(Symbolbild) Ein Rezept wird übergeben.
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(Symbolbild) Gegen vier Männer ist Anklage wegen bandenmäßigem Betrugs in Millionenhöhe erhoben worden.

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Bande vor Gericht: Betrug an Krankenkassen in Millionenhöhe

Bande vor Gericht: Betrug an Krankenkassen in Millionenhöhe

Indem sie die Apothekenpflicht umgangen haben, sollen vier Männer aus Bayern die Krankenkassen um fast zehn Millionen Euro betrogen haben. Nun wurde gegen die Männer Anklage unter anderem wegen bandenmäßigen Betrugs erhoben.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten Franken am .

Ein 65-jähriger Apotheker aus München, ein 48-jähriger Geschäftsführer aus Nürnberg sowie ihre beiden 39 und 41 Jahre alten Mitarbeiter sollen ein ausgeklügeltes Geschäftsmodell entwickelt haben, um die Apothekenpflicht zu umgehen und sich selbst zu bereichern. Deshalb hat die Bayerische Zentralstelle für Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG), die bei der Generalstaatsanwaltschaft in Nürnberg angesiedelt ist, unter anderem Anklage wegen gewerbsmäßigem Bandenbetrugs gegen die vier Männer erhoben. Das teilte die ZKG am Dienstag mit.

Teure Medikamente illegal geliefert

Die Vier sollen teure Medikamente direkt an Patientinnen und Patienten geliefert haben, ohne dass diese ihre Rezepte in einer Apotheke eingelöst haben. Laut Arzneimittelgesetz dürfen jedoch nur Apotheker verschreibungspflichtige Medikamente abgeben, um die Arzneimittelsicherheit zu gewährleisten.

Krankenkassen um 9,8 Millionen Euro geprellt

Gegenüber den Pharmafirmen soll sich der Geschäftsführer als Großhändler ausgegeben haben und dies der Münchner Apotheke in Rechnung gestellt haben. Der angeschuldigte Apotheker soll die Medikamente dann in seiner Apotheke verbucht und die Rezepte zur Abrechnung bei den Kassen bedruckt haben, obwohl er die Patienten selbst nicht kannte. Insgesamt zahlten die Krankenkassen für die vorgelegten Rezepte 9,8 Millionen Euro aus.

Nach Auskunft eines ZKG-Sprechers können die Kassen nur Kosten für Rezepte erstatten, die in einer Apotheke eingelöst wurden. Indem sie die Apothekenpflicht umgingen, hätten die Männer einen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Arzneimittelhändlern gehabt.

Aufgeflogen: Einlösung eines Rezepts für Verstorbenen

Auf die Spur der Bande kam die ZKG dank aufmerksamer Krankenkassenmitarbeiter. Mehrere Kassen stellten fest, dass einzelne von der Apotheke zur Abrechnung eingereichte Rezepte ein Verordnungsdatum aufwiesen, das zeitlich nach dem Sterbedatum des jeweiligen Patienten lag. Nach Angaben der ZGK muss nun die zuständige Strafkammer am Landgericht Nürnberg-Fürth entscheiden, ob die Anklage zugelassen und ein Hauptverfahren eröffnet wird.

Transparenzhinweis: In einer früheren Fassung des Texts hieß es, dass "mehrere Kassen feststellten, dass einer der Patienten, für die die Apotheke Rezepte einreichte, bereits gestorben war". Dadurch könnte der Eindruck entstanden sein, dass es nur um einen Patienten ging. Korrekt ist aber, dass die eingereichten Rezepte teils ein Verordnungsdatum aufwiesen, das zeitlich nach dem Sterbedatum des jeweiligen Patienten lag. Das haben wir am 03.06.25 um 15.35 Uhr korrigiert.

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