In mindestens 29 bayerischen Städten mit mehr als 20.000 Einwohnern wird es in diesem Jahr an Silvester in bestimmten Bereichen vergleichsweise still sein. Dort gelten Feuerwerks-Verbote, wie aus einer Umfrage des BUND Naturschutz hervorgeht.
Dazu zählen etwa die Münchner und die Augsburger Innenstadt sowie in Teilen die Nürnberger Altstadt. Auch in Bamberg besteht laut der Auflistung ein Verbot in Teilen der Altstadt, in Schweinfurt ist die Innenstadt um das historische Rathaus betroffen. Außerdem gelte in Ingolstadt ein Feuerwerks-Verbot für die Innenstadt, in Erding für die historische Altstadt sowie in Nördlichen für die Altstadt "innerhalb der Stadtmauern". Bereits für Silvester 2024/25 gab es Böllerverbotszonen in vielen bayerischen Städten.
Umfrage unter 76 bayerischen Kommunen
Der BUND Naturschutz hat für seine Umfrage alle 76 Kommunen mit mehr als 20.000 Einwohnern abgefragt. 59 Kommunen hätten teilgenommen. In 30 Städten ist privates Feuerwerk im gesamten Stadtgebiet weiterhin möglich. Zehn Städte wollten laut BUND Naturschutz nicht antworten und von sieben Städten habe es keine Rückmeldung gegeben.
Grafik: Große bayerische Städte mit und ohne Verbotszonen
Rechtslage erlaubt punktuelle Böllerverbote
"Unsere Umfrage verdeutlicht, dass viele Städte bereits alle möglichen Maßnahmen ausschöpfen. Sie zeigt aber auch, dass die rechtlichen Grenzen schnell erreicht sind", wird der Vorsitzende des BUND Naturschutz, Martin Geilhufe, in der Mitteilung zitiert. "Kommunen tragen jedes Jahr die Folgen der Silvesternacht, haben aber nur eingeschränkte Möglichkeiten, wirksam gegenzusteuern."
Die geltende Rechtslage erlaube vor allem punktuelle Verbote nach bestimmten Kriterien – etwa in engen Altstädten, rund um Krankenhäuser oder besonders brandempfindlichen Gebäuden. Flächendeckende Verbote sind hingegen kaum rechtssicher durchsetzbar, hieß es weiter.
Tiere, Umwelt, Gesundheit – Argumente gegen Feuerwerk und Böller
"Gegen die Belastungen durch Lärm und Müll, für das Gesundheitswesen und die Tierwelt können sich die Kommunen also kaum wehren – auch wenn viele das sicherlich gerne wollen", so Geilhufe. Der BUND Naturschutz fordere daher eine Länderöffnungsklausel für Bayern, um den Kommunen mehr Spielräume zu ermöglichen.
Auch der Landesbund für Vogel- und Naturschutz (LBV) weist auf negative Auswirkungen durch Feuerwerke hin, wie hohe Feinstaubbelastungen, Abfallmengen und Lärm. Aus Rücksicht auf Wild- und Haustiere fordert der LBV eine Beschränkung für Privatpersonen auf Kleinstfeuerwerke wie Knallerbsen oder Bodenwirbel. Silvesterfeuerwerke der Kategorie zwei und höher sollten demnach auf zentral organisierte Veranstaltungen von Städten und Gemeinden beschränkt sein.
Pro Feuerwerk: Wichtiger kultureller Ausdruck
Der Bundesverband für Pyrotechnik und Kunstfeuerwerk e.V. (bvpk) wies hingegen in einer Mitteilung (vom 7. Dezember 2025) darauf hin, dass Feuerwerk zum Jahreswechsel ein wichtiger Bestandteil des Jahreswechsels bleibt. "Wer privates Feuerwerk pauschal untersagt, nimmt vielen Menschen einen wichtigen kulturellen und künstlerischen Ausdruck und treibt unnötig einen Keil in die Gesellschaft", wird Christoph Kröpl, Geschäftsführer des bvpk, in der Mitteilung zitiert. Wichtiger sei es, unter anderem, gegen illegale Pyrotechnik vorzugehen.
Mit Informationen von dpa
- Zum Artikel der Abendzeitung: Verbotszone auch in München - Was ein generelles Böllerverbot so schwierig macht [externer Link, möglicherweise Bezahlinhalt]
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