Oktober vergangenen Jahres: Ein Motorbootfahrer soll mit überhöhter Geschwindigkeit über den Bodensee rasen, sagt die Anklage. Vor der österreichischen Gemeinde Fußach prallt das Motorboot dann in ein Segelboot. Bei dem Unfall wird das Segelboot zerstört, eine 57 Jahre alte Seglerin aus dem Landkreis Günzburg kommt dabei ums Leben. Ihr Ehemann, der ebenfalls an Bord ist, kann sich mit einem Sprung ins Wasser retten. Gesteuert wurde das Motorboot von einem 26-jährigen Österreicher, gegen den jetzt in Feldkirch in Vorarlberg verhandelt wird.
Von fahrlässiger Tötung zu Mordverdacht
Zunächst lautete die Anklage gegen den Bootslenker auf grob fahrlässige Tötung. Nach Angaben von Staatsanwaltschaft und Gutachter soll der Mann mit rund 60 Kilometern pro Stunde unterwegs gewesen sein – etwa 20 Stundenkilometer schneller als erlaubt, wie die Nachrichtenagentur APA und der ORF berichten. Zudem soll er seine Umgebung nicht ausreichend beachtet haben. Vor dem Landesgericht Feldkirch begann der Prozess deshalb zunächst als Verfahren wegen mutmaßlicher fahrlässiger Tötung.
Aussage des Angeklagten führt zu juristischer Wende
Der 26-Jährige aber widerspricht den Vorwürfen: Er habe das Tempolimit eingehalten und das Segelboot nicht gesehen, obwohl er nach vorn geschaut habe, ließ er vor Gericht erklären. Genau diese Darstellung führte nach Medienberichten zur Wende im Verfahren [externer Link]. Die Richterin verwies darauf, dass der Angeklagte nach dieser Schilderung etwa sechs Minuten direkt auf das Segelboot zugefahren sein müsste, ohne zu reagieren. Unter diesen Umständen sei schwer noch von bloßer Fahrlässigkeit auszugehen, argumentierte sie, sondern eher von einer vorsätzlichen Handlung.
Verfahren soll an Geschworenengericht gehen
Die Richterin erklärte sich deshalb für unzuständig und entschied, dass der Fall vor einem Geschworenengericht verhandelt werden soll. Dort soll es um den Verdacht des bedingt vorsätzlichen Mordes gehen. Im österreichischen Strafrecht bedeutet "bedingter Vorsatz", dass ein Täter die Möglichkeit des tödlichen Ausgangs ernsthaft in Kauf nimmt, auch wenn er den Tod des Opfers nicht ausdrücklich geplant hat.
Der Angeklagte wie auch die Anklage kann gegen das sogenannte Unzuständigkeitsurteil noch Berufung einlegen. Sollte es tatsächlich zu einem Mordprozess kommen, drohen dem Mann nach österreichischem Recht bis zu 20 Jahre oder lebenslange Haft.
Mit Material der dpa
Das ist die Europäische Perspektive bei BR24.
"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!
