Tablett voller Bier in einem Wirtshaus (Symbolbild)
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"Begleitetes Trinken" ab 14 Jahren soll abgeschafft werden

"Begleitetes Trinken" ab 14 Jahren soll abgeschafft werden

Wein, Bier, Sekt: in Deutschland auch für 14- und 15-Jährige erlaubt – in Begleitung einer sorgeberechtigten Person. Jetzt dürfte klar sein: Die Regelung wird abgeschafft. "Überfällig", betont Bayerns Gesundheitsministerin Gerlach auf BR24-Anfrage.

Über dieses Thema berichtet: Bayern-2-Nachrichten am .

Seit 1952 gibt es in Deutschland das "begleitete Trinken" für 14- und 15-Jährige. Gemeint ist eine Regelung aus dem Jugendschutzgesetz, Paragraf 9: Jugendliche dürfen demnach schon in diesem Alter "Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein" trinken, wenn sie "von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden". Eigentlich ist der Kauf und Konsum gesetzlich erst ab 16 Jahren erlaubt.

Was soll "begleitetes Trinken" ab 14 Jahren bringen?

Die Extra-Regel für 14- und 15-Jährige stammt aus einer Zeit, als besonders Bier und Wein im Alltag stark verankert waren. Die Idee dahinter: Jugendliche sollten unter elterlicher Aufsicht einen "verantwortlichen" Umgang mit Alkohol lernen, statt heimlich (viel) zu trinken. Doch längst haben neuere medizinische Erkenntnisse zu Hirnentwicklung und Suchtfragen dazu geführt, dass weite Teile der Politik das "begleitete Trinken" abschaffen wollen.

Spätestens seit letztem Wochenende ist klar: Die Tage des "begleiteten Trinkens" – ohnehin längst nicht mehr so verbreitet wie früher – dürften bald gezählt sein. Eine Sprecherin des Bundesfamilienministeriums bestätigte am vergangenen Sonntag, dass die Abschaffung der Ausnahmeregelung für 14- und 15-Jährige in einem Referentenentwurf des Ministeriums zur Änderung des Jugendschutzgesetzes vorgesehen ist.

Gesetzesänderung wird derzeit abgestimmt

Über den Referentenentwurf hatte zuerst das Nachrichtenportal Politico berichtet. Die Pläne folgten "dem Ansatz, das zunehmende Problem der Suchtabhängigkeit ernst zu nehmen", heißt es demnach in dem Entwurf. Denn die Folgen könnten laut dem Ministerium "von Gesundheitsgefährdung bis Gewaltbereitschaft und Verwahrlosung" reichen.

Den Angaben zufolge befindet sich der Referentenentwurf derzeit in der Abstimmung mit Bundesländern und Verbänden. Anschließend müsste er noch im Kabinett, im Bundestag und im Bundesrat gebilligt werden. Wann genau er in Kraft treten kann, ist offen.

Initiative kam auch aus Bayern – über den Bundesrat

Der Bundesrat hatte die Bundesregierung im Herbst zur Abschaffung des "begleiteten Trinkens" aufgefordert. Die Länderkammer unterstützte mit klarer Mehrheit eine Initiative Bayerns, die gemeinsam mit Mecklenburg‑Vorpommern eingebracht wurde. Darin wurde insbesondere verwiesen auf die Suchtprävention und mögliche Entwicklungsstörungen in der Pubertät.

In dem damaligen Entschließungsantrag steht unter anderem: "Studien belegen, dass früher Alkoholkonsum oft zu mehr und intensiverem Trinken führt. Das begleitete Trinken hat demnach auch keinen positiven Einfluss auf den Umgang Jugendlicher mit Alkohol, sondern steht im Zusammenhang mit riskantem Konsum."

Bayerns Gesundheitsministerin Gerlach: "Überfällig"

Entsprechend positiv ist die Reaktion der bayerischen Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) auf die jetzt angekündigte Anpassung des Jugendschutzgesetzes. "Das ist ein entscheidender Schritt in der Prävention", betont Gerlach auf BR24-Anfrage. Der Gesetzentwurf müsse nun rasch vom Bundestag verabschiedet werden.

Für die Ministerin ist klar: Das begleitete Trinken sei "aus der Zeit gefallen", die Abschaffung "überfällig". Das Beisein der Eltern könne "Alkohol als normal und unbedenklich erscheinen lassen und das Problem so verschärfen". Für junge Menschen sei Alkohol besonders gefährlich, sagt Gerlach. "Er kann die Entwicklung des Gehirns und anderer Organe stören sowie schwere seelische und soziale Folgen haben."

Gaststättenverband Dehoga: Begleitetes Trinken sinnvoll

Anders sieht das Angela Inselkammer, die Präsidentin des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbands Dehoga. "Alkoholische Getränke sind auch in Bayern ein Kulturgut", betont Inselkammer auf BR24-Anfrage. Aus ihrer Sicht war das begleitete Trinken eine gute Regelung – es sei sinnvoll, wenn Eltern ihren Kindern einen verantwortungsvollen Umgang beibrächten.

Auch wenn sie die jetzt auf den Weg gebrachte Abschaffung inhaltlich nicht richtig finde, sei aber selbstverständlich klar: In Bayerns Wirtshäusern und Restaurants würden auch die vermutlich bald neuen, schärferen Regeln des Jugendschutzgesetzes beachtet und umgesetzt.

Dieser Artikel ist erstmals am 30.03.2026 auf BR24 erschienen. Das Thema ist weiterhin aktuell. Daher haben wir diesen Artikel aktualisiert und erneut publiziert.

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