Ein Mann in Uniform führt einen Mann in Handschellen ab (Symbolbild)
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Er wollte eine Handtasche rauben, hatte damit aber keinen Erfolg. Trotzdem soll der Angeklagte dafür drei Jahre ins Gefängnis.

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Drei Jahre Freiheitsstrafe für missglückten Handtaschenraub

Drei Jahre Freiheitsstrafe für missglückten Handtaschenraub

Er wollte einer Passantin die Handtasche entreißen, hat es aber nicht geschafft und ist am Ende geflüchtet. Die Passantin und ihr Mann wurden dabei leicht verletzt. Jetzt hat das Amtsgericht Augsburg den Verdächtigen zu drei Jahren Haft verurteilt.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Schwaben am .

Das Amtsgericht Augsburg hat einen Mann, der im März einer Frau in der Augsburger Innenstadt die Handtasche rauben wollte, wegen versuchten schweren Raubs mit Körperverletzung und Diebstahl mit Waffen zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.

Strafe hätte noch höher sein können

Laut einer Gerichtssprecherin fiel die Strafe nicht höher aus, weil es beim Versuch des Raubs blieb. Die Frau und ihr Mann hatten bei dem Gerangel um die Tasche leichte Verletzungen erlitten. Der Täter hatte ein Messer dabei, das er aber nicht benutzte. Das Messer hatte er auch einen Monat vorher in einem Supermarkt dabei gehabt, wo er Schnaps und Putzmittel geklaut hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Kampf um die Handtasche

Das Gericht beschreibt die Tat so: Der 27-jährige Angeklagte hat versucht, einer Spaziergängerin mit viel Kraft die Handtasche wegzunehmen. Deren Ehemann wollte daraufhin den Mann wegziehen, es kam zum Gerangel, alle drei stürzten zu Boden. Der Angeklagte versuchte dem Gericht zufolge noch immer die Handtasche an sich zu reißen. Als der Ehemann erneut eingriff, flüchtete er. Der Angeklagte hatte während der Auseinandersetzung ein Taschenmesser mit einer Klingenlänge von achteinhalb Zentimetern in der inneren Brusttasche seiner Jacke.

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