Der Friedensengel in den Maximiliananlagen in München
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Cannabis im Park - ja oder nein? Regel-Wirrwarr in Bayern

Cannabis im Park - ja oder nein? Regel-Wirrwarr in Bayern

Staatlicher Park ist in Bayern nicht gleich staatlicher Park: In vier Anlagen ist der Cannabis-Konsum nach einem Urteil wieder erlaubt, in zwei Dutzend noch verboten. Die SPD kritisiert: Die Schlösserverwaltung öffne damit "der Willkür Tür und Tor".

Über dieses Thema berichtet: BR24 Radio am .

Gerade einmal 600 Meter sind es von den Münchner Maximiliananlagen über die Isar zum Englischen Garten. Beide Parkanlagen sind rund um die Uhr öffentlich zugänglich, beide stehen unter der staatlichen Aufsicht der Bayerischen Schlösserverwaltung. Beim Thema Cannabis gelten aber gegensätzliche Regelungen.

Für den Englischen Garten hob die Schlösserverwaltung das 2024 eingeführte generelle Cannabis-Konsumverbot kürzlich auf, weil der Bayerische Verwaltungsgerichtshof es als rechtswidrig eingestuft hatte. Dort darf nun Cannabis geraucht werden, solange die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. In den Maximiliansanlagen rund um den Friedensengel dagegen ist weiterhin ein striktes Verbot in Kraft.

Gericht: Generelles Verbot "unwirksam"

Der Verwaltungsgerichtshof hatte im November entschieden, dass eine landesrechtliche Regelung zum Schutz von Park-Besuchern zwar zulässig sei, sofern eine Gefahr oder erhebliche Belästigung für andere bestehe. Es sei aber auszuschließen, dass eine solche Belästigung im Englischen Garten bei jeder Form des Cannabis-Konsums (Rauchen oder Verdampfen), zu jeder Tageszeit und in allen Parkbereichen vorliege. Das Verbot sei unwirksam.

Die Schlösserverwaltung – die dem Finanzministerium untersteht – verzichtete auf Rechtsmittel und strich das Verbot aus zwei Verordnungen, in denen die speziellen Regeln nur für den Englischen Garten, den Hofgarten und Finanzgarten in München sowie den Hofgarten Bayreuth festgelegt sind.

Schlösserverwaltung hält an Verbot fest

Für rund zwei Dutzend weitere staatliche Parks und Gärten von Lindau bis Coburg gibt es über das Hausrecht jeweils sogenannte Anlagenvorschriften – beispielsweise für den Schlosspark Nymphenburg in München, den Park Feldafing am Starnberger See, den Park Rosenau in Rödental bei Coburg und den Park Schönbusch in Aschaffenburg. Dort heißt es übereinstimmend: Verboten ist "Cannabisprodukte zu rauchen, zu erhitzen oder zu dampfen einschließlich einer Nutzung von zu diesem Zweck verwendeten E-Zigaretten, Vaporisatoren oder vergleichbaren Produkten." Das ist genau die Formulierung, die aus den Verordnungen für die vier weiteren Parks gestrichen wurde.

Die Schlösserverwaltung teilt dazu auf BR-Anfrage mit, dass diese vier Anlagen "jeweils einer öffentlich-rechtlichen, bußgeldbewehrten Parkanlagenverordnung" unterliegen. Für alle weiteren Gärten und Parks der Schlösserverwaltung (externer Link) hingegen gebe es privatrechtliche Anlagenvorschriften. "Dort gilt aktuell noch ein Cannabiskonsumverbot."

SPD: Marschrichtung des Gerichts "mit Tricks umgehen"

Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Horst Arnold, hat kein Verständnis für das Vorgehen der Schlösserverwaltung: Deren Argumentation öffne der Willkür Tür und Tor. "Dort, wo keine Verordnung besteht, zieht man sich als öffentlich-rechtliche Institution auf eine 'zivilrechtliche' Position zurück und glaubt offenbar, die eindeutige Marschrichtung – vom Gericht vorgegeben – mit Tricks zu umgehen", sagt Arnold, der früher Richter und Staatsanwalt war. Es ist den Menschen nicht bewusst, auf welcher Grundlage Verbote in öffentlichen Parks erlassen werden."

Das Gericht habe die "bürokratisch überbordende Verbotskultur" kassiert, betont der SPD-Politiker und wirft der Staatsregierung "hanebüchene Halsstarrigkeit" vor. Es gehe um öffentliche Parks. Der Freistaat sei nicht wie ein "privatrechtlicher Vergnügungsparkbesitzer" zu werten, "der Zutritt zu seinen Grundeigentum zivilrechtlich regeln kann". Ohnehin sei ein Verbot in einer Anlagevorschrift "ordnungsrechtlich zahnlos", da kein Bußgeld verhängt werden könne. Möglich seien nur zivilrechtliche Unterlassungsansprüche.

Bayern hält an restriktivem Kurs fest

Ziel der Teil-Legalisierung von Cannabis durch den Bund war unter anderem ein verbesserter Gesundheitsschutz und eine Zurückdrängung des Schwarzmarktes. Die bayerische Staatsregierung dagegen fürchtete eine Verharmlosung der Droge. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) kündigte 2024 an, der Freistaat werde das Gesetz "extremst restriktiv" anwenden. Der Freistaat solle "kein Kiffer-Paradies" werden.

Bayerns Gesundheitsministerium veröffentlichte den bundesweit ersten Cannabis-Bußgeldkatalog, per Gesetz wurde der Konsum auf Volksfesten und in Biergärten verboten. Am Landesamt für Gesundheit wurde eine Kontrolleinheit eingerichtet, die bei der Prüfung der Anträge von Anbauvereinigungen möglichst strenge Maßstäbe anlegt.

Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) bekräftigte auch nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs, dass die Staatsregierung an ihrem restriktiven Kurs festhalte. Vor wenigen Tagen betonte die CSU-Politikerin einmal mehr: "Die Cannabis-Legalisierung der ehemaligen Bundesregierung war falsch." Die Legalisierung müsse "komplett zurückgenommen" werden.

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