Der Fußball-Profi und ehemalige Nationalspieler Jérôme Boateng sitzt zu Beginn des Auftakts im Berufungsprozess im Gerichtssaal des Landgerichts München I.
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Jérôme Boateng im Landgericht München I

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Boateng-Prozess: Fußballer bestreitet "strafbares Tun"

Boateng-Prozess: Fußballer bestreitet "strafbares Tun"

Großes Medieninteresse am Landgericht München: Ex-FC Bayern-Star Boateng weist auch im Berufungsprozess die Vorwürfe gegen ihn zurück. Er war wegen Körperverletzung an seiner Ex-Freundin zu einer Geldstrafe von 1,8 Millionen Euro verurteilt worden.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Der Profi-Fußballer Jérôme Boateng weist auch im Berufungsverfahren am Landgericht München die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zurück. Er bestreite "strafbares Tun" und wolle sich ansonsten zur Sache nicht äußern, erklärte die Verteidigung. Zugleich kritisierte sie, dass ihr Mandant durch die Berichterstattung vorverurteilt würde.

Geldstrafe von 1,8 Millionen Euro wegen Körperverletzung

Boateng war vergangenes Jahr am Amtsgericht München wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 1,8 Millionen Euro verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er seine Ex-Freundin, die auch die Mutter seiner beiden Töchter ist, während eines Karibik-Urlaubs 2018 geschlagen hat. Allerdings legten nach Boateng auch die Staatsanwaltschaft und das mutmaßliche Opfer als Nebenklägerin Berufung ein.

Boateng hat mittlerweile einen anderen Anwalt, der sich "neue Erkenntnisse" in "wesentlichen Fragen" erhofft, wie er im Vorfeld des Prozesses mitteilte. Während zahlreiche Pressevertreter die Neuauflage verfolgen, ist das Interesse anderer Besucher überschaubar.

Boateng durch die Hintertür in den Gerichtssaal

Boateng war durch die Hintertür in den Gerichtssaal gekommen und verfolgte den Prozessauftakt weitgehend unbewegt. Kurz nach Beginn wurde die Verhandlung bereits wieder für fast eine Stunde für ein Rechtsgespräch unter den Juristen unterbrochen: Die Kammer schlug vor, das Verfahren "möglichst unproblematisch und ohne großen Aufwand", aber "angemessen und sachgerecht" zu beenden. Das könnte allen ein "umfangreiches, ungutes Verfahren" ersparen, so der Vorsitzende Richter.

Abkürzung des Verfahrens gescheitert

Der Vorschlag sah vor, die Berufung weitgehend zurückzunehmen und nur noch über die Höhe der Strafe zu verhandeln. Das Gericht hatte mit seinem Bemühen um eine Abkürzung des Verfahrens aber keinen Erfolg. Jérôme Boateng zog sich zwar zu Beratungen mit seinen Verteidigern zurück, der Profifußballer lehnte den Vorschlag der Kammer dann jedoch ab. Er ließ mitteilen, dass er die Annahme der vorgeschlagenen Lösung nicht mit seinem Gewissen und mit seiner "Haltung gegenüber den Kindern" vereinbaren könne. Auch würde sie nicht dem Verfahrensstand entsprechen.

Ex-Lebensgefährtin berichtet von Gewaltübergriffen

Boatengs Ex-Lebensgefährtin schilderte dann am Nachmittag aus ihrer Sicht die Vorfälle aus dem Karibikurlaub im Jahr 2018. Sie wirft dem Fußballer vor, Gegenstände nach ihr geworfen, sie an den Haaren gezogen, sie bespuckt, sie in den Kopf gebissen und sie in die Flanke geboxt zu haben. Außerdem betonte sie, dass sie Gewaltübergriffe von Boateng gewohnt gewesen sei. Die rund elf Jahre andauernde Beziehung zwischen ihr und dem Fußballstar sei geprägt gewesen von Streit, Untreue, Gewalt und unreifen Gesprächen.

Boateng: emotionslos und mit ernster Miene

Der Aussage seiner Ex-Freundin, der Mutter seiner zehnjährigen Zwillinge und Nebenklägerin in diesem Verfahren, verfolgte Boateng aufmerksam und mit ernster Miene. Er wirkte emotionslos, besprach sich immer mal wieder leise mit seinen Anwälten. Hin und wieder schüttelte er den Kopf. Am Freitag geht der Prozess mit der Vernehmung weiterer Zeugen weiter. Ein Urteil ist noch nicht zu erwarten.

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