßnahmen.
Laut Bundeswaldgesetz müssen Einzelheiten zum Betreten des Waldes die Länder regeln. Im Bayerischen Waldgesetz ist zu lesen, dass das Betreten des Waldes "grundsätzlich auf eigene Gefahr" erfolge. Zugleich wird auf das Bayerische Naturschutzgesetz verwiesen, in dem allerdings "eigene Gefahr" nicht auftaucht. In einer Bekanntmachung des Ministeriums wird Haftung zudem nur für "typische" Gefahren im Wald ausgeschlossen, nicht für "atypische".
Das Umweltminiterium teilt auf BR-Anfrage mit, die geplante Gesetzesänderung werde auch für bayerische Wälder gelten. Damit werde unabhängig von bundesrechtlichen Regelungen für "Rechtssicherheit auch in bayerischen Wäldern gesorgt".
Weitere Änderungen des Naturschutzgesetzes
Nach Angaben der Staatskanzlei soll mit weiteren Änderungen des Naturschutzgesetzes zudem der Naturschutz "effizienter und zielgenauer" werden – beispielsweise durch Erleichterungen für die Landwirtschaft. Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler) sagte, es gelte, "gewisse Dinge einfacher" und "praxisgerecht" zu machen.
Unter anderem ist eine Reform des sogenannten Walzverbots geplant, einer Maßnahme aus dem erfolgreichen Volksbegehren "Rettet die Bienen". Beim Walzen fahren Landwirte mit einer schweren Walze über ihre Wiesen. Das drückt die Grasnarbe etwa nach Frost und Trockenheit auf den Boden, damit die Wurzeln wieder Feuchtigkeit aufnehmen. Außerdem hilft es gegen einige Unkräuter und regt das Pflanzenwachstum an. Dadurch steigt die Futterqualität. Doch im Frühjahr bedeutet diese mechanische Arbeit eine Gefahr für die sogenannten Wiesenbrüter – Vogelarten, die ihre Eier am Boden im Schutz von Gras ausbrüten.
Darum wurde das Walzen auf Grünland nach dem 15. März bis zum ersten Schnitt verboten. Nach dem Willen der Staatsregierung soll dieses Verbot in Zukunft nur noch dort gelten, wo auch wirklich Wiesenbrüter brüten. Auf den übrigen 95 Prozent der Grünlandflächen soll es auch im Frühjahr wieder erlaubt sein.
Naturschützer: Verpasste Chance
Größere Widerstände gegen das Vorhaben gibt es offenbar nicht: Der Landesbund für Vogel- und Naturschutz (LBV) sieht in dem Vorstoß eine praktikablere Regelung für die Landwirte. Der ursprüngliche Sinn der Maßnahme, der Schutz der Wiesenbrüter, bleibe erhalten, so ein Sprecher. Der Landeschef des Bundes Naturschutz, Martin Geilhufe, teilte mit: "Die Änderungen beim Walzverbot haben Vorteile für Landwirte und Wiesenbrüter, das begrüßen wir."
Insgesamt zeigen sich beide Verbände aber mit Blick auf die geplante Gesetzesänderung enttäuscht. Der Bund Naturschutz beklagt, Chancen für nötige Verbesserungen beim Moorschutz und für Gewässerrandstreifen würden nicht genutzt. LBV-Chef Norbert Schäffer teilte mit: "Die Gesetzesänderungen enthalten sinnvolle Anpassungen. Einen substantiellen Fortschritt für Bayerns Natur bringen sie jedoch nicht." Zum Gesetzentwurf startet nun eine Verbandsanhörung, anschließend kommt er in den Landtag.
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