Vor dem Landgericht Bamberg ist am Donnerstag im Berufungsverfahren um einen umgestürzten Baum, der einen Jungen erschlagen und seine Mutter und Schwester schwer verletzt hat, das Urteil gefallen. Der Grundstücksbesitzer ist wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung in zwei Fällen zu einer Geldstrafe von 7.200 Euro verurteilt worden. Außerdem haben sich der Angeklagte und die Nebenkläger auf einen Vergleich verständigt. Der 64-Jährige soll Schmerzensgeld in Höhe von jeweils 28.000 Euro an Mutter und Schwester des Jungen zahlen.
Im Juli 2025 war der querschnittsgelähmte Landwirt vom Amtsgericht Forchheim zu sechs Monaten Haft auf Bewährung und einem Schmerzensgeld in Höhe von 70.000 Euro verurteilt worden. Der Grundstücksbesitzer und die Mutter als Nebenklägerin hatten Berufung eingelegt.
Esche war vor Jahren abgestorben
An Fronleichnam 2023 war eine Familie aus Nürnberg bei einem Spaziergang auf einem Wanderweg am Rande des Ortsteils Dorfhaus im Landkreis Forchheim von einer umstürzenden, morschen Esche getroffen worden. Der Baum traf die damals 34-jährige Mutter sowie ihren achtjährigen Sohn und die vierjährige Tochter. Mutter und Tochter haben überlebt, der Junge erlag im Krankenhaus seinen Verletzungen. Der Baum stand auf dem Gelände des 64-jährigen Angeklagten und stürzte auf den Wanderweg, auf dem sich die Familie befand. Die Esche war seit Jahren abgestorben und hätte laut einem Gutachter entfernt werden müssen. Die Staatsanwaltschaft betonte, dass Eigentum verpflichte.
Das Gericht stellte fest, dass sich der Angeklagte der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung in zwei Fällen durch Unterlassen schuldig gemacht hat und bestätigte weitgehend das Urteil des Amtsgerichts Forchheim. Die Familie müsse nun mit dem Verlust des Sohnes sowie mit körperlichen und psychischen Folgen leben.
Dramatische und dauerhafte Folgen
Die Mutter und die heute siebenjährige Tochter leiden weiterhin unter posttraumatischen Belastungsstörungen, befinden sich in therapeutischer Behandlung. Die Mutter kann derzeit nicht arbeiten. Der Angeklagte entschuldigte sich bei der Familie aus Nürnberg.
Da der Angeklagte den Schuldspruch des Amtsgerichts Forchheim akzeptiert hatte, ging es in dem Berufungsverfahren nur um das Strafmaß sowie um die Höhe des Schmerzensgeldes für Mutter und Tochter. Das Urteil ist rechtskräftig.
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