Matthias B. auf einer Demo der Partei in Bamberg (2020).
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Rechtsextremer Jurist aus Unterfranken klagt vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen den Freistaat Bayern.

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Bundesverwaltungsgericht: Jura-Ausbildung für Rechtsextreme?

Bundesverwaltungsgericht: Jura-Ausbildung für Rechtsextreme?

Hat der Freistaat Bayern einem rechtsextremen Jurastudenten aus Würzburg zu Recht das Referendariat untersagt? Mit dieser Frage beschäftigt sich das Bundesverwaltungsgericht. Der Kläger ist inzwischen Anwalt, er wurde in Sachsen ausgebildet.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Mainfranken am .

Matthias B. hatte nach seinem Jura-Studium in Würzburg im April 2020 sein Referendariat im Bezirk Bamberg beginnen wollen. Der Präsident des dortigen Oberlandesgerichts lehnte seinen Antrag aber ab, weil der rechtsextreme Student charakterlich ungeeignet sei. Hat der Freistaat Bayern ihm zu Recht das Referendariat untersagt? Über diese Frage verhandelt am Donnerstag das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

Update: Wie das BVerwG am 10.10.2024 entschieden hat, durfte der Freistaat Bayern einem rechtsextremen Jurastudenten die Zulassung zum Rechtsreferendariat versagen. Weitere Informationen finden Sie hier:

Rechtsextremer Student verfassungsfeindlich?

Ein erfolgreich abgeschlossenes Referendariat ist nötig, um Anwalt, Staatsanwalt oder Richter werden zu können. Durch seine aktive Mitgliedschaft in der rechtsextremen Partei "Der III. Weg" sowie wegen vorangegangener Betätigungen für die NPD und die inzwischen verbotene Vereinigung "Freies Netz Süd" habe er sich anhaltend verfassungsfeindlich betätigt, hieß es zur Begründung der Ablehnung eines Referendariats aus dem Oberlandesgericht.

Verurteilungen unter anderem wegen Hitlergruß

B. beantragte daraufhin vor dem Verwaltungsgericht Würzburg, dass der Freistaat Bayern ihm zum Referendariat zulässt. Vor Gericht kamen seine bisherigen Verurteilungen zur Sprache.

B. habe unter anderem "auf einem Weinfest den Hitlergruß" gezeigt und "Prost, Heil Hitler" und "Sieg Heil" gerufen. Zudem sei er wegen vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt worden, als er "in szenetypischer Kleidung (T-Shirt mit Bild von Rudolf Hess sowie Reichskriegsflagge)" jemanden mit der Faust schlug.

B. darf Jura-Referendariat in Sachsen absolvieren

Danach versuchte es B. in Thüringen und Sachsen und wurde schließlich 2022 in Sachsen zum Referendariat zugelassen. Dies hatte zuletzt der Verfassungsgerichtshof von Sachsen entschieden.

Allerdings ließ der sächsische Verfassungsgerichtshof Matthias B. sein Referendariat nicht ohne Auflagen beginnen. Was bedeutet das in der Praxis? "Referendare können – sogar ohne, dass jemand daneben steht – bei kleineren Sachen den Staat vertreten", sagte Sabine Schönknecht aus der Ausbildungsabteilung des Oberlandesgerichts Dresden. "Dann treten sie in Robe vor dem Strafgericht auf und vertreten die Staatsanwaltschaft." In dem Moment werde der Staat repräsentiert. "Da haben wir gesagt: Das findet nicht statt."

Außerdem wollte B. einen Teil des Referendariats bei dem Chemnitzer Rechtsanwalt Martin Kohlmann absolvieren, der Chef der rechtsextremen "Freien Sachsen" ist. Dies lehnte zuletzt das Oberverwaltungsgericht Bautzen ab.

Kläger seit Langem in rechtsextremer Szene aktiv

Der Unterfranke Matthias B. ist seit mehr als 15 Jahren in der rechtsextremen Szene aktiv. So trat der heutige Jurist 2008 für die rechtsextreme Partei NPD (heute: "Die Heimat") als Landtagskandidat an und war später unterfränkischer Führungsaktivist im mittlerweile verbotenen Kameradschaftsdachverband "Freies Netz Süd". Seit dem Verbot betätigt sich B. in der Neonazi-Kleinpartei "Der dritte Weg" und tritt bei Veranstaltungen als Redner auf. Der Partei attestiert der Bayerische Verfassungsschutz in seinem Bericht 2023 inhaltliche Parallelen zum Programm der NSDAP (externer Link, vgl. S.162).

B. mittlerweile Volljurist mit eigener Anwaltskanzlei

Inzwischen hat B. sein Referendariat beendet, ist als Anwalt tätig, er hat eine eigene Kanzlei im Landkreis Main-Spessart. Mit seiner Klage gegen den Freistaat Bayern hatte B. bislang in zwei Instanzen keinen Erfolg. Nun wird der Zweite Senat des Bundesverwaltungsgerichts über die Revision von B. verhandeln.

Mit Informationen der EPD.

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