Ein Schrumpfen des Cannabis-Schwarzmarkts und wohl kein Anstieg des Konsums, aber weniger Suchtprävention bei jungen Leuten und Schwierigkeiten bei der Strafverfolgung: Zwei Jahre nach Inkrafttreten des bundesweiten Cannabis-Gesetzes zeichnet ein wissenschaftlicher Zwischenbericht ein vielschichtiges Bild der Teil-Legalisierung.
Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) sieht trotzdem die eindeutige Ablehnung der Staatsregierung bestätigt: "Die Cannabis-Legalisierung zu Genusszwecken muss jetzt komplett zurückgenommen werden." Die SPD müsse ihren Widerstand aufgeben. "Alles andere ist verantwortungslos." Auch Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) bezeichnete das Gesetz als Fehler, Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) sprach von einem "Rohrkrepierer".
Gerlach: Hohe gesundheitliche Risiken
Bei ihrer Argumentation stützt sich Gerlach auf jene Punkte im Bericht (externer Link), bei denen die Experten der Universitäten Tübingen, Düsseldorf und Hamburg Fehlentwicklungen und Korrekturbedarf sehen. Die Ministerin verweist darauf, dass Jugendliche deutlich seltener Beratungsangebote und Frühinterventionsprogramme in Anspruch nehmen. Außerdem stellte die Untersuchung Verbesserungsbedarf bei der Zusammenarbeit zwischen Polizei, Jugendhilfe und Suchtprävention fest. Hinzu komme der zunehmende Missbrauch von Medizinal-Cannabis.
Und was ist mit anderen zentralen Ergebnissen des Berichts? So haben sich den Experten zufolge Befürchtungen, dass es durch die Teil-Legalisierung zu einem Anstieg des Konsums kommen könnte, bisher nicht bestätigt. Ändert das etwas an der Haltung der Staatsregierung? Auf BR-Anfrage sagt Gerlach: "Bayern hält an seinem bisherigen Cannabis-Kurs fest. Niemand kann ernsthaft bestreiten, dass insbesondere für junge Menschen die gesundheitlichen Risiken durch den Konsum von Cannabis hoch sind."
Gerlach: "Fatales Signal"
Zudem ist laut Bericht davon auszugehen, "dass es gelungen ist, den Schwarzmarkt partiell zurückzudrängen" – eines der Ziele des Gesetzes. Gerlach sagt dazu: "Es verfestigt sich der Eindruck, dass die Cannabis-Legalisierung maßgeblich zur Verharmlosung der Droge Cannabis beiträgt. Das ist ein fatales Signal."
Anbauvereinigungen konnten nach Angaben der Experten bisher wenig zur Verdrängung des Schwarzmarktes beitragen: wegen der geringen Zahl genehmigter Cannabis-Clubs. Der Bericht empfiehlt deswegen dem Gesetzgeber, die Regeln zu lockern: Das übergeordnete Ziel könnte demnach sein, "allen erwachsenen Konsumierenden die Mitgliedschaft in einer Anbauvereinigung zu ermöglichen".
Gerlach betont, es bleibe abzuwarten, ob sich diese "vorläufige Empfehlung im weiteren Verlauf der Evaluation bestätigt". Eine Vereinfachung der Regelungen für Anbauvereinigungen hält sie für den falschen Weg und sieht daher auch keinen Grund, an den besonders hohen Hürden im Freistaat etwas zu ändern: Bayern halte im Interesse eines effektiven Gesundheitsschutzes "an einem möglichst restriktiven Vollzug des Konsumcannabisgesetzes fest".
Grüne: Wissenschaftliche Erkenntnisse anerkennen
Der rechtspolitische Sprecher der Grünen-Fraktion im Landtag, Toni Schuberl, mahnt dagegen: Die Staatsregierung müsse seriöser werden und wissenschaftliche Erkenntnisse anerkennen. "Immer weniger Jugendliche kiffen und die Geschäfte der Mafia werden schwieriger", sagt er dem BR.
Aus Schuberls Sicht ist die Cannabis-Teil-Legalisierung "ein großer Erfolg", sie entlaste Polizei und Justiz. "Das darf jetzt nicht durch ideologische Symbolpolitik der CSU wieder kaputt gemacht werden."
Söder: Bayern soll "kein Kiffer-Paradies" werden
Durch das Bundesgesetz ist für Volljährige seit dem 1. April 2024 im öffentlichen Raum Cannabis-Konsum erlaubt. Es gelten aber Einschränkungen wie ein Verbot in Fußgängerzonen von 7 bis 20 Uhr. Ganz untersagt ist der Konsum auf Spielplätzen, in Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Sportstätten und jeweils in Sichtweite davon. Für Minderjährige sind Konsum und Anbau verboten.
Ministerpräsident Markus Söder (CSU) betonte damals, der Freistaat solle "kein Kiffer-Paradies" werden. Die Staatsregierung stellte Millionen für Cannabis-Kontrolleure bereit, legte hohe Cannabis-Bußgelder fest, per Gesetz wurde der Konsum in der Außengastronomie verboten.
Anbauvereinigungen sind bundesweit seit 1. Juli 2024 möglich: Sie dürfen Cannabis an Erwachsene zum Eigenkonsum kontrolliert weitergeben. Für die Genehmigung der Clubs sind die Länder zuständig. Auch hier geht Bayern besonders streng vor.
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