Symbolbild: Ein Polizist steht einer Straße. Er trägt eine Schutzweste, seine Pistole, einen Schlagstock, am Gürtel ein paar Handschuhe, ein Lederetui mit Handschellen und weitere Ausrüstung.
Symbolbild: Ein Polizist steht einer Straße. Er trägt eine Schutzweste, seine Pistole, einen Schlagstock, am Gürtel ein paar Handschuhe, ein Lederetui mit Handschellen und weitere Ausrüstung.
Bild
Bei BR24 haben User darüber diskutiert, wann Polizisten Waffen einsetzen dürfen. (Symbolbild)
Bildrechte: picture alliance / Wolfram Steinberg | Wolfram Steinberg
Schlagwörter
Bildrechte: picture alliance / Wolfram Steinberg | Wolfram Steinberg
Audiobeitrag

Bei BR24 haben User darüber diskutiert, wann Polizisten Waffen einsetzen dürfen. (Symbolbild)

Audiobeitrag
>

Beinschuss, Stock, Taser: Wann Polizisten Gewalt anwenden dürfen

Beinschuss, Stock, Taser: Wann Polizisten Gewalt anwenden dürfen

Schlagstock, Pistole, Schild, Taser – im Einsatz stehen Polizisten verschiedene Waffen zur Verfügung. Diese dürfen allerdings nicht einfach leichtfertig eingesetzt werden, der Einsatz ist gesetzlich geregelt. Wann Polizisten Gewalt anwenden dürfen.

Über dieses Thema berichtet: BR24 Radio am .

💬 "Dein Argument" greift Euren Input auf: Kommentare aus der BR24-Community sind Anlass für diesen Beitrag. 💬

Mitte September soll ein Mann in Rattelsdorf bei Bamberg unter anderem Polizisten mit Messern bedroht haben. Die Beamten hätten zunächst Pfefferspray eingesetzt sowie einen Warnschuss abgegeben und dem 38-Jährigen, als die Maßnahmen keine Wirkung gezeigt haben sollen, ins Bein geschossen, so die Polizei.

Innenministerium: Schusswaffengebrauch "immer das letzte Mittel"

In der Kommentarspalte bei BR24 diskutierten User über den Vorfall und den Waffengebrauch der Polizei. "ZukunftEuropa" kommentierte etwa: "Warnschuss, dann Beinschuss. Vorbildliches Verhalten der Polizeibeamten. Wir können stolz auf unsere Polizei sein. Hier arbeiten gut trainierte, besonnene Beamte, nicht Schießwütige wie in den USA oder korrupte Handlanger des Regimes wie in Russland." Der Nutzer "Froschhaarpinsel" schrieb: "Taser UND Schusswaffe im Einsatz? Spannend..."

Ein Sprecher des bayerischen Innenministeriums teilt auf BR24-Anfrage mit, dass der Einsatz von Schusswaffen gegen Personen im täglichen Polizeidienst in Bayern die absolute Ausnahme sei. "Der polizeiliche Schusswaffengebrauch ist immer das letzte Mittel und unterliegt strengen rechtlichen Voraussetzungen. Ein Schuss auf einen Angreifer, etwa ins Bein, ist grundsätzlich nur dann zulässig, wenn andere Maßnahmen der Polizei nicht ausreichen oder offensichtlich keinen Erfolg versprechen." Es dürfe also nur in Ausnahmefällen geschossen werden, etwa um eine gegenwärtige Gefahr für Leib oder Leben abzuwehren.

Waffengebrauch durch Polizei gesetzlich geregelt

Wann Polizisten die Schusswaffe oder andere Hilfsmittel, wie einen Schlagstock oder einen Taser – also eine Elektroimpulswaffe – einsetzen dürfen, sei in den jeweiligen Polizeigesetzen der Länder bzw. im Bundespolizeigesetz geregelt, sagt Jochen Kopelke, Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP). "Es gibt verschiedene rechtliche Grundlagen, um die Pistole überhaupt einsetzen zu dürfen: Wenn wir uns verteidigen müssen, Leben retten müssen oder eine akute Gefahr für Leib oder Leben sehen."

Polizisten müssten dabei in kürzester Zeit entscheiden, welches Ziel sie im Einsatz verfolgen und welches Mittel sie dabei einsetzen sollten. Dabei gebe es auch klare Verbote, so Kopelke. "Wir dürfen die Schusswaffe zum Beispiel nicht in Menschenmengen einsetzen. Wir dürfen Schusswaffen auch nicht gegen Kinder einsetzen." Polizisten würden nicht leichtfertig zur Pistole greifen, sagt Jochen Kopelke von der Gewerkschaft der Polizei. "Da hängt eine enorme Belastung über Monate und Jahre hinweg daran."

Egal um welche Maßnahme es sich handelt: Wichtig sei, dass die Verhältnismäßigkeit gewahrt werde, sagt Philipp Krüger, Experte für Polizei und Menschenrechte bei Amnesty International in Deutschland. Dies sei nicht immer gewährleistet, es gebe immer wieder Überschreitungen, meint Krüger.

Wie gefährlich ist ein Beinschuss?

Bei dem Polizeieinsatz in Rattelsdorf gaben die Beamten am Ende einen Schuss auf das Bein des potenziellen Bedrohers ab.

In der Kommentarspalte bei BR24 gingen die Meinungen über die Gefahr von Beinschüssen auseinander. Der Nutzer "Allgeyer" kommentierte: "Beinschuss verzögert bzw. stoppt den akuten Angriff! Genau das soll damit erreicht werden und wenn ich es richtig verstehe, wurde das Ziel erreicht!" Und während Nutzer wie "GeiselDesZeitgeists" Beinschüsse als ungefährlich einschätzen, schrieb "enigma": "Wenn dabei eine Arterie getroffen wird, ist man in kürzester Zeit tot!"

"Ein Beinschuss ist gefährlich, vielleicht sogar lebensgefährlich", sagt Jochen Kopelke von der GdP. "Je nachdem, welche Arterie getroffen wird." Deshalb sei es wichtig, dass Polizisten in der Lage seien, Wirkungstreffer abzugeben, also gut geübt im Schießen und Zielen seien, auch unter Stress. Deshalb müssten Beamte jedes Jahr verpflichtend Schießtraining bzw. sogar Prüfungen absolvieren. "Wir haben Schießzentren mit Ausbildern, die richtig in der Bewegung unter Stress im Dunklen mit Rauch und Geschrei trainieren."

Dass Polizisten dadurch in brenzligen Situationen auch immer treffen würden, sei nicht garantiert, sagt jedoch Philipp Krüger von Amnesty International. "Das Schießtraining findet nicht häufig statt" – insofern würde man von normalen Schutzbeamten nicht erwarten können, "dass sie in einer Hochstresssituation zielgerichtet immer einen Arm oder ein Bein treffen können."

Was passiert nach einem Schuss? Wer ermittelt gegen Polizisten?

Nach einem Waffen- bzw. Schusswaffengebrauch eines Polizisten wird ermittelt. "Wenn dabei eine Person verletzt oder gar getötet wird, findet eine umfassende Überprüfung durch das Dezernat 13 für interne Ermittlungen im Bayerischen Landeskriminalamt statt", sagt der Sprecher des Innenministeriums. Dadurch, dass nicht die Dienststelle des betroffenen Beamten ermittle, solle sichergestellt werden, dass die Ermittlungen spezialisiert und unabhängig geführt werden. Die abschließende rechtliche Bewertung liege dann bei der Staatsanwaltschaft und dem zuständigen Gericht.

Wenn es Rechtfertigungsgründe, wie etwa Notwehr gab, stellt eine Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen Polizisten ein. Wenn die Lage unklar ist, landen solche Fälle am Strafgericht und dort folgt ein Verfahren gegen den betroffenen Polizisten, zum Beispiel wegen Körperverletzung oder versuchten Totschlags.

Amnesty fordert unabhängige Untersuchungseinrichtungen

Amnesty International geht das nicht weit genug. Es würden häufig Polizeibeamte gegen Polizeibeamte ermitteln. "Das ist schwierig, weil in solchen Fällen natürlich eine gewisse Voreingenommenheit da ist", meint Philipp Krüger. Daher würde Amnesty unabhängige Untersuchungseinrichtungen, also "eine wirklich neutrale Stelle" fordern.

Das ist die Europäische Perspektive bei BR24.

"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!