Das Pkw-Verbot wurde am 20. Mai vom Salzburger Gemeinderat beschlossen und gilt ab dem 1. Juli bis Ende August. Es soll dem Verkehrschaos in den Sommermonaten entgegenwirken, mit dem die Stadt in der Vergangenheit zu kämpfen hatte. In den Geltungszeitraum des Durchfahrtsverbots fallen auch die Salzburger Festspiele, die jedes Jahr über 250.000 Gäste anziehen.
Grundsätzlich soll die Maßnahme die Innenstadt entlasten und Staus verhindern. Bürgermeister Bernhard Auinger (SPÖ) sagt: "Es geht um 1.000 Pkw-Fahrten weniger pro Tag durch die Stadt." Vorbild sind italienische Städte wie Rom, Florenz oder Pisa, in denen es mit der "zona a traffico limitato" bereits ähnliche Regelungen gibt.
Welche Gebiete sind betroffen?
Das Gebiet umfasst die Salzburger Altstadt. Dort soll es eine Zone mit Verkehrsbeschränkung geben, zu der die "Kais" genannten Ufer der Salzach, die Staatsbrücke und das Neutor (Siegmundstor) gehören. Einen genauen Plan stellt die Stadt hier bereit (externer Link). Es gibt vier Zufahrten: Müllner Hügel, Neutor, Imbergstraße und Schwarzstraße/Höhe Makartplatz. Diese Orte markieren das Gebiet, in dem das Fahrverbot für Kraftfahrzeuge gilt. Einspurige Motorräder sind von der Regelung ausgenommen.
Für wen gilt das Durchfahrtsverbot?
Laut Bürgermeister Auinger ziele die Regelung auf Tagestouristen ab, die von weiter außen mit dem Auto kommen. Wichtig sei ihm: "Bewohnerinnen und Bewohner des Salzburger Zentralraums und der Wirtschaftsverkehr sind davon nicht betroffen!" Dazu zählen auch mehrere bayerische Kennzeichen.
Folgende Ausnahmen gelten:
- Pkw mit Kennzeichen S (Salzburg Stadt), SL (Salzburg Umgebung), HA (Hallein), BGL (Berchtesgadener Land), BGD (Berchtesgaden), REI (Bad Reichenhall), LF (Laufen)
- Anwohnerinnen und Anwohner
- Hotelgäste und Gäste von Ferienwohnungen mit Buchungsbestätigung in der Zone
- Menschen mit Behinderung
- Zufahrt zu Arzt-, Therapie- und Krankenhausbesuche mit einer aktuellen Terminbestätigung
- Beschäftigte mit Arbeitsstätte in der Zone mit einer ausgefüllten Arbeitnehmer-Bestätigung
- Wirtschaftsverkehr und Dienstleistende mit einer Berufsausübungs-Bestätigung
- Lieferverkehr mit Lieferschein oder Auftragsbestätigung
Die Einhaltung der verkehrsbeschränkten Zone erfolgt durch die Polizei. Für die Zukunft ist auch eine Kontrolle per Videoüberwachung geplant.
Welche Strafen drohen bei Verstößen?
Wer ohne eine entsprechende Erlaubnis erwischt wird, dem droht ein sogenanntes Organmandat, die österreichische Form des Strafzettels, in Höhe von 20 Euro. Das teilt die Polizei Salzburg auf Anfrage von BR24 mit. Kommt es zusätzlich zu einer Anzeige, werden 80 Euro fällig.
Wo kann ich mein Auto stattdessen parken?
Für Tagesbesucherinnen und Tagesbesucher gibt es vier Park&Ride-Plätze rund um die Stadt. Dort kostet der Tagestarif pro Auto 7,50 Euro. Darin beinhaltet sind die Parkgebühren und eine Tageskarte für die öffentlichen Verkehrsmittel in der Zone S (bis 24 Uhr) für bis zu fünf gemeinsam fahrende Personen. Die Park-&-Ride-Plätze sind:
- Messe (3.000 Parkplätze)
- Salzburg Süd (330 Parkplätze)
- Airport (400 Parkplätze)
- Designer-Outlet-Center (600 Parkplätze)
Dieser Artikel ist erstmals am 25. Mai 2026 auf BR24 erschienen. Das Thema ist weiterhin aktuell. Daher haben wir diesen Artikel aktualisiert und erneut publiziert.
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