Die Angeklagte sieht dem Opfer, einer 23-jährigen Frau aus Eppingen, erstaunlich ähnlich - daher auch der Name des Verfahrens.
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Die Angeklagte sieht dem Opfer, einer 23-jährigen Frau aus Eppingen, erstaunlich ähnlich - daher auch der Name des Verfahrens.

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Doppelgängerinnen-Mord: Vor Gericht geht es um "Schwarze Magie"

Doppelgängerinnen-Mord: Vor Gericht geht es um "Schwarze Magie"

Eigentlich sollte im sogenannten Doppelgängerinnen-Mordprozess heute die Beweisaufnahme geschlossen werden. Doch die Verteidiger stellten neue Beweisanträge. Eine These: Die Angeklagte soll gemordet haben, weil sie an "Schwarze Magie" glaubt.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Der Prozess um den sogenannten Doppelgängerinnen-Mord hat sich mit dem heutigen Verhandlungstag weiter in die Länge gezogen: Eigentlich hätte die Beweisaufnahme abgeschlossen werden sollen. Doch das verzögert sich: Die Verteidiger des Angeklagten Shequir K. hatten in vorangegangenen Verhandlungstagen die These aufgestellt, dass die Angeklagte Sharaban K.B. an "Schwarze Magie" geglaubt haben soll. Sie soll die getötete Frau als Menschenopfer dargebracht haben, um so ihren Ex-Mann zurückzugewinnen.

Verteidiger stellen weitere Beweisanträge

Nun haben beide Verteidiger-Teams neue Beweisanträge gestellt. Zum einen fordern die Verteidiger des Angeklagten Shequir K., dass Briefe mit einer kryptischen Schrift auf Fingerabdrücke untersucht werden sollen. Zum anderen stellten die Verteidiger der Angeklagten Sharaban K.B. einen neuen Beweisantrag zur Schuldfähigkeit ihrer Mandantin.

Mord wegen Schwarzer Magie?

Die These, dass die Angeklagte an "Schwarze Magie" geglaubt haben könnte, stützen WhatsApp-Nachrichten aus der Zeit vor der Tat im Sommer 2022, die der Richter heute im Gericht vorlas. Aus den Nachrichten und Google-Einträgen geht hervor, dass die Angeklagte, eine Deutsch-Irakerin, auf der Suche nach einem Magier war, um mit seiner Hilfe ihren Ex-Mann zurückzugewinnen. Hinweise auf diese These ergaben sich aus den Briefchen, die im Auto der Angeklagten gefunden worden waren. Bislang konnten diese nicht entziffert werden.

Das Gericht hatte im Vorfeld zum heutigen Verhandlungstag Esoterik-Sachverständige an mehreren Universitäten konsultiert. Die Experten erklärten übereinstimmend, dass die Schrift in den Briefchen keiner echten Schrift entspricht, also weder Arabisch noch Jesidisch ist. Eine Expertin für den iranischen Kulturkreis geht davon aus, dass die Briefe in einer pseudo-arabischen-Schrift verfasst sind. Solche Zeichen seien gebräuchlich bei Magiern, die selbst nicht richtig schreiben könnten.

Vor der Bluttat: Gezielte Suche nach der Doppelgängerin

Zum Hintergrund: Im August 2022 sollen die Angeklagte und der Mitangeklagte eine 23-jährige Frau aus Eppingen an ihrem Wohnort in Baden-Württemberg abgeholt haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die beiden Angeklagten ihr Opfer in einem Waldstück zwischen Eppingen und Heilbronn mit 56 Messerstichen getötet haben. Danach soll die Angeklagte in ihrem Wagen zurück nach Ingolstadt gefahren seien. Dort wohnten beide Angeklagte zur Tatzeit im Sommer 2022. Der Komplize soll auf dem Beifahrersitz gesessen, die Tote auf der Rückbank gelegen haben.

Den Kontakt mit dem Opfer hatte die Angeklagte hergestellt. Sie hatte in den Wochen vor der Tat über die sozialen Medien gezielt nach einer Frau gesucht, die ihr ähnlich sieht. Das belegen die drei ausgewerteten Handys der Angeklagten. Das Opfer sah ihrer mutmaßlichen Mörderin tatsächlich extrem ähnlich – daher der Name des Verfahrens.

Fragezeichen hinter dem Tatmotiv

Über 40 Verhandlungstage beschäftigt sich die große Strafkammer am Landgericht Ingolstadt schon mit dem Fall. Dutzende Zeugen wurden bereits gehört. Doch noch immer gibt es viele Fragezeichen - vor allem zum Tatmotiv der beiden Mitzwanziger. Denn die Angeklagte Shahraban K.B. beteuert ihre Unschuld. Die Tatwaffe wurde nie gefunden. Die Staatsanwaltschaft ging in ihrer Anklage zu Prozessbeginn davon aus, dass Shahraban K.B. ihre Doppelgängerin getötet hat, um selbst untertauchen zu können und so in ein neues Leben starten zu können. Dabei sollen Probleme mit dem jesidischen Umfeld ihrer Herkunftsfamilie eine Rolle gespielt haben sowie die Familie ihres ehemaligen Ehemanns, der aus demselben Kulturkreis stammt.

Angeklagte beteuert Unschuld, mitangeklagter Komplize schweigt

Die Angeklagte schiebt die Schuld am Tod der jungen Frau allein auf ihren Komplizen. Der schweigt. Seine Verteidiger stützen ihre Argumentation auf die These, dass die Angeklagte an "Schwarze Magie" glaubt.

Das Gericht will bis zum nächsten Termin in einer Woche über die neuen Beweisanträge entscheiden und dann die Beweisaufnahme schließen. Dann könnte die Staatsanwältin ihr Plädoyer halten.

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