Lockdown (Symbolbild) - Moritzplatz in Augsburg
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Corona-Regeln: Was aktuell in Bayern gilt

Corona-Regeln: Was aktuell in Bayern gilt

Bund und Länder haben den Lockdown bis zum 7. März verlängert. Auch in Bayern gelten weiterhin Beschränkungen. Besonders für Gegenden mit hoher 7-Tages-Inzidenz: Dort bleibt die nächtliche Ausgangssperre in Kraft. Ein Überblick.

Der Corona-Lockdown ist noch einmal verlängert worden. Bund und Länder einigten sich am vergangenen Mittwoch auf eine Fortsetzung der Beschränkungen bis zum 7. März. Welche Maßnahmen ab heute gelten und wo es Lockerungen gibt, erfahren Sie hier.

Nächtliche Ausgangssperre

Die Ausgangssperre gilt ab jetzt nur noch für Landkreise und kreisfreie Städte, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz über 100 liegt - und zwar dann nicht mehr wie bisher ab 21 Uhr, sondern erst ab 22 Uhr bis 5 Uhr morgens. Wo die Inzidenz seit mindestens sieben Tagen unter dem Wert 100 liegt, entfällt die Ausgangssperre.

Kontakte

Privat sollen sich die Menschen in Bayern weiterhin nur mit jeweils einer weiteren Person außerhalb des eigenen Haushalts auf einmal treffen. Der Kreis dieser Menschen sollte möglichst klein gehalten werden. Bürgerinnen und Bürger sind dringend gebeten, "alle Kontakte auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken und insbesondere Zusammenkünfte in Innenräumen zu vermeiden", heißt es in dem Bund-Länder-Beschluss.

Masken

Das Tragen von FFP2-Masken oder einem vergleichbaren Standard bleibt Pflicht in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln. Da die meisten Läden fürs Erste weiterhin geschlossen bleiben, betrifft dies in erster Linie Supermärkte und Apotheken. In Bayern gelten bei der Maskenpflicht ausdrücklich strengere Vorschriften: Im Freistaat dürfen nur Masken mit FFP2- oder dem gleichwertigen KN95-Standart getragen werden, OP-Masken sind nicht erlaubt.

  • So unterscheiden sich Alltags-, OP- und FFP2-Masken

Schulen und Kitas

In dieser Woche bleibt es in den Schulen noch beim Distanzunterricht. Auch die Kitas bleiben zu. Für Schülerinnen und Schüler von der ersten bis zur sechsten Klasse und für Kita-Kinder gibt es eine Notbetreuung.

Die Staatsregierung hat beschlossen, dass ab dem kommenden Montag (22. Februar) für die Jahrgangsstufen 1 bis 4 der Grund- und Förderschulen sowie für alle Abschlussklassen Wechselunterricht oder Präsenzunterricht mit Mindestabstand stattfinden soll.

Auch Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen sollen dann öffnen. In beiden Fällen gilt jedoch: In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von über 100 bleiben Schulen und Kitas geschlossen.

Geschäfte

Abgesehen von Geschäften für den täglichen Bedarf (Supermärkte, Apotheken etc.) bleiben die Läden im Freistaat weiterhin geschlossen. Das Tragen von FFP2-Masken bleibt in den geöffneten Geschäften - also vorerst in Supermärkten und Apotheken - weiterhin Pflicht.

Ab 1. März dürfen auch in Bayern die Friseure unter strikter Einhaltung von Hygieneauflagen und nur mit Terminreservierungen ihre Salons wieder öffnen. Die Kunden müssen dann auch dort FFP2-Masken tragen.

Reisen

Nicht notwendige private Reisen und Besuche sollen unterlassen werden.

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