CSU und Freie Wähler schlugen Alarm. "SPD will Vereine noch stärker besteuern, um noch ein paar Kröten von den Freiwilligen rauszuquetschen und an Taugenichtse umzuverteilen. Seid Ihr verrückt?", schrieb Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (FW). Digitalminister Fabian Mehring (FW) beklagte: Vereine abzukassieren, sei "eine absolute Schnapsidee". Und Finanzminister Albert Füracker (CSU) betonte: "Die Pläne des Bundesfinanzministers, die Freibeträge der Vereine zu kürzen und sie so stärker zu belasten, geht in die völlig falsche Richtung."
Auslöser war ein Entwurf aus dem Bundesfinanzministerium für eine Reform der Einkommensteuer. Er sah unter anderem vor, für steuerpflichtige Vereine den Freibetrag von 5.000 Euro durch eine Freigrenze von 1.000 Euro zu ersetzen: Nur noch Einkommen bis 1.000 Euro wäre dann steuerfrei geblieben. Bei höheren Gewinnen wäre das gesamte Einkommen steuerpflichtig geworden. Betroffen gewesen wären zwar vor allem Vereine, die wirtschaftliche Interessen verfolgen wie einige Profi-Sportvereine. Kritiker warnten aber vor Folgen auch für gemeinnützige Vereine. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) lenkt jetzt ein: Der Passus werde aus dem Gesetz gestrichen.
Klingbeil: Nehme Kritik ernst
Es sei ihm dabei nie um kleine Vereine gegangen, sondern um Wirtschaftsverein und Verbände, sagte Klingbeil der Deutschen Presse-Agentur. "Durch die öffentliche Debatte der letzten Tage ist allerdings der Eindruck entstanden, wir würden es den Tausenden Ehrenamtlichen in unseren Vereinen schwer machen wollen." Die Kritik nehme er ernst.
Der bayerische SPD-Landeschef und SPD-Wirtschaftsexperte im Bundestag, Sebastian Roloff, sagte dem BR: Die "vielen wichtigen ehrenamtlichen Vereine" seien in der Regel gemeinnützig und steuerbefreit und wären von den geplanten Änderungen nicht betroffen gewesen. "Als Koalition haben wir uns jedenfalls explizit vorgenommen, ehrenamtliches Engagement zu schützen und zu stärken und das müssen wir auch tun."
Füracker: Freibetrag verdoppeln
Bayerns Finanzminister Füracker bezeichnet es auf BR-Anfrage als "richtig", dass der Bundesfinanzminister eingesehen hat, dass eine Kürzung der Freibeträge der falsche Weg sei. "Bayern hätte hier nicht mitgemacht! Im Gegenteil: Bayern wird sich im Rahmen einer Bundesratsinitiative für eine Verdoppelung des Freibetrags auf 10.000 Euro einsetzen!" Ehrenamt und Vereine stärkten den sozialen Zusammenhalt. "Wir müssen sie nach Kräften unterstützen!"
Betroffen von der Änderung wären in der Tat besonders Vereine gewesen, die wirtschaftliche Interessen verfolgen wie einige Profi-Sportvereine. Bei gemeinnützigen Vereinen – also Feuerwehr-, Trachten-, Musik- und vielen Sportvereinen – werden auf Mitgliedsbeiträge und Spenden keine Steuern erhoben. Steuerpflichtig sind jedoch Gewinne im "wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb", zum Beispiel durch Getränkeverkauf beim Vereinsfest, sofern die Einnahmen höher sind als 50.000 Euro.
Ein Sprecher Fürackers betont, Ziel von Vereinsfesten sei auch, Mitglieder zu werben und Geld für die gemeinnützige Tätigkeit zu erhalten. Zu Maifesten von Trachtenvereinen zum Beispiel kämen oft viele Besucher. Die 50.000-Euro-Grenze klinge zwar auskömmlich. "Aber es fallen ja auch Kosten wie Raummiete, Werbung und der Einkauf von Waren für das Fest an, die mit den Einnahmen ausgeglichen werden müssen." Die Einnahmengrenze sei rasch erreicht. Dann werde der Gewinn ermittelt, also Ausgaben von Einnahmen abgezogen. Bisher bleibe der Gewinn bis zu 5.000 Euro im Jahr steuerfrei. Ist er höher, müsse der Verein "das Ergebnis seines Engagements mit dem Finanzamt teilen".
Aiwanger: Deplatziert
Laut Digitalminister Mehring nehmen Vereine bei Festen deshalb etwas ein, "weil ihre Mitglieder ehrenamtlich auf- und abbauen, kellnern, abspülen, Kuchen backen, Würstel grillen und Bier ausschenken". Wenn dabei etwas hängen bleibe, müsse dieses Geld für die Jugendarbeit, die Sanierung des Vereinsheims oder den Vereinsausflug da sein. Deswegen brauche es eine Verdoppelung des Freibetrags.
Aiwanger geht noch weiter: "Vereine von besonderem öffentlichen Interesse" wie Feuerwehren und Landjugend sollten für Einnahmen bei Festen ganz von der Steuer befreit werden. Ein Paradebeispiel laut Aiwanger: Die 150-Jahr-Feier einer Feuerwehr, die von Ehrenamtlichen jahrelang gratis vorbereitet werde. Am Ende habe man vielleicht 30.000 Euro Gewinn, "und dann kommt das Finanzamt und kassiert da ordentlich ab". Das sei deplatziert: "Diese üblichen Feuerwehr-Fahnenweihen, die dürfen keinen Steuerberater brauchen müssen."
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