Rund zehn Monate sind vergangen, seitdem die Staatsanwaltschaft Würzburg Anklage gegen den Landtagsabgeordneten Daniel Halemba (AfD) erhoben hat. Was ungewöhnlich ist: Über die Zulassung der Anklage haben die zuständigen Gerichte nach wie vor nicht entschieden. Nun äußert das Landgericht Würzburg Zweifel an Teilen der Anklage.
Landgericht: Zweifel an zwei Anklagepunkten
Am Donnerstagmittag hatte das Landgericht Würzburg darüber informiert, dass der Fall vom Landgericht wieder an das Amtsgericht Würzburg wandert. Der Grund: Aus Sicht des Landgerichts hat die Anklage mit ihren insgesamt fünf Anklagepunkten keinen außergewöhnlich großen Umfang. Mit diesem Argument hatte das Amtsgericht im Dezember vergangenen Jahres den Fall an das Landgericht weitergeleitet.
Kurz nach der gestrigen Mitteilung des Landgerichts berichtete die "Süddeutsche Zeitung" (externer Inhalt, möglicherweise Bezahl-Inhalt): Aus Sicht des Landgerichts besteht bei zwei von der Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwürfen kein hinreichender Tatverdacht. Auszüge aus einem Beschluss des Landgerichts liegen auch dem BR vor. Demnach zweifeln die Richter unter anderem den Anklagepunkt der Volksverhetzung an. Ebenso bezweifeln sie, dass sich Daniel Halemba durch das Verwenden verfassungsfeindlicher Kennzeichen strafbar gemacht hat.
Gericht bemängelt offene Fragen zu Vorwürfen
Der Vorwurf der Volksverhetzung bezog sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft auf eine Geburtstagsfeier Daniel Halembas 2022. Bei dieser soll ein Lied der Rechtsrockband "Landser" gelaufen sein. Die Staatsanwaltschaft Würzburg wertet den Inhalt als volksverhetzend. Aus Sicht des Landgerichts lässt sich allerdings nicht nachweisen, ob Halemba das Lied abgespielt hat. Ebenso wenig, ob er hätte verhindern können, dass andere das Lied abspielen.
Das Verwenden verfassungsfeindlicher Kennzeichen hält die Staatsanwaltschaft durch einen SS-Befehl gegeben. Dieser soll in einem Zimmer im Anwesen der Burschenschaft "Teutonia Prag" gehangen haben, in dem Halemba wohnte. Juristisch entscheidend wäre, ob der Ausdruck des Nazi-Befehls öffentlich gezeigt wurde. Doch das bezweifelt das Landgericht.
Auch versuchte Nötigung nicht nachweisbar?
Ebenso ist sich das Landgericht nicht sicher, ob ein weiterer Vorwurf nachweisbar ist. Die Staatsanwaltschaft hält Halemba und einer weiteren Person vor, 2023 versucht zu haben, einen Rechtsanwalt zu nötigen. Demnach sei dabei die Eingangstür der Kanzlei leicht beschädigt worden. Die Staatsanwaltschaft wertet das als Sachbeschädigung und versuchte Nötigung. Doch die versuchte Nötigung beruhe vor allem auf Vermutungen, so der Beschluss.
Die Entscheidung über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens liegt nun wieder beim Amtsgericht Würzburg. Dieses ist nicht an die Einschätzung des Landgerichts gebunden. Bedeutet: Das Amtsgericht kann die Anklage vollständig, in Teilen oder auch gar nicht zulassen. Die Staatsanwaltschaft Würzburg wirft Daniel Halemba außerdem Geldwäsche und vollendete Nötigung vor. Wann das Amtsgericht eine Entscheidung fällt, ist noch nicht bekannt. Das Landgericht zumindest hält eine Verhandlung für erwartbar. Allerdings sei dann das Amtsgericht zuständig, nicht das Landgericht.
Halemba kritisiert "selektive Ermittlungen"
Daniel Halemba hat die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft wiederholt bestritten. Er tut dies auch weiterhin. Der AfD-Politiker wirft der Staatsanwaltschaft "selektive Ermittlungen" vor, in denen "entlastende Beweise" nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Vor allem ärgert er sich mit Blick auf einen Haftbefehl, der im Oktober 2023 gegen ihn erlassen wurde. Dieser wurde zunächst unter Auflagen außer Vollzug gesetzt, später aufgehoben. Halemba sagt: "Die Einschätzung des Landgerichts bestätigt meine Aussage, dass der Haftbefehl gegen mich rechtswidrig und vollkommen willkürlich erlassen wurde."
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