Verhandlung vor dem Verfassungsgericht in Karlsruhe: Die Richter in ihrer roten Robe
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Das Bundesverfassungsgericht verhandelt in dieser Woche über Klagen zur Erbschaft- und Schenkungsteuer
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Das Bundesverfassungsgericht verhandelt in dieser Woche über Klagen zur Erbschaft- und Schenkungsteuer

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Erbschaftsteuer vor Gericht: Bayern will eigene Regeln

Erbschaftsteuer vor Gericht: Bayern will eigene Regeln

In Karlsruhe steht die Erbschaftsteuer auf dem Prüfstand: Das Bundesverfassungsgericht verhandelt zunächst über eine Klage Bayerns. Die Staatsregierung will erreichen, dass die Länder eigenständig über die Ausgestaltung der Steuer entscheiden können.

Über dieses Thema berichtet: Bayern-1-Nachrichten am .

Ein Mietshaus im Münchner Westend: Wenn hier handwerklich etwas zu tun ist, packt Vermieter Peter Kellringer meist selbst mit an, zumal er im gleichen Gebäude wohnt. Das Objekt, das seit langer Zeit im Familienbesitz ist, hat in den vergangenen Jahren enorm an Wert gewonnen, schließlich liegt es in einer angesagten Gegend der Landeshauptstadt.

Gestiegene Immobilienpreise machen das Vererben schwieriger

Das aber kann bei der Übertragung in der eigenen Familie zum Verhängnis werden, fürchtet Kellringer. Er verweist auf die aktuellen Regeln. Würden die beiden Söhne jetzt erben, würde wegen der gestiegenen Immobilienpreise eine Erbschaftsteuer von jeweils 900.000 Euro fällig.

Was es nicht leicht macht, ein solches Objekt in Familienhand zu halten, auch wenn man gerne möchte, wie Sohn Maximilian betont: "Am Ende muss sich so eine Investition in die Zukunft auch immer lohnen, wirtschaftlich gesehen." Und da könne eben die Erbschaftsteuer einen Strich durch die Rechnung machen.

Füracker: Unterschiedliche Freibeträge für die Länder

Das Problem sieht auch Bayerns Finanzminister Albert Füracker. Dem CSU-Politiker geht es vor allem um das Vererben von Einfamilienhäusern in attraktiven Gegenden Bayerns, so wie an den oberbayerischen Seen. Die aktuellen Regelungen hätten zur Folge, dass Eigentum oft nicht an die kommende Generation übergeben werden könne, sondern wegen der fälligen Zahlung von Erbschaftsteuer an Dritte verkauft werden müsse. "Wir wollen, dass das Häuschen der Familie auch in der Familie bleiben kann – und zwar in jedem Fall", sagt Füracker im Interview mit BR24.

Der CSU-Politiker würde daher gerne die Freibeträge beim Erben und Verschenken anheben, zumal diese seit 2009 unverändert sind. Außerdem sollten Freibeträge sich an der unterschiedlichen Preisentwicklung orientieren, also in Bayern anders sein können als zum Beispiel in Mecklenburg-Vorpommern. Bislang liegt der Freibetrag pro Kind bei 400.000 Euro. Doch eigenständige Regeln im Freistaat sind derzeit rechtlich nicht möglich. Genau das will die Staatsregierung mit der Klage in Karlsruhe ändern.

Erbschaftsteuer in Bayern hat Folgen für Länderfinanzausgleich

Im Hintergrund steht auch die Verteilung der Steuereinnahmen zwischen den Ländern. Die Einnahmen werden nämlich beim Länderfinanzausgleich mitberücksichtigt. Nach Angabe von Füracker fließen derzeit mehr als 50 Prozent der Einnahmen aus der in Bayern vereinnahmten Erbschaft- und Schenkungsteuer an andere Länder.

Ein einzelner Erbschaftsteuerfall sorgte letztlich dafür, dass Bayern 2025 mit rund 11,7 Milliarden Euro so viel in den Länderfinanzausgleich einzahlen musste wie nie zuvor.

Finanzministerium warnt vor "Steueroase für Superreiche"

Das ist zugleich einer der Gründe, warum die anderen Länder eine Bundesratsinitiative Bayerns zur Regionalisierung der Erbschaft- und Schenkungsteuer 2022 abgelehnt haben. Auch das Bundesfinanzministerium lehnt das Ansinnen der Staatsregierung ab. Wenn Bayern höhere Freibeträge oder niedrigere Steuersätze durchsetzen könnte, würde der Freistaat zur "Steueroase für Superreiche", warnt der Parlamentarische Staatssekretär und bayerische SPD-Politiker Michael Schrodi.

Bereits heute müssten Superreiche in Bayern nahezu keine Erbschaftsteuer zahlen, beklagt Schrodi: "Anstatt diese Ungerechtigkeit anzugehen, will nun Bayern mit der Regionalisierung diesen Zustand zementieren." In der Verfassung sei aber von einer Wirtschafts- und Rechtseinheit in Deutschland die Rede, außerdem von der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse – die Klage sei daher sowohl politisch als auch verfassungsrechtlich abzulehnen, so Schrodis Fazit.

Regionalisierung der Erbschaftssteuer? Kritische Fragen aus Karlsruhe

Die vom Bundesverfassungsgericht im Vorfeld der mündlichen Verhandlung verschickten Fragen deuten auch auf Skepsis der Karlsruher Richter. Einem FAZ-Bericht (externer Link, möglicherweise Bezahlinhalt) zufolge interessieren sich die Richter unter anderem für die Folgen einer möglichen Regionalisierung für das Aufkommen der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Außerdem dürfte es um mögliche Rechtsfolgen gehen, wenn eben nicht länger der Bund, sondern die einzelnen Länder Freibeträge, Steuersätze und die Bewertung von Grundbesitz eigenständig regeln können.

Der Münchner Vermieter Peter Kellringer hofft auf Veränderungen. Sonst werde es für Private immer schwieriger, Häuser in der Familie weiterzugeben. Die Kinder hätten dann zwar den Erlös aus dem möglichen Verkauf, doch wenn Immobilien aus Familienbesitz in die Hände von Investoren übergingen, werde es für Mieter häufig teurer.

Im Video: Erbschaftsteuer - Bayerische Staatsregierung zieht vor Bundesverfassungsgericht

(Symbolbild) Blick über die Dächer Münchens.
Bildrechte: Bayerischer Rundfunk 2026
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(Symbolbild) Erbschaftsteuer: Am Montag hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe über eine Klage aus Bayern verhandelt.

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