(Symbolbild) Ruderer des Münchner Ruderclubs (MRC) am Starnberger See vor der Alpenkette
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(Symbolbild) Bundesratsinitiative: Bayern will weniger Steuern für Vereine
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Bayern will weniger Steuern für Vereine durchsetzen

Bayern will weniger Steuern für Vereine durchsetzen

Der Freistaat Bayern will sich beim Bund dafür stark machen, dass Vereine künftig steuerlich und bürokratisch noch mehr entlastet werden. Das Finanzministerium plant dazu eine Initiative beim Bundesrat.

Über dieses Thema berichtet: BR24 Radio am .

Der Freistaat plant eine Bundesratsinitiative, nach der Vereine in Deutschland finanziell deutlich entlastet werden. Man wolle die Steuern für Vereine "ziemlich" herunterfahren, sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) nach einer Kabinettssitzung in München. Außerdem soll es einen Bürokratieabbau für alle Vereine geben.

Gewinne sollen weniger besteuert werden

Konkret sieht der Vorschlag aus Bayern zwei steuerliche Entlastungen vor: Zum einen soll der sogenannte Gewinnfreibetrag, etwa für Feste und Jubiläumsveranstaltungen gemeinnütziger Vereine, von derzeit 5.000 auf dann 10.000 Euro verdoppelt werden. Auf diese Summe müssten die Vereine dann keine Steuern zahlen. Zum anderen soll auch die Besteuerungsgrenze auf 100.000 Euro verdoppelt werden.

Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) wies auf die wichtige Rolle von Vereinen hin: "Sowohl das Ehrenamt als auch unsere Vereine sind eine wesentliche Stütze der Gesellschaft und sorgen für eine Stärkung des sozialen Zusammenhalts. Wer sich für die Allgemeinheit einsetzt, soll auch vom Staat nach Kräften unterstützt werden."

Bayern will Bürokratieabbau für Vereine

Die Vereine müssen sich auf das Wesentliche konzentrieren können und dürften nicht weiter mit zusätzlicher Bürokratie belastet werden, so Füracker weiter. So sollten kleine gemeinnützige Vereine nach Fürackers Wunsch künftig etwa eine "Einfachsteuererklärung" abgeben dürfen. Außerdem plädiert er dafür, dass Vereine ihre Mittel nicht mehr zeitnah verwenden müssen – das habe der Bund vor zwei Jahren bereits selbst vorgeschlagen.

Gemeinnützige Vereine genießen bereits jetzt weitreichende Steuerbefreiungen und Vergünstigungen; hierfür sind jedoch nach Bundesrecht umfassende steuerliche Erklärungs- und Nachweispflichten zu erfüllen. Dies bedeutet oftmals einen erheblichen bürokratischen Aufwand.

Mit Informationen von dpa

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